Vorsteuern nach Betriebsaufgabe

Guten Tag,
nach Aufgabe eines umsatzsteuerpflichtigen Gewerbes können ja noch Betriebsausgaben entstehen. Sofern diese Aufwendungen erst im Jahr nach der Betriebsaufgabe entstanden sind, kann dann für die Vorsteueranforderung für das der Betriebsaufgabe folgende Jahr noch eine USt-Erklärung eingereicht werden oder wie kommt man an die Rückerstattung dieser Beträge?

Hallo,

richtigerweise hätte bei Betriebsaufgabe eine Betriebsaufgabebilanz erstellt werden müssen. Darin wären alle nachträglichen Betriebsausgaben in der Regel schon erfasst gewesen und die Vorsteuer wäre dann schon ausbezahlt worden.

Waren die jetzt entstandenen Kosten bei der Betriebsaufgabe schon absehbar?

Gruß
Lawrence

Ja na klar. Die nachträglichen Betriebsausgaben sind absehbar, zB Stromabrechnung, restliche (ustpfl.) Miete bis zum Ende der Kündigungsfrist und Betriebskostenabrechnung. Die voraussichtlichen Nettobeträge stehen auch in der Schlussbilanz. Die genauen Beträge weiss man aber doch noch nicht. Kann die Vorsteuer denn geschätzt angefordert werden?

Hallo,

auch hallo

puh, ich konnte die ganze Zeit nicht antworten hier, bin immer auf die Forumbeschreibung zurückgeflogen… nun aber…

richtigerweise hätte bei Betriebsaufgabe eine
Betriebsaufgabebilanz erstellt werden müssen. Darin wären alle
nachträglichen Betriebsausgaben in der Regel schon erfasst
gewesen

Das stimmt. Mit der Vorsteuer kann es aber anders aussehen.

Fall: Mandantin H beendet ihr Gewerbe im Oktober 2007. Schlußbilanz wird erstellt, dort sind z.B. auch die Steuerberatergebühren berücksichtigt, die für die ERstellung angefallen sind/bzw. anfallen werden.
Abschluss/Schlussbilanzerstellung in 2008, StB-Rechnung auch in 2008.
Die Vorsteuer aus dieser Rechnung ist erst in 2008 abzugsfähig, somit muss für 2008 noch einmal eine USt-Jahreserklärung erstellt werden.

Gruß
Sonja

Die genauen Beträge weiss man aber doch noch
nicht. Kann die Vorsteuer denn geschätzt angefordert werden?

Natürlich nicht.