Hallo,
PKW_Kauf im Dezember 2010.
In der UST-Vorauszahlung IV-2010 wurde die Vorsteuer noch nicht geltend gemacht.
Kann man das nachträglich korrigieren oder alternativ in der Vorauszahlung für I/2011 nachholen.
Vielen Dank
Hallo,
PKW_Kauf im Dezember 2010.
In der UST-Vorauszahlung IV-2010 wurde die Vorsteuer noch nicht geltend gemacht.
Kann man das nachträglich korrigieren oder alternativ in der Vorauszahlung für I/2011 nachholen.
Vielen Dank
Kann man das nachträglich korrigieren
ja, die voranmeldung (bzw. die festsetzung wenn das fa von der anmeldung abgewichen ist) steht kraft gesetz unter dem vorbehalt der nachprüfung. solange noch keine jahreserklärung abgegeben wurde (wovon ich zu diesem zeitpunkt nicht ausgehe) kann jederzeit eine geänderte voranmeldung abgegeben werden.
Na super,
dann kann man das ja mal nachreichen.
Danke