Vortäuschung einer Straftat

Hallo an alle;

ein Kumpel von mir hat soeben einen Anruf von der Polizei bekommen. Er hat jemanden im Internet wegen einer mit einer angeblichen Vergewaltigung getäuscht und derjenige ist zur Polizei gegangen die jetzt wohl alles an die Staatsanwaltschaft weiterreicht. Jetzt hat er natürlich saumäßige angst das er ins Gefängnis kommt … denkt ihr das es wirklich so hart kommen wird oder doch eher nur eine saftige Geldstrafe oder wird vllt sogar der Fall fallen gelassen?

lg

Wie kann man jemanden wegen einer angeblichen Vergewaltigung täuschen ? Könntest du den Sachverhalt etwas konkreter beschreiben ? Ist der Kumpel schon vorbelastet (Vorstrafen ecc.) ?

Hallo Joachim danke für die Antwort

Er hat sich in einem Chat als jemand anderes ausgegeben
und wurde dann von jemandem angeschrieben und sie haben
sich dann unterhalten und das Gespräch ist wohl in
diese Richtung gelaufen und mein Freund hat da wohl
Blödsinn erzählt und ja Sachen erfunden die bei weitem
nicht wahr sind.

Soweit ich weiß ist er nicht vorbestraft hatte auch
noch nie etwas mit der Polizei zu tun.

Hallo,

wenn das Gespräch lediglich in einem Chat zwischen zwei Teilnehmer erzählt wurde, kann es rechtlich kein Vortäuschen einer Straftat sein. Hierzu mangelt es an dem subjektiven Tatbestandsmerkmal, da der Chatteilnehmer weder eine Behörde, noch eine zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle, im Sinne des § 145 StGB ist.

Also keine Panik. Da wollte euch bestimmt nur jemand verarschen.Anrufen tut die Polizei in solchen Fällen auch nicht. Hätte dein fruend eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, sähe das schon anders aus.

Also nicht verrückt machen…

Alles wird gut

LG Joachim

Der § 145 StGB besagt :

Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht,

  1. daß eine rechtswidrige Tat begangen worden sei oder
  2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

Hey

dankeschön ist klar war ne total blöde aktion aber
danke für deine Hilfe.

War halt einfach so der wollte wissen wem die E-mail
Adresse gehört und alles und dann hat er nur gemeint ja
des geht jetzt weiter zur Staatsanwaltschaft und wir
kriegen Post.

Den Paragraphen haben wir auch schon gelesen und sehen
das genauso wie du.

hoff echt das du recht hast

also danke nochmal
sowas wird auch nicht mehr gemacht

LG

Hallo Ich würde Dir gerne Auskunft geben, aber in Deinem zweiten Satz fehlen offenbar ein paar Worte. Hat Dein Kumpel im Internet jemanden falsch beschuldigt? Präzisiere doch bitte das Vorgefallene.

Gruss

Gordola

Naja er hat sich halt als eine fiktive person
ausgegeben und dann halt mit jemanden im chat eben
geschrieben und das gespräch hat sich wohl in die
richtung eben entwickelt und mein kumpel fands in dem
moment wohl lustig momentan weiß er aber überhaupt
nicht um welches gespräch es dabei gegangen sