Vorsteuerabzug möglich?

Hallo und moin moin!

Nehmen wir mal folgenden Fall an:

Ein Unternehmen kauft von einem Privatmann eine Immobilie, um dort seine Geschäftsräume einzurichten. Kann dieses Unternehmen den Vorsteuerbetrag der Kaufsumme beim Finanzamt angeben?

Vielen Dank und liebe Grüße,

Martin

Hallo Martin,

zur Präzisierung der Frage die Gegenfrage: Welchen Vorsteuerbetrag?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

sagen wir mal die Immobilie kostet 116.000 Euro.

da könnte man doch 16% also 16.000 Euro als Vorsteuer geltend machen.

Oder gibt das meggär?

Liebe Grüße

Martin

Hallo nochmal,

da könnte man doch 16% also 16.000 Euro als Vorsteuer geltend
machen.

Wieso denn das?

Bedingungen für den Vorsteuerabzug:

  • Lieferung/Leistung wird von einem Unternehmer für sein Unternehmen bezogen
  • Die bezogene Lieferung/Leistung ist in D USt-pflichtig
  • Der Unternehmer, der liefert/leistet, legt eine Rechnung mit (u.a.) ausgewiesener USt vor.

(2) ist mit hoher Wahrscheinlichkeit, (3) mit ziemlicher Sicherheit nicht gegeben. Hilft nix.

Schöne Grüße

MM

Auch Hallo nochmal,

tja schade… echt schade…

liebe Grüße

Martin

tja schade… echt schade…

wieso ist das schade? Die Immobilie ist doch ohne Umsatzsteuer 16% günstiger.

tja schade… echt schade…

wieso ist das schade? Die Immobilie ist doch ohne Umsatzsteuer
16% günstiger.

aber nicht wenn im Kaufvertrag stehen würde „inkl. Umsatzsteuer“

aber nicht wenn im Kaufvertrag stehen würde „inkl.
Umsatzsteuer“

dass ist schon klar. aber macht es denn sinn ein Grundstücksverkauf der Umsatzsteuer zu unterwerfen wenn der Empfänger keinen Vorsteuerabzug hat?

der Verkauf ist doch normalerweise ust-frei da grunderwerbsteuerpflichtig oder irre ich?