Guten Tag,
zum 01.04.2012 wurde ich leider Hartz IV empfänger.
Da ich wußte das meine damalige Wohnung zu Groß und die Miete zu Hoch war, kümmerte ich mich um eine entsprechend kleinere, die den Anforderungen der Arge entspricht.Nachdem ich eine Wohnung gefunden hatte, wurde sie mir von der Arge mit den Hinweis genehmigt Herr
xxx zahlt die Kaution selbst.
Nun meine Frage: Ist das überhaupt zulässig ? Meines Wissens ist die Arge bei einer Zustimmung verpflichtet die Kaution vorzustrecken da Sie die Kaution ja sowiso in Raten zurück bekommt. Gibt es vieleicht einen Paragraphen mit dem man argumentieren kann.
Für Ihre Mühe im vorraus vielen Dank
Mit freundlichem Gruß
H.H.