Vorsteuerbeträge aus Diesel und Hotelaufenhalt in

Hallo
Ich bin Gewerbetreibender und fahre des öfteren in EU Länder.
Somit muß ich auch Tanken. Die Umsatzsteuer auf Tanken in Holland beträgt 21%. Bei Hotelaufenthalt 7%.

In Polen Zahle ich 23% und 8% auf gleiches.
Nun meine Fragen an die Steuerexperten. Kann ich das im Elster Umsatzsteuer Formular eintragen? Wenn ja, wo?

Hi,

bin kein Experte, aber soweit ich weiß, verhält es sich so:

Leitsatz:
Innergemeinschaftliche Lieferungen und sonstige Leistungen, die Sie als Leistender erbracht haben, sind anzugeben. In diesem Fall empfangen Sie allerdings Leistungen. Diese sind grds. nicht anzugeben. I

n Deutschland können Sie den Vorsteuerabzug für Ihre in der EU empfangenen Leistungen nicht geltend machen.

Um die in der EU bezahlte Vorsteuer zurückzubekommen, ist tatsächlich ein Antrag auf Vorsteuervergütung beim Bundeszentralamt für Steuern zu stellen. In der Regel muss sogar eine best. Summe an zu erstattender Vorsteuer erreicht werden, damit Ihr Antrag bearbeitet wird.

Wie die Vorsteuervergütung beim Bundeszentralamt für Steuern abläuft, sehen Sie hier:

http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteue…

beste Grüße

kleine Steuerassistentin

Hallo Melani
Vielen Dank für die umfassende Antwort: Genau das habe ich befürchtet. Nun werde ich mich mal beim Bundeszentralamt schlau lesen.
Gruss
optimist