Wie lange bleibt eine Vorstrafe (18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Untreue) im pol. Führungszeugnis sichtbar ?
Hallo,
Wie lange bleibt eine Vorstrafe (18 Monate Freiheitsstrafe
auf Bewährung wegen Untreue) im pol. Führungszeugnis sichtbar
die Tilgungsfristen findest Du in § 46 BZRG, es müssten hier nach Absatz 1 Nr. 4 15 Jahre sein.
Gruß, Bernd