Hallo,
Also muss der V2 die Räume steuerfrei vermieten? Schneidet
sich unser Gesetzgeber wirklich so selbst ins Fleisch? V2 kann
ja die Vorsteuer für seine gewerblich angemieteten Räume
ziehen, V1 is von der ganzen Sache unbehellig. V2 vermietet
dann steuerfrei an M weiter.
V2 kann die Vorsteuer aus der Anmietung nur soweit ziehen, insoweit die Räume auch zur ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen verwendet werden § 15 (2) UStG. Wenn er also 30% der Fläche umsatzsteuerfrei weitervermietet kann er 30% USt nicht abziehen.
Richtig soweit? Ist das ganze mit 148a I s.1 UStR zu
begründen? „Der Verzicht auf die in § 9 Abs. 2 UStG genannten
Steuerbefreiungen ist nur zulässig, soweit der
Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze
verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den
Vorsteuerabzug nicht ausschließen.“
Das ist m.E. wie Du schon erkannt das zweite Problem und steht auch so wortwörtlich im § 9 Abs. 2 UStG.
Oder müsste im Zuge der Untervermietung V1 das Objekt dann
auch steuerfrei vermieten? Eben wegen dem Wörtchen
„ausschließlich“. Oder kommt da dann Satz 4 „Werden mehrere
Grundstücksteile räumlich oder zeitlich unterschiedlich
genutzt, ist die Frage der Option bei jedem Grundstücksteil
gesondert zu beurteilen.“ zu tragen? (wovon ich nicht
ausgehen, weil V1 ja nicht direkt an M vermietet.
Ich denke mal, dass das funktioniern müsste.
Grüße
Chris