Vorsteuerabzugsfähig / gGmbH?

Kurze Frage: Ist eine gGmbH Vorsteuerabzugsfähig?

Liebe Grüße
Tanja

Servus Tanja,

die Frage ist zu kurz gestellt, so dass die Antwort lauten muss „es kommt drauf an“.

Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass die gGmbH ein Unternehmer im Sinn des UStG ist und Umsätze ausführt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Beides ist möglich; wenn man mehr über die gGmbH weiß, z.B. was sie so tut, kann man mehr über deren Umsatzbesteuerung sagen.

Die Rechtsform allein begründet keine Unternehmereigenschaft, aber sie negiert sie auch nicht. Es gibt z.B. Gebietskörperschaften, die Unternehmer sind; auch gemeinnützige Vereine usw. usw.

Schöne Grüße

MM

Lieber Martin,

die gGmbH in diesem Falle ist der Träger einer privaten Schule. Das heisst sie bekommt auf Schulgeld mit dem sie das Gebäude und die Lehrer finanziert.

Brauchst du noch mehr Infos?

Liebe Grüße
Tanja

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Servus,

die gGmbH ist demnach Unternehmer und sie führt Umsätze aus.

Diese Umsätze sind möglicherweise USt-befreit gem. § 4 Nr. 21 a) UStG. („Staatlich anerkannte Ersatz- oder Ergänzungsschule“). Wenn dem so ist, dann gibts für die Schule keinen Vorsteuerabzug, weil die Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21 UStG zu den „Ausschlussumsätzen“ zählt.

Brauchst du noch mehr Infos?

Wenn sich etwas über die umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze der Träger-gGmbH herausbringen lässt (welche Leistungen erbringt sie genau? Geht es dabei überhaupt um „unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen“? Oder indirekt um Leistungen, die den Unterricht ermöglichen, der durch jemand anderen als die Träger-gGmbH veranstaltet wird? Daran erkennbar, wofür genau die Eltern bezahlen, und wer die Lehrer bezahlt), lässt sich die Chose zweifelsfrei beantworten - oder zumindest fast zweifelsfrei, weil die Sache wahrscheinlich mit Nachnamen Steiner heißt und allerlei Freiwilligkeit im Spiel ist, so dass man gar nicht so genau sagen kann, wer wofür bezahlt…

Schöne Grüße

MM