Vortäuschung des eigenen Todes - strafbar?

Ich suche nach einer juristisch fundierten Antwort auf die Frage, ob die Vortäuschung des eigenen Todes strafbar ist, bzw. wie man den entsprechendn Tatbestand nennt. Ich frage das nicht, weil ich das selbst vorhätte, sondern weil ich über einen Autor arbeite, der es getan hat (Felix Paul Greve) - nämlich um sich seinen Schulden/Schuldnern zu entziehen. Was wäre hier das richtige Vokabular? Also auch mit Blick auf die Absicht (Schulden nicht zahlen zu müssen). Da hängt ja auch die Aneignung einer falschen Identität dran, was ja vermutlich ebenfalls ein „Delikt“ ist? Besten Dank für jede Hilfe! Jan

Hallo,

solange es sich nur um das „Totstellen“ handelt, ist es nicht strafbewehrt. Allerdings können im Zusammenhang mit dem (angeblichen) Tod andere Taten begangen werden, wie z.B. Vortäuschen einer Straftat, Betrug, mittelbare Falschbeurkundung…
Evtl. könnte es auch ordnungswidrig sein nach § 118 OwiG (Belästigung der Allgemeinheit).

Gruss

Iru