Mehrere Möglichkeiten
Hallo liebe Wissenden,
Hallo liebe dich unwissend Fühlende,
es ist schwierig, eine Aussage über etwas zu machen, zu dem es keine Präzendenzurteile gibt. Ich habe von einem solchen in dieser Sache noch nie gehört und gehe davon aus, es gibt auch keine.
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Egal ob man an Gott glaubt oder nicht: Von Freispruch bis Verurteilung wegen Vortäuschens einer Straftat oder Strafvereitelung oder gar beidem ist alles drin.
Allerdings setzt eine Verurteilung Beweisbarkeit voraus.
Würde eine Person wie in der dargestellten Situation die Täuschung zugeben, hätte er schlechte Karten.
Allerdings ist in dem Witz nur von „einem“ Polizisten die Rede. Wenn der Beschuldigte also sagt, er sei von ihm völlig grundlos auf seinem Heimweg gesetoppt worden, die Beschreibung seines vorherigen Verhaltens sei völlig frei erfunden, wäre Freispruch sicher.
In der Realität, wenn die Polizei vor einer Kneipe auf Missetäter wartet, wird aber immer ein zweiter Polizist, also ein Zeuge, dabei sein.
Wenn der „Lockvogel“ dann nicht zugibt, gespielt zu haben, sondern für all das, was die beiden vorher gesehen haben und gegenseitig bezeugen, eine Erklärung haben, ist ihm der Freispruch ebenso sicher: Dass er beim Einsteigen geschwankt hat, lag daran, dass es dunkel und der Boden uneben war. Dass er verschiedene Funktionen des Fahrzeuges betätigte, lag daran, dass er als höchstverantwortlicher Autofahrer vor dem Losfahren alles durchprobiert. Dass er rückwärts fuhr oder den Motor abwürgte, war Zufall.
Dass das alles anders gewirkt hat, spielt keine Rolle. Du weißt doch: In dubio pro reo, im Zweifelsfall für den Angeklagten!
Gruß
Peter