Guten Tag,
hier hätt ich eine Frage zu der Sache mit den Vorstrafen. Ein guter Freund hat einen Strafbefehl bekommen; darin steht vermerkt das er
ein Jahr Gefängnis auf Bewährung bei einer Bewährungsauflage von drei Jahren bekommt, sowie
eine Geldbuße (keine Geldstrafe!) von 1500€ bis zum Ende dieses Jahres zu zahlen hat.
Ist er damit vorbestraft mit Eintrag ins Führungszeugnis oder nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um keine Jungendstrafe handelt.
Dann hätte er nun einen Eintrag im Führungszeugnis, denn:
Es werden aber nicht alle Verurteilungen ohne Weiteres in das Führungszeugnis aufgenommen. So genannte kleinere Erstverurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten werden in der Regel nicht im Führungszeugnis aufgeführt, obwohl sie beim Bundeszentralregister eingetragen sind.
Auch zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafen von bis zu 2 Jahren werden in der Regel überhaupt nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Weitere Informationen hier.
http://www.bundesjustizamt.de/cln_101/nn_257944/DE/T…
Gruss HighQ