Vorsteuerrückzahlung nur bei Umsatzsteuereinnahmen

Werden Umsatzsteuer auf Investitionen (also Vorsteuer) nur vom Finanzamt zurückgezahlt, wenn auch Umsatzsteuereinnahmen bestehen?

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Wenn beispielsweise in der Gründungsphase nur vorsteuerbelastete Ausgaben vorhanden sind, Umsätze aber erst später erfolgen, so sind die Vorsteuern zu erstatten.

Das Finanzamt fordert in solchen Fällen aber regelmäßig Belege an.

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Wenn beispielsweise in der Gründungsphase nur
vorsteuerbelastete Ausgaben vorhanden sind, Umsätze aber erst
später erfolgen, so sind die Vorsteuern zu erstatten.

Das Finanzamt fordert in solchen Fällen aber regelmäßig Belege
an.

Auch wenn es nicht gefragt wurde - Ergänzung:

Vorsteuer kann natürlich nur erstattet werden, sofern auch umsatzsteuerpflichtige Umsätze erbracht werden, bzw. die Absicht dazu besteht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

auch bei n.stb.Umsätzen :smile:

auch bei n.stb.Umsätzen :smile:

Ja, Du hast recht - aber nur dann, sofern die nicht steuerbaren Umsätze auch umsatzsteuerpflichtig wären, wenn die Bedingungen für die Steuerbarkeit vorliegen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

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