Vorsteueransetzung bei Auslandseinkauf

Hallo zusammen,
wenn man als Unternehmer Waren von ausländischen Großhändlern einkauft, dann wird auf der Rechnung kein MwSt-Posten ausgewiesen. Ist es denn trotzdem möglich die 16% Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung abzusetzen, und hätte jemand den passenden § dazu? Vielen Dank!

Hallo Oliver,

in § 15 UStG steht, was im Rahmen des Vorsteuerabzuges berücksichtigt werden kann.

Im vorliegenden Fall gibts zwei Möglichkeiten:

Entweder der ausländische Lieferant sitzt innerhalb der EU. Dann gehts um einen USt-pflichtigen innergemeinschaftlichen Erwerb. Die durch den Erwerber auf diesen Erwerb entrichtete USt kann als Vorsteuer abgezogen werden.

Oder der Lieferant sitzt außerhalb der EU. Dann gehts um eine USt-pflichtige Einfuhr: die in diesem Fall durch die Zollbehörde erhobene Einfuhr-USt kann als Vorsteuer abgezogen werden.

Unabhängig davon die Grundregel: Vorsteuer, die nicht entrichtet worden ist, kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden.

Schöne Grüße

MM

Hi, danke dass hilft mir schon viel weiter.
Also wenn der Lieferant innerhalb der EU Waren mit einer Rechnung verschickt, auf der überhaupt keine Steuer aufgeführt ist…dann kann ich logischerweise auch keine Vorsteuer zurückverlangen.

Hallo nochmal,

ja, das ist richtig. Zur Präzisierung allerdings nochmal: Wenn der Lieferant im EU-Ausland sitzt, heißt der Vorgang von Deiner Seite aus gesehen „innergemeinschaftlicher Erwerb“. Der ist für den Erwerber umsatzsteuerpflichtig. Diese USt kann als Vorsteuer abgezogen werden.

Das gibt unterm Strich auch plus/minus Null, aber der Vorgang ist nicht „frei“ von Umsatzsteuer/Vorsteuer. Der Erwerb von Ware für 2.000€ kostet den Erwerber 320€ USt. Diese 320€ sind als Vorsteuer im gleichen Zeitraum abziehbar.

Schöne Grüße

MM