Vorsteuerabzugsfähigkeit bei Rechnungen aus Belgie

Wie sieht es aus mit der Ust, (in Belgien VAT), wenn ein Gewerbetreibender in etwa Belgien ein Produkt kauft um es im Gewerbebetrieb zu nutzen. Es würde nicht weiterverkauf. Es verbleibt im Anlagevermögen, bzw. wird abgeschrieben.
a) Ist die VAT, hier in Deutschland Vorsteuerabzugsfähig?

b) Lohnt sich daher der Kauf im benachbarten Ausland?

  1. Wie ist es praktisch durchführhbar?

a) wird die Vat beim Kauf abgezogen?

b) oder wird die Vat nicht abgezogen und der Gewerbetreibende kann sie
dann als Vorsteuer abziehen?

Muss die UST-ID nummer auf der Auslands-Rechnung erscheinen?
Wie ist Eure Einschätzung??

Hallo!

Wenn ein umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender in Belgien bei einem umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden einen Artikel kauft, muss er gar keine belgische USt zahlen. Er gibt dem Belgier einfach die deutsche USt-ID-Nummer und erhält eine Netto-Rechnung. Das ganze nennt man innergemeinschaftliche Lieferung für den Belgier oder innergemeinschaftlichen Erwerb für den Deutschen Käufer.

gruß

Jörg