Vortäuschung einer Straftat

Ist es erlaubt, einen - rundum mit „Ungültig“-Stempeln versehenen - DDR-Führerschein in der Geldbörse aufzubewahren, während der aktuelle Führerschein der Polizei ausgehändigt wird?
Darf die Polizistin darauf hinweisen, dass das Mitführen dieses ungültigen Führerscheines den Tatbestand „Vortäuschung einer Straftat“ erfüllt, und anweisen, dass der ungültige Führerschein nur zu Hause aufbewahrt werden darf?

Guten Tag,

Ist es erlaubt, einen - rundum mit „Ungültig“-Stempeln
versehenen - DDR-Führerschein in der Geldbörse aufzubewahren,
während der aktuelle Führerschein der Polizei ausgehändigt
wird?

Natürlich ist das erlaubt.
Die Bundesrepublik (als Rechtsnachfolger der ursprünglichen Eigentümerin DDR) hat offensichtlich kein Interesse, das Eigentum an dem Dokument zu führen, daher hat sie es „ungültig“ gestempelt und das Eigentum aufgegeben. Das Ding gehört also dem Inhaber.

Darf die Polizistin darauf hinweisen, dass das Mitführen
dieses ungültigen Führerscheines den Tatbestand :„Vortäuschung einer Straftat“ erfüllt,

Ich wüsste nicht, welche Straftat hier vorgetäuscht werden könnte.

und anweisen, dass der ungültige
Führerschein nur zu Hause aufbewahrt werden darf?

Nein. Das scheint eine komplett überforderte Kollegin zu sein.