Vortäuschen einer Straftat?

Hallo liebe Wissenden,

bitte einmal folgenden Witz lese:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Ich habe den Witz meinem Mann vorgelesen. Daraufhin meinte er, daß falls jemand das tatsächlich machen würde, es das vortäuschen einer Straftat wäre. Wie wäre das eurer Meinung nach zu beurteilen? Ich meine, er hat sich nur komisch benommen, würde also sagen, daß es nicht das vortäuschen einer Straftat ist.

Danke im Vorraus für eure Einschätzung dazu.

Viele Grüße
Anja

Ich habe den Witz meinem Mann vorgelesen. Daraufhin meinte er,
daß falls jemand das tatsächlich machen würde, es das
vortäuschen einer Straftat wäre.

Nein, hier kommt wohl eher Strafvereiteliung gem. § 258 StGB in Betracht.

Ciao, Wotan

Hallo Anja,

Danke im Vorraus für eure Einschätzung dazu.

Ich gehe da mit Wotan einig.
Das Hupen wäre noch als Vergehen anzumerken.

MfG Peter(TOO)

Ganz lieben Dank euch beiden o.w.T.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Anja,

nebenbei kann Dir meines Erachtens auch dann der Führerschein entzogen werden, wenn Du offensichtlich unfähig zum Steuern eines Autos bist, unabhängig von der konsumierten Drogenmenge und ob Du überhaupt unter Drogen stehst. Also würde ich diesen Spass sicher für niemanden risikieren, denn eine MPU ist ja auch nicht wirklich lustig…

Grüße
Jürgen

Hallo,

ich schätze mal, das finden die Polizisten gar nicht lustig. Und wenn Polizisten etwas gar nicht lustig finden oder sich gar verarscht fühlen, werden sie wohl die gesetzlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen. Also ab zur Wache. Blutprobe entnehmen. Und irgendwie ist heute auch so viel los. Warum geht das nur alles so langsam…

Aber nein. So etwas würden Polizisten natürlich nie machen. War nur so ein unsinniger Gedanke von mir.

Gruß, Niels

Hallo Anja!

Könnte mir gut vorstellen, daß ein derart auf den Arm genommener Polizist zu Gunsten des Simulanten nicht von einer vorgetäuschten was-weiß-ich ausgeht und den Kandidaten mit auf die Wache nimmt. Das dauert. Dann Blutprobe, aber der Arzt braucht mehrere Stunden, bis er auftaucht. Danach läßt es sich bestimmt einrichten, daß der Doc an einem Arm auch nach fünfmaligem Zustechen keine brauchbare Vene findet und das Spiel am anderen Arm wiederholt. Außerdem könnten fürsorgliche Leute auf die Idee kommen, daß gefährliche Ausfallerscheinungen Ursache des seltsamen Verhaltens waren. Womöglich ist der Kandidat ungeeignet zum Führen eines Kfz!? Sowas klärt man per MPU. Ob der Witzbold wohl noch Lust hat, seine Aktion zu wiederholen?

Gruß
Wolfgang

Mehrere Möglichkeiten

Hallo liebe Wissenden,

Hallo liebe dich unwissend Fühlende,

es ist schwierig, eine Aussage über etwas zu machen, zu dem es keine Präzendenzurteile gibt. Ich habe von einem solchen in dieser Sache noch nie gehört und gehe davon aus, es gibt auch keine.

Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Egal ob man an Gott glaubt oder nicht: Von Freispruch bis Verurteilung wegen Vortäuschens einer Straftat oder Strafvereitelung oder gar beidem ist alles drin.

Allerdings setzt eine Verurteilung Beweisbarkeit voraus.

Würde eine Person wie in der dargestellten Situation die Täuschung zugeben, hätte er schlechte Karten.

Allerdings ist in dem Witz nur von „einem“ Polizisten die Rede. Wenn der Beschuldigte also sagt, er sei von ihm völlig grundlos auf seinem Heimweg gesetoppt worden, die Beschreibung seines vorherigen Verhaltens sei völlig frei erfunden, wäre Freispruch sicher.

In der Realität, wenn die Polizei vor einer Kneipe auf Missetäter wartet, wird aber immer ein zweiter Polizist, also ein Zeuge, dabei sein.

Wenn der „Lockvogel“ dann nicht zugibt, gespielt zu haben, sondern für all das, was die beiden vorher gesehen haben und gegenseitig bezeugen, eine Erklärung haben, ist ihm der Freispruch ebenso sicher: Dass er beim Einsteigen geschwankt hat, lag daran, dass es dunkel und der Boden uneben war. Dass er verschiedene Funktionen des Fahrzeuges betätigte, lag daran, dass er als höchstverantwortlicher Autofahrer vor dem Losfahren alles durchprobiert. Dass er rückwärts fuhr oder den Motor abwürgte, war Zufall.

