die monatl. abzugebene Vorsteuererklärung ist ja ein tolles FORMULAR, aber muß man da seine hellseherischen Begabungen zu ausnutzen ? Man soll ja angeben wieviel Umsatz man in dem Monat machen wird und wieviel Mwst. eingenommen und Vorsteuer entrichtet wird. Es gibt doch wahrscheinlich kein Gewerbe wo man am Anfang des Monats sagen kann , Wieviel Umsatz und wieviel Ausgaben man haben wird . Also was soll man da eintragen ? gibt es irgendwo im Internet eine Art " Bedienungsanleitung " dafür? Vielen Dank
ich denke du hast das formular noch nicht richtig betrachtet. schau doch mal oben rechts, da gibt es ganz viele ankreuz-boxen. hier gibst du an, für welchen monat du abgibst.
und wenn du nun noch dir gedanken machst, warum du abgibst, dann findest du entweder ein schreiben vom finanzamt mit der rechtsgrundlage, oder du stösst sonstwie auf den tollen § 18 UStG, hier steht in absatz 1: „Der Unternehmer hat bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung …“
und was bedeutet wohl das? du hast bis zum 10.02. zeit die zahlen für 01 zu melden, bis zum 10.03. zeit die zahlen für 02 zu melden etc.pp.
nix hellsehen, buchführung machen, umsatzsteuerkonten auswerten, ustva-ausfüllen, original ans finanzamt, kopie in die akte, überweisungsträger ausfüllen und fertig.
im übrigen würde ich dir auch grundkenntnisse des steuer-abgabenrechts ans herz legen, gewürzt mit buchführungs-rechnungswesen-kenntnissen!
Ich glaube das ganze Problem ist dieses kleine Wort „Vor“. In diesen zusammenhang heißt es aber nicht das man bevor man die Steuer zahl eine Erklärung für die zu erwartene Steuer hat. Der Staat möchte schon genau ohne schätzungen wissen was du so einnimmst. Also musst du „nach“ dem Monat deine Vorsteuererklärung machen so einfach is das.
kann es sein, dass dir der Begriff „Vorsteuer“ nicht so richtig geläufig ist?
Zur Erklärung:
Wenn der Händler etwas kauft, zahlt er auf den Nettopreis die Mehrwertsteuer.
Wenn du etwas von dem Händler kaufst, zahlst du auch Mehrwertsteuer, auf den „neuen“ Nettopreis.
Der Händler muss nun diese Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, kann davon jedoch die Mehrwertsteuer, die er „vorher“ gezahlt hat, abziehen (und noch Teile anderer MWSt’s, das würde aber hier zu weit führen) . Die vorher gezahlte MWSt ist die Vorsteuer.