Vorsteuerabzug Untervermietung

Hallo,

ich habe folgendes Problem.

V1 = Vermieter
V2 = Zwischenmieter (Steuerpfichtige Umsätze)
M = Untermieter (USt-Befreit)

V1 vermietet an V2 mit USt. V2 möchte einen Teil seiner Räume an M vermieten. M möchte das ganze natürlich ohne USt haben.

Kann V2 die Untervermietung optieren? Lt. 148a Ustr kann er ja auf steuerbefreiung nicht verzichten, aber würde sich das nicht mit der stpfl beißen?

Kann V2 die Untervermietung optieren?

nein, weil der mieter keine stpfl. umsätze tätigt.

gruß inder

Kann V2 die Untervermietung optieren?

nein, weil der mieter keine stpfl. umsätze tätigt.

gruß inder

Also muss der V2 die Räume steuerfrei vermieten? Schneidet sich unser Gesetzgeber wirklich so selbst ins Fleisch? V2 kann ja die Vorsteuer für seine gewerblich angemieteten Räume ziehen, V1 is von der ganzen Sache unbehellig. V2 vermietet dann steuerfrei an M weiter.

Richtig soweit? Ist das ganze mit 148a I s.1 UStR zu begründen? „Der Verzicht auf die in § 9 Abs. 2 UStG genannten Steuerbefreiungen ist nur zulässig, soweit der Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen.“

Oder müsste im Zuge der Untervermietung V1 das Objekt dann auch steuerfrei vermieten? Eben wegen dem Wörtchen „ausschließlich“. Oder kommt da dann Satz 4 „Werden mehrere Grundstücksteile räumlich oder zeitlich unterschiedlich genutzt, ist die Frage der Option bei jedem Grundstücksteil gesondert zu beurteilen.“ zu tragen? (wovon ich nicht ausgehen, weil V1 ja nicht direkt an M vermietet.

danke für hilfe

Wenn es sich um ein „Altobjekt“ handelt, würde ich mal § 9 UStG i.V. § 27 (2) UStG durchprüfen.

Nur auf die Schnelle, muß weg.

Beste Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bitte keine Komplettzitate, das nervt nur den ganzen Mist runterzuscrollen.

Wer es noch nicht weiß, mit Steuerung-A kann man hier im Kasten alles markieren und mit Entf(ernen) alles löschen. Das sind ein paar Sekunden und die machen das Forum freundlicher.

Zu schade, denn dieses Forum ist technisch nicht in der Lage von Antwort ohne und mit Zitat zu unterscheiden.

Hallo,

Also muss der V2 die Räume steuerfrei vermieten? Schneidet
sich unser Gesetzgeber wirklich so selbst ins Fleisch? V2 kann
ja die Vorsteuer für seine gewerblich angemieteten Räume
ziehen, V1 is von der ganzen Sache unbehellig. V2 vermietet
dann steuerfrei an M weiter.

V2 kann die Vorsteuer aus der Anmietung nur soweit ziehen, insoweit die Räume auch zur ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen verwendet werden § 15 (2) UStG. Wenn er also 30% der Fläche umsatzsteuerfrei weitervermietet kann er 30% USt nicht abziehen.

Richtig soweit? Ist das ganze mit 148a I s.1 UStR zu
begründen? „Der Verzicht auf die in § 9 Abs. 2 UStG genannten
Steuerbefreiungen ist nur zulässig, soweit der
Leistungsempfänger das Grundstück ausschließlich für Umsätze
verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die den
Vorsteuerabzug nicht ausschließen.“

Das ist m.E. wie Du schon erkannt das zweite Problem und steht auch so wortwörtlich im § 9 Abs. 2 UStG.

Oder müsste im Zuge der Untervermietung V1 das Objekt dann
auch steuerfrei vermieten? Eben wegen dem Wörtchen
„ausschließlich“. Oder kommt da dann Satz 4 „Werden mehrere
Grundstücksteile räumlich oder zeitlich unterschiedlich
genutzt, ist die Frage der Option bei jedem Grundstücksteil
gesondert zu beurteilen.“ zu tragen? (wovon ich nicht
ausgehen, weil V1 ja nicht direkt an M vermietet.

Ich denke mal, dass das funktioniern müsste.

Grüße
Chris