Dass das alles anders gewirkt hat, spielt keine Rolle. Du weißt doch: In dubio pro reo, im Zweifelsfall für den Angeklagten!

Gruß
Peter

Das Hupen wäre noch als Vergehen anzumerken.

Also, nach deutschem Recht jedenfalls ist das ganz sicher kein Vergehen, sondern nur eine bloße Ordnungswidrigkeit.

Levay

es ist schwierig, eine Aussage über etwas zu machen, zu dem es
keine Präzendenzurteile gibt. Ich habe von einem solchen in
dieser Sache noch nie gehört und gehe davon aus, es gibt auch
keine.

Für das Vortäuschen einer Trunkenheitsfahrt vgl. OLG Köln VRS 54,196. Daß man bei genanntem Motiv zu einer Strafvereitelung kommt, gibt es wohl nicht zu bestreiten.

Allerdings setzt eine Verurteilung Beweisbarkeit voraus.

Schön, das ist immer so, aber in diesem Fall nicht annähernd problematisch.

Dass das alles anders gewirkt hat, spielt keine Rolle. Du
weißt doch: In dubio pro reo, im Zweifelsfall für den
Angeklagten!

Aber nicht in der Realität, in der wir uns bewegen, in der Richter zu sagen pflegen:„Die Aussage eines Polizeibeamten ist nicht in Frage zu stellen.“
Und im Fall bzw. Witz gibt es keine Zweifel. Das ist alles Spekulation nach dem Motto:„Wir sind alle so klug, daß wir einfach mal jeden verarschen können.“ Solche Leute begegnen mir ständig… :wink:

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Für das Vortäuschen einer Trunkenheitsfahrt vgl. OLG Köln VRS 54,196.

Und wie war die Strafe? Wie die Begründung?

Allerdings setzt eine Verurteilung Beweisbarkeit voraus.

Schön, das ist immer so, aber in diesem Fall nicht annähernd problematisch.

Du hast den Satz aus dem Zusammenhang gerissen.

Aber nicht in der Realität, in der wir uns bewegen, in der Richter zu sagen
pflegen: „Die Aussage eines Polizeibeamten ist nicht in Frage zu stellen.“

Wenn das so wäre, müsten Polizisten nicht immer im Doppelpack auftreten.

Gruß
Peter

Und wie war die Strafe? Wie die Begründung?

Bin ich eine Bibliothek? Selbst lesen macht schlau. Die Strafe ist irrelevant und die Begründung liegt doch wohl auf der Hand, oder?

Allerdings setzt eine Verurteilung Beweisbarkeit voraus.

Schön, das ist immer so, aber in diesem Fall nicht annähernd problematisch.

Du hast den Satz aus dem Zusammenhang gerissen.

Er paßte letztlich nicht in den Zusammenhang des Falls. Beurteilbar ist eh nur die rein materiell-rechtliche Frage.

Wenn das so wäre, müsten Polizisten nicht immer im Doppelpack
auftreten.

Ich weiß nicht, woher dieses „Muß“ stammen soll. Persönlich erlebter Rekord: 14 unabhängige Zeugen gegen einen Polizisten, der eigentlich auch so gut wie keine Details wiedergeben konnte…

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Die Strafe ist irrelevant und die Begründung liegt doch wohl auf der Hand, oder?

Beides nein.

Allerdings setzt eine Verurteilung Beweisbarkeit voraus

… paßte letztlich nicht in den Zusammenhang des Falls.

Unsinn. Der Satz war die Einleitung zu einer Differenzierung: a) so wie der Witz es darstellt, ist die Sache (durch Geständnis) bewiesen. b) Wenn kein Geständnis, dann steht Aussage gegen Aussage, da der Polizist allein war. c) Wenn der Polizist einen Zeugen hat, ist das Beobachtete kein Beweis, der Beschuldigte kann sich rausreden.

Beurteilbar ist eh nur die rein materiell-rechtliche Frage.

Die rechtliche. Dabei gibt es drei Möglichkeiten, die habe ich dargestellt.

Ich weiß nicht, woher dieses „Muß“ stammen soll.

Guck dir einfach die Realität an. Sogar Politessen mussten ihre Arbeit mit einer Kollegin als Zeuge machen, bevor man auf die Idee kam, sie mit einer Kamera auszustatten.

