Hallo!
Ich fang direkt mit meiner Frage an:
Ich habe damals mit 18 einen Handyvertrag abgeschlossen. Der Vertrag war eigentlich von der Mutter eines Kumpels. Ich habe ihn uebernommen (bzw. nur die Zahluing, der Vertrag lief immer noch auf seine Mutter) Dann habe ichselbst den Vertrag mit dem Handy wieder weitergegeben an eine Freundin von mir. Ihr Vater sollte das alles noch unterschreiben. Allerdings bekamen wir dann Streit, sie hatte das Handy schon verloren und ich war jung dumm und vergesslich.
Lange rede kurzer Sinn: Zwei Jahre spater kam ich vor Gericht wegen Betrug. Angestrengt von Firma Mannesmann Mobilfunk. Als Zeugin der Kumpel von mir und seine Mutter (noch immer Vertragspartnerin). Ich habe dem Richter also die komplette Geschichte erzaehlt (die noch um einiges ausfuehrlicher ist) und er sagte der Tatbestand Betrug sei nicht gegeben, die Firma Mannesmann koenne aber noch eine Klage gegen mich anstrengen wegen „fahrlaessigem Irrtum“ oder sowas. Er schlug vor die Sache mit einem Vergleich zu beenden. Ich solle 20 Arbeitstunden beim Roten Kreuz machen und es waere vorbei. Das tat ich dann auch. Beim hinausgehen dagte der Staatsanwalt zu mir: „Ich hoffe sie sind in Zukunft etwas vorsichtiger. Sie haben gerade ihre erste Vorstrafe nur wegen Vergesslichkeit.“
Ich habe zwei Jahre spaeter mit einem bekannten Polizisten darueber geredet und er hat im Computer geguckt und sagte er koenne nichts von einer Vorstrafe sehen. Darum:
Bin ich jetzt vorbestraft? Auch wenn nicht wurde ich doch irgendwie verurteilt oder nicht? Steht das dann im Fuehrungszeugnis?
Vielen Dank fuer Antworten und entschuldigt die Laenge ich habe mich so kurz gefasst wiem oeglich.
Fonz
Hallo Fonz,
im Bundeszentralregister ist die Sache 5 Jahre registriert und kann wieder „ausgegraben“ werden, wenn erneut gegen Dich etwas vorliegen sollte. Insofern hatte der Staatsanwalt recht.
Im polizeilichen Führungszeugnis steht jedoch nichts davon drin. Insofern hat Dein Bekannter recht. Ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt man für bestimmte Jobs.
Grüße
Mara
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Hallo,
keine Ahnung was der StA da erzählt hat, aber es ist jedenfalls Blödsinn. Ich gehe doch mal davon aus, dass die Sache damals gegen die Arbeitsauflage eingestellt worden ist, es also gar keine Verurteilung gegeben hat. Und wo keine Verurteilung, da keine Vorstrafe (mal abgesehen davon, dass auch nicht jeder Kleinkram zu einer Eintragung führt, dazu gab es weiter unten im Brett neulich noch einen ausführlichen Thread).
Gruß vom Wiz
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Dann habe ich also doch eine weisse Weste…
Danke fuer die Antworten und eure Hilfe.