ich habe mich 2001 (zur der Zeit noch als Schüler) selbstständig gemacht (mit Eintrag im Handelsregister, Homepage und allem was dazu gehört), weil ich davon überzeugt war DIE Marktlücke im IT Sicherheitsbereich gefunden zu haben.
Was sich im nachhinein als nicht so richtig herausgestellt hat. Ich verlor recht schnell die Motivation und irgendwann waren Sachen wie Abi einfach wichtiger. Den Gewerbebetrieb stellte ich dann letztendlich zum 31.12.02 ein.
Heute erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt zu dem ich innerhalb eines Monats Stellung nehmen muss. Darin heißt es grob das ich nicht wirklich die Absicht hatte Geld zu verdienen - was aber quatsch ist. Wenn ich diese Absicht nicht gehabt hätte, hätte ich nicht so viel Geld und Zeit investiert.
Muss ich die Vorsteuerbeträge nun zurück zahlen? Denn eigentlich kann man mir ja nicht beweisen, dass das Unternehmen nicht auf Gewinnerzielung aus war. Oder irre ich mich?
Bin für jede Antwort dankbar
Viele Grüße
Florian Scholl
Grober Auszuag aus dem Schreiben:
Einkommensteuer:
Da von Ihnen im Jahr 2001, als auch im Jahr 2002 keinerlei Leistungen ausgeführt wurden, ist bei Ihnen nicht von einer Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr auszugehen. Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt. Diese Beteiligung ist wiederrum Vorraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Das von Ihnen angemeldete Gewerbe kann daher nicht im einkommensteuerlichen Sinn anerkannt werden, Dies hat zur Folge, dass der im Veranlagungszeitraum 2001 festgestelle Verlust rückwirkend nicht anerkannt werden kann, und auch der darasus entstandene Verlustvortrag wefällt…
Umsatzsteuer:
Durch die von Inen abgebende Umsatzsteuererklärung 2001 haben Sie die Vorsteuerbeträge für einen Laptop usw. geltend gemacht. Das Finanzamt übernahm die Angaben unter dem Vorbehalt der Nachprüfung und erließ daraufhin den Umsatzsteuerbescheid 2001. Es ging dabei davon aus, dass Sie durch Ihre Vorbereitungshandlungen zu einem Unternehmer werden. Zur sog. Unternehmereigenschaft gehört aber auch, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
…
Dies hat zur Folge, dass der Umsatzsteuerbescheid 2001 geändert wird, un die bereis ausgezahlten Vorsteuerbeträge von Ihnen zurückgefordert werden.
…
Ich denke, dass das eine ganz heikle Sache ist. Du bist in der Beweispflicht, dass Du eine Gewinnerzielungsabsicht hattest. Ich würde an Deiner Stelle ein Schreiben an das Finanzamt aufsetzen und Deine Beweggründe zur Anmeldung des Gewerbes erläutern. Es wäre auch nicht schlecht, wenn Du irgendwie nachweisen könntest, warum Du Deine Idee so gut fandest und wieviel Zeit Du dafür investiert hattest. Vielleicht hast Du damals ja sogar Kalkulationen aufgestellt, um Dir einen möglichen Gewinn zu errechnen. Hattest Du mehrere Kundengespräche mit Deiner Idee? Wenn Du Dir irgendwelche Notizen gemacht hast, reiche sie ein. Um welche Höhe handelt es sich denn überhaupt bei der Steuerrückforderung, wenn ich fragen darf?
Besser wäre es noch, wenn Du irgendeine Möglichkeit hast, einen Steuerberater zu befragen. Der kann Dir sicherlich noch bessere Tipps geben, wie Du Dich verhalten solltest. Ein Steuerberater könnte Dir sicherlich auch sagen, welche Beweise Du genau erbringen müsstest.
Hallo zusammen,
ich habe mich 2001 (zur der Zeit noch als Schüler)
selbstständig gemacht (mit Eintrag im Handelsregister,
Homepage und allem was dazu gehört), weil ich davon überzeugt
war DIE Marktlücke im IT Sicherheitsbereich gefunden zu haben.
Was sich im nachhinein als nicht so richtig herausgestellt
hat. Ich verlor recht schnell die Motivation und irgendwann
waren Sachen wie Abi einfach wichtiger. Den Gewerbebetrieb
stellte ich dann letztendlich zum 31.12.02 ein.
Heute erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt zu dem ich
innerhalb eines Monats Stellung nehmen muss. Darin heißt es
grob das ich nicht wirklich die Absicht hatte Geld zu
verdienen - was aber quatsch ist. Wenn ich diese Absicht nicht
gehabt hätte, hätte ich nicht so viel Geld und Zeit
investiert.
