Vorstrafe mit 3 Jahre auf Bewährung

… Möglichkeit als Beamter
Hallo zusammen! Wurde vor 9-10 Jahren wegen schweren Diebstahl zu 3 Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt! Frage: die bewährungsfrist lief ohne weitere Vergehen aus und wurde aufgehoben, will gerne wissen wie lange meine Straftat eingetragen bleibt und ob mit dieser Vorstrafe eine möglichkeit besteht sich als Beamter zu bewerben? Vielen dank im vorraus für eure Hilfe!

Gruß thomas

nein - ist nicht möglich.

Hallo,

will gerne wissen wie lange meine Straftat
eingetragen bleibt

kannst du selber nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__34.html
Am einfachsten erfährst du es, indem du dir ein polizeiliches Führungszeugnis ausstellen läßt. Guck exemplarisch hier http://www.stuttgart.de/item/show/334432

Gruß
Otto

warum nicht?
gesetzliche Begründung zur besseren Verständnis?

Hallo Konzepi,

nachfolgenden Link beachten (VV zu § 7)

https://www.phv-nw.de/cms/images/stories/lbg_nrw_mit…

Gruß Merger

Hallo Merger,

nachfolgenden Link beachten (VV zu § 7)

https://www.phv-nw.de/cms/images/stories/lbg_nrw_mit…

Mich interessiert, auf Grund welcher gesetzlichen Regelung der UP noch als vorbestraft gilt.

Gruß
Otto

Hallo Konzepi,

Hallo Merger,

nachfolgenden Link beachten (VV zu § 7)

https://www.phv-nw.de/cms/images/stories/lbg_nrw_mit…

Mich interessiert, auf Grund welcher gesetzlichen Regelung der
UP noch als vorbestraft gilt.

Er muss nicht als noch vorbestraft gelten.

Im § 12 Beamtenstatusgesetz steht folgendes:

§ 12 Rücknahme der Ernennung

  1. Die Ernennung ist mit Wirkung für die Vergangenheit zurückzunehmen, wenn
    2.nicht bekannt war, dass die ernannte Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird, das sie für die Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 als unwürdig erscheinen lässt.

http://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/BJNR10100…

Ob es in Einzelfällen möglich ist, kann ich nicht beurteilen.

Gruß Merger

§ 41 BBG

Wurde vor 9-10 Jahren wegen schweren Diebstahl
zu 3 Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt!

Damit dürfte ein lebenslanges absolutes Einstellungshindernis als Beamter, Soldat oder Richter vorliegen.
Das ist im Normalfall bei Verurteilungen mit Freiheitsstrafen ab einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat des Fall.

Die Regelungen des § 41 Bundesbeamtengesetz sind hier logischer Weise äquivalent auf die Berufung in ein Beamtenverhältnis anzuwenden:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__41.html

Gruß Andreas