Vorsteuern bei Informationsbüro

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen Mandanten welches in den Jahren 2004 und 2005 ein Informationsbüro mit einem Mitarbeiter betrieben hat. Der Hauptsitz der Informatonsbüros befindet sich Japan. Kurz gesagt alles wird von Japan erledigt. Das Büro in Deutschland nur Informationscarakter, tätigt keine Umsätze und hat auch keine Steuernummer. Die Firma hat aber Aufwendungen für die Jahres 2004 und 2005 für dieses Informationbüro und möchte zumindestens die Vorsteuern vom Finanzamt zurückfordern. Ich habe versucht die Vorsteuern über das Bundeszentralamt für Steuern zurückzufordern. Bin aber auch mit einer Klage beim Finanzgericht Köln gescheitert. Dort hat man mir gesagt ich sollte es über das Finanzamt versuchen. Meine Frage wie kann ich das in Angriff nehmen? Kann ich das überhaupt noch für die Jahre 2004 und 2005 noch machen obwohl ich keine Steuernummer habe? Das einzige was ich habe ist eine Kennnummer vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Kann ich es über die Umsatzsteuererklärung Anlage UR die Vorsteuern zurückfordern?

Danke im voraus für die Hilfe

Hallo!
Also ich bin der Meinung, dass keine Möglichkeit besteht, hier die Vorsteuer zurückzuholen, wenn man in Deutschland weder eine Niederlassung noch einen Firmensitz mit Steuernummer hat. Schließlich ist man dadurch ja auch nicht umsatzsteuerpflichtig. Ich bin mir aber überhaupt nicht sicher und es wäre mir lieb, wenn du noch von jemand anderem eine Antwort dazu bekommen könntest. Eben weil ich mir überhaupt nicht sicher bin. Tut mir wirklich leid, dass ich dir nicht richtig helfen konnte, ich drücke aber die Daumen, dass das noch klappt.
Viele Grüße

bin zu lange raus, kann leider nicht weiterhelfen