Angenommen das Auto von jemanden läuft auf die Eltern die Selbstständig sind, da günstiger in der Versicherung. Jetzt hat dieser einen Teilkasko schaden und die Versicherung rechnet Netto minus Selbstbeteiligung ab (Vorsteuerabzugsberechtigt). Was ist jetzt mit der Mwst? Muss der Fahrer des Autos diese zahlen?
Vielen Dank schon mal!
Servus,
der Unternehmer, der das Fahrzeug nutzt, muss die USt auf die Reparaturrechnung zahlen und kann sie gleichzeitig als Vorsteuer von seiner USt-Zahllast abziehen. Macht summa summarum eine Belastung von genau Null.
Schöne Grüße
MM
Okay also Unternehmer sind ja die Eltern. Kann sich Sohnemann sich also die Gezahlte Mwst bei den Eltern wiederholen?
Servus,
der PKW gehört ja offenbar zum Unternehmen, sonst wäre es doch Schwindel, ihn dort zu versichern.
D.h., die gesamten Aufwendungen, die für den PKW anfallen, werden beim Unternehmen als Betriebsaufwand erfasst. Die USt aus diesem Aufwand ist abziehbare Vorsteuer: Sprit, Reifen, Reparaturen etc.
Schöne Grüße
MM
Nur weil der PKW auf die Eltern angemeldet ist, muss er noch lange nicht Unternehmensvermögen sein. Ist er das, ist das Steuerhinterziehung, wenn der Sohnemann den PKW nutzt.
Dann ist das Problem mit der Vorsteuer aus der RepRech noch das geringste Problem.
Ist der PKW nicht Unternehmensvermögen, hat die Versicherung zu Unrecht nur den Nettobetrag erstattet.
Dann kanns natürlich Probleme mit der Versicherung geben, wenn eine Vergünstigung für Betriebsvermögen in Anspruch genommen wurde. Dann handelt es sich um Versicherungsbetrug.
Also alles nicht so einfach…