Hallo,
ich habe eine in 2008 fertiggestellte Ferienwohnung auf der Insel Rügen. Ich habe in 2008 aufgrund der Herstellungskosten eine hohe Vorsteuererstattung vom Finanzamt erhalten und nur die Umsatzsteuer aus den Mieteinahmen an das FB abgeführt. Das FB will nun in der Steuererklärung 2008 diesen Überschuss versteuern. Ist es richtig, dass dieser Überschuss versteuert werden muss? Ich habe mir das Formular V noch einmal genau angesehen und festgestellt, dass ich in Zeile 15 die Vorsteuererstattung und in Zeile 48 die Vorsteuern auf Herstellungskosten und die abgeführte Umsatzsteuer eintragen kann.
Mir war es bisher nicht bekannt, dass ein Vorsteuerüberschuss bei der Vermietung von Ferienwohnungen steuerpflichtig ist.
Vielen Dank und Grüße
Mona