Muss ich die Vorsteuerbeträge nun zurück zahlen? Denn
eigentlich kann man mir ja nicht beweisen, dass das
Unternehmen nicht auf Gewinnerzielung aus war. Oder irre ich
mich?
Bin für jede Antwort dankbar
Viele Grüße
Florian Scholl
Grober Auszuag aus dem Schreiben:
Einkommensteuer:
Da von Ihnen im Jahr 2001, als auch im Jahr 2002 keinerlei
Leistungen ausgeführt wurden, ist bei Ihnen nicht von einer
Beteiligung am allgemeinen Wirtschaftsverkehr auszugehen. Eine
Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt vor, wenn ein
Steuerpflichtiger mit Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am
Leistungs- oder Güteraustausch teilnimmt. Diese Beteiligung
ist wiederrum Vorraussetzung für einen Gewerbebetrieb. Das von
Ihnen angemeldete Gewerbe kann daher nicht im
einkommensteuerlichen Sinn anerkannt werden, Dies hat zur
Folge, dass der im Veranlagungszeitraum 2001 festgestelle
Verlust rückwirkend nicht anerkannt werden kann, und auch der
darasus entstandene Verlustvortrag wefällt…
Umsatzsteuer:
Durch die von Inen abgebende Umsatzsteuererklärung 2001 haben
Sie die Vorsteuerbeträge für einen Laptop usw. geltend
gemacht. Das Finanzamt übernahm die Angaben unter dem
Vorbehalt der Nachprüfung und erließ daraufhin den
Umsatzsteuerbescheid 2001. Es ging dabei davon aus, dass Sie
durch Ihre Vorbereitungshandlungen zu einem Unternehmer
werden. Zur sog. Unternehmereigenschaft gehört aber auch, dass
eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
…
Dies hat zur Folge, dass der Umsatzsteuerbescheid 2001
geändert wird, un die bereis ausgezahlten Vorsteuerbeträge von
Ihnen zurückgefordert werden.
…
erkläre es genau so dem finanzamt. nur das mit der „abnehmenden lust“ und dem „wichtiger werdenden abi“ solltest du weglassen. mache deutlich welche ideen du hattest, warum du die toll fandest und was deine einnahmeabsichten waren, wer potentielle kunden werden sollten etc.
dann solltest du noch irgendwas nachweisen können (musterinternetseite) oder gescheiterte geschäftsverbindungen.
wie gesagt, für die umsatzsteuer musst du eine „einnahmeerzielungsabsicht“ haben, für die einkommensteuer eine „gewinnerzielungsabsicht“.
wenn du dir unsicher bist oder das finanzamt „rumbockt“ solltest du professionelle beratung (steuerberater) zur hilfe nehmen.
Ich denke, dass das eine ganz heikle Sache ist. Du bist in der
Beweispflicht, dass Du eine Gewinnerzielungsabsicht hattest.
Oh, ich dachte immer es wäre andersherum. Hm, das erschwert die Sache natürlich.
Ich würde an Deiner Stelle ein Schreiben an das Finanzamt
aufsetzen und Deine Beweggründe zur Anmeldung des Gewerbes
erläutern. Es wäre auch nicht schlecht, wenn Du irgendwie
nachweisen könntest, warum Du Deine Idee so gut fandest und
wieviel Zeit Du dafür investiert hattest. Vielleicht hast Du
damals ja sogar Kalkulationen aufgestellt, um Dir einen
möglichen Gewinn zu errechnen.
Jo, da hab ich sicher noch einiges.
Hattest Du mehrere
Kundengespräche mit Deiner Idee? Wenn Du Dir irgendwelche
Notizen gemacht hast, reiche sie ein.
Auch das sollte zu machen sein.
Um welche Höhe handelt
es sich denn überhaupt bei der Steuerrückforderung, wenn ich
fragen darf?
Sind ungefähr 600eur. Aber alleine die jährlichen Kosten für die IHK haben sich auf ca. 200eur belaufen. Dazu kommen natürlich noch etliche andere Kosten. D.h. unterm Strich habe ich auch mit der Vorsteuer eingerechnet keinen Gewinn aus der Sache gezogen.
Besser wäre es noch, wenn Du irgendeine Möglichkeit hast,
einen Steuerberater zu befragen. Der kann Dir sicherlich noch
bessere Tipps geben, wie Du Dich verhalten solltest. Ein
Steuerberater könnte Dir sicherlich auch sagen, welche Beweise
Du genau erbringen müsstest.
Hm, ok das wäre dann meine letzte Instanz.
Aber dir schonmal.