Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen Mandanten welches in den Jahren 2004 und 2005 ein Informationsbüro mit einem Mitarbeiter betrieben hat. Der Hauptsitz der Informatonsbüros befindet sich Japan. Kurz gesagt alles wird von Japan erledigt. Das Büro in Deutschland nur Informationscarakter, tätigt keine Umsätze und hat auch keine Steuernummer. Die Firma hat aber Aufwendungen für die Jahres 2004 und 2005 für dieses Informationbüro und möchte zumindestens die Vorsteuern vom Finanzamt zurückfordern. Ich habe versucht die Vorsteuern über das Bundeszentralamt für Steuern zurückzufordern. Bin aber auch mit einer Klage beim Finanzgericht Köln gescheitert. Dort hat man mir gesagt ich sollte es über das Finanzamt versuchen. Meine Frage wie kann ich das in Angriff nehmen? Kann ich das überhaupt noch für die Jahre 2004 und 2005 noch machen obwohl ich keine Steuernummer habe? Das einzige was ich habe ist eine Kennnummer vom Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Kann ich es über die Umsatzsteuererklärung Anlage UR die Vorsteuern zurückfordern?
Danke im voraus für die Hilfe