In die UStErklärung kommen alle Zahlungen ans FA, die vom 01.01.-31.12.11 gezahlt wurden - also QIV/10-QIII/11 und zusätzlich das in 2011 nachträglich gezahlte USt-Soll lt. Bescheid für 2010.
zB
QIV/10 €50 gezahlt in 02/11
QI/11 €100
USt nachträglich für 2010 €500
QII/11 €200
QIII/11 €300
(und QIV/11 €400 wird erst in 2012 übernommen, weil gezahlt in 02/12)
Summe Ausgaben somit €1.150.
Richtig oder falsch?
Kann mir bitte jemand anhand der Beispielzahlungen zeigen, wie richtig abgerechnet wird?
In die EÜR 11 kommen die quartalsberechneten Sollzahlungen
unter Ausgaben, also QI/11 - QIV/11
In die UStErklärung kommen alle Zahlungen ans FA, die vom
01.01.-31.12.11 gezahlt wurden - also QIV/10-QIII/11 und
zusätzlich das in 2011 nachträglich gezahlte USt-Soll lt.
Bescheid für 2010.
Richtig oder falsch?
Genau falsch.
Es ist in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung in der entsprechenden Zeile deutlich zu sehen, daß dort das Soll einzutragen ist.
Und für die EÜR spricht die Logik, daß dort grundsätzlich das Ist erfragt ist. Ja, für letzteres gibt es einige Ausnahmen, z. B. im Rahmen der sogenannten 10-Tage-Regel bzw. bezüglich der Absetzung für Abnutzung.
Kann mir bitte jemand anhand der Beispielzahlungen zeigen, wie
richtig abgerechnet wird?
Beispiele für die USt sind jetzt sicher nicht mehr nötig.
Danke, Herr Oberlehrer !
…könnte ich mir einen Steuerberater leisten, würde ich hier nicht fragen…
…und hätte ich eine entsprechende Ausbildung oder würde tagtäglich mit der Materie zu tun haben, würde ich hier auch nicht fragen…
Also bitte Herr Oberlehrer - macht es denn so viel Mühe, einem Unwissenden eine ihm verständliche Fragestellung mit Ja oder Nein, richtig oder falsch zu beantworten?
Oder ist sowas hier nicht vorgesehen und es findet nur der Wissensaustausch zwischen Profis statt?
Dann wäre ich hier im Forum verkehrt, weil zu dumm.
Danke, Herr Oberlehrer ! leider kein Stern, weil Thema verfehlt
…könnte ich mir einen Steuerberater leisten, würde ich hier
nicht fragen…
Warum wollen Sie an der falschen Stelle sparen?
…und hätte ich eine entsprechende Ausbildung oder würde
tagtäglich mit der Materie zu tun haben, würde ich hier auch
nicht fragen…
Aber für Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten aus Ihrer Ausbildung wollen Sie doch auch bezahlt werden - oder?
Also bitte Herr Oberlehrer - macht es denn so viel Mühe, einem
Unwissenden eine ihm verständliche Fragestellung mit Ja oder
Nein, richtig oder falsch zu beantworten?
„Genau falsch“ schrieb ich. Was ist daran unklar?
Zusätzlich folgte eine kurze aber bezüglich der Frage ausreichende Erläuterung, wie mit den Umsatzsteuern zu verfahren ist.