Persönlich erlebter Rekord: 14 unabhängige Zeugen gegen einen Polizisten,
der eigentlich auch so gut wie keine Details wiedergeben konnte…

Wenn ein Richter das so akzeptieren sollte, würde sein Urteil in der nächsten Instanz sofort wieder kassiert.

Gruß
Peter

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Okay, zusammenfassend kann ich nur sagen, daß Du Dich sowohl mit rechtlicher Theorie und auch Praxis in der Rechtsprechung einmal befassen solltest.
Vielleicht wirst Du dann ein wenig erleuchtet.

Kein Problem, das mache ich sowieso ständig. Man lernt ja nie aus.

Und wenn du dich ein wenig im sinnerfassenden Lesen übst, gehen deine Antworten in Zukunft nicht mehr so sehr an der Sache vorbei.

Und wenn du dich dann außerdem noch um einen feundlicheren Umgangston bemühst, wirst du ein richtig hilfreiches und angenehmes Miglied der Gemeinschaft.

Gruß
Peter

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Kein Problem, das mache ich sowieso ständig. Man lernt ja nie
aus.

Na, das ist doch wenigstens ein löblicher Anfangspunkt.

Und wenn du dich ein wenig im sinnerfassenden Lesen übst,
gehen deine Antworten in Zukunft nicht mehr so sehr an der
Sache vorbei.

Sinnerfassendes Lesen? An der Sache vorbei?
Ich mache es halbwegs jurz: Dies ist ein Brett zum Thema „Allgemeine Rechtsfragen.“ Es werden Fragen gestellt in der Hoffnung, daß diese auch kompetent beantwortet werden. Dies geschah auch umgehend, wenn auch etwas knapp. Dann kommst Du mit einem ellenlangen Artikel daher, in dem Du irgendwelche Phrasen über Gerichte und die hohe See schwingst, behauptest eine Sache, bei der es keine Präzedenzurteile gebe, sei schwer zu beurteilen - obwohl das genannte Verhalten klar unter mehrere Straftatbestände zu subsumieren ist und ich maximal 10 Sekunden brauchte, um eine passende Entscheidung zu finden - und schwallst dann noch total phantasiereich über irgendwelche nie dagewesenen Beweisprobleme rum wie jemand, der vielleicht mal gehört hat, daß es ein Gericht geben soll, der aber von Beweisführung und Beweiswürdigung überhaupt keine Ahnung hat.
Allein dieser Artikel zeigt schon, daß Deine „Ahnung“ maximal von „Barbara Salesch“ oder sonstwoher stammt. Was Dich nicht im geringsten davon abhält, in den nächsten Artikel weiter voll Überzeugung Sachen zu behaupten, wie das Strafmaß sei für eine rechtliche Einordnung relevant usw…
Wo bitte soll der Sinn dieses ohnehin schon schlechten Bretts liegen, wenn irgendwer solche 5%-Wahrheiten ernst nimmt? Ich schreibe doch auch nicht im Medizin-Brett, weil ich vor zehn Jahren mal Schwarzwaldklinik gelesen habe.

Und wenn du dich dann außerdem noch um einen feundlicheren
Umgangston bemühst, wirst du ein richtig hilfreiches und
angenehmes Miglied der Gemeinschaft.

Wie soll man sich jemandem gegnüber verhalten, der hartnäckig so tut, als wisse er etwas und nur Unfug von sich gibt?
Zudem bin ich froh, daß ich mich nicht an Deinem Weltbild orientieren muß.

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Kein Problem, das mache ich sowieso ständig. Man lernt ja nie aus.

Na, das ist doch wenigstens ein löblicher Anfangspunkt.

Lies dir meinen Satz doch noch einmal durch. Und wenn du dann versuchst, das von mir empfohlene sinnerfassende Lesen zu praktizieren, merkst du auch, dass das kein „Anfangspunkt“ ist.

Und nochmal der Punkt Sinnerfassung: Ich habe nicht bestritten, dass es ein Präzedenzurteil gibt, sondern gesagt, dass ich keines kenne. Wenn du dann angeblich eins kennst, den Inhalt aber nicht nennen kannst, bringt es die Sache nicht weiter.

Was Gerichtsshows angeht: ich weiß nicht einmal die Namen, weil ich mir keine davon angucke. Mir reichen meine eigenen Termine: neben erheblichen privat wie beruflich bedingten eigenen Erfahrungen auf dem Gebiet bin ich seit 12 Jahren ehrenamtlicher Richter am Landgericht.

Mehr zu deinen Aussagen zu sagen erspare ich mir.

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*g*

Mir reichen meine eigenen
Termine: neben erheblichen privat wie beruflich bedingten
eigenen Erfahrungen auf dem Gebiet bin ich seit 12 Jahren
ehrenamtlicher Richter am Landgericht.

Wie Du hier solche Fehleinschätzungen - auch jetzt wieder - so arrogant rüberbringst und dann mit der Nummer um die Ecke kommst, läßt mich nur fragen: Hut ab, wie kann man sich hier so eine Blöße geben…???

Mehr zu deinen Aussagen zu sagen erspare ich mir.

Danke, das reichte…

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Eine halbe Stunde vor dieser Mail hast du hier eine andere platziert, dann vollständig gelöscht und durch die jetztige ersetzt. Ich werde meine - letzte - Antwort an ich darauf beziehen. Dort hattest du geschrieben:

Da mich so etwas aufgrund hinreichender eigener Erfahrungen mit
Laienrichtern nicht mehr betrüben kann, erheitert es mich.

Damit kehrst du zum Ausgangspunkt deiner Einlassungen zurück. In deiner ersten Antwort an mich hattest du geschrieben:

Aber nicht in der Realität, in der wir uns bewegen, in der Richter zu sagen pflegen:
„Die Aussage eines Polizeibeamten ist nicht in Frage zu stellen.“

Und in deiner zweiten:

14 unabhängige Zeugen gegen einen Polizisten, der eigentlich auch so gut
wie keine Details wiedergeben konnte…

Da verwundern deine „betrüblichen“ Erfahrungen mit Laienrichtern auch nicht mehr. Die Urteilsberatung unterliegt der Schweigepflicht, du erfährst gar nicht, ob, und wenn ja, mit welchen Argumenten ein Laienrichter Einfluss auf das Urteil genommen hast.

Ich denke, jeder der wenigen, der hier noch zuguckt, kann sich ein Bild von deiner Kompetenz machen.

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Eine halbe Stunde vor dieser Mail hast du hier eine andere
platziert, dann vollständig gelöscht und durch die jetztige
ersetzt. Ich werde meine - letzte - Antwort an ich darauf
beziehen. Dort hattest du geschrieben:

Solange hockst Du hier an Deinen Antworten?

Damit kehrst du zum Ausgangspunkt deiner Einlassungen zurück.
In deiner ersten Antwort an mich hattest du geschrieben:

Das Wort „Einlassung“ wird originär schon in einer inakzeptablen Zielrichtung verwendet. Hier scheinst Du es zu verwenden in dem Gedanken, mich auf eine falsche Weise mit dem erwähnten Fall in Verbindung zu bringen. Da bist Du leider auf der falschen Spur, da ich den Dorfpolizisten erst beim Verfahren kennengelernt habe. Eine interessante Kausalkette, die mich im Angesicht Deines Amtes auch betrüben könnte.
Aber jemand anders hat an dem Tag sicherlich Erfahrungen mit der Verwertung von Polizistenaussagen gemacht, die doch recht einschneidend für ihn waren. Nur soviel dazu. Und: Nein, es war kein Laienrichter im Raum.

Die Urteilsberatung unterliegt
der Schweigepflicht, du erfährst gar nicht, ob, und wenn ja,
mit welchen Argumenten ein Laienrichter Einfluss auf das
Urteil genommen hast.

Das ist weniger das Thema. Nur wenigen traue ich zu, daß sie Einfluß nehmen und daß sie es nicht tun, ist ja kein Geheimnis. Aber es ist müßig, das zu vertiefen.

Ich denke, jeder der wenigen, der hier noch zuguckt, kann sich
ein Bild von deiner Kompetenz machen.

Das denke ich nicht. Dafür würden diese wenigen Artikel wohl nicht ausreichen.
Und es sind auch nur ein oder zwei. Aber vermutlich hat mindestens einer davon verstanden, wie lächerlich Du Dich gemacht hast.
Ich persönlich danke Dir ernsthaft, da ich mich köstlich amüsiert habe. Und ich habe gespannt lange darauf gewartet, wie Du Deine tiefe Kompetenz begründest. Daß Du niemals mit einer juristischen Ausbildung in Berührung gekommen bist, hast Du sehr deutlich gezeigt, mit Sicherheit ohne es zu merken. Und die Version hatte ich gar nicht auf dem Schirm.

Aber egal. Der Grund für das Löschen des ersten Beitrags war, daß ich Dich ja nicht irgendwie als Mensch beleidigen will. Nur weil Du rechtlich nicht bewandert bist, mußt Du ja kein schlechter Mensch sein. Aber Du solltest Dich in solchen Bereichen eher zurückhaltend äußern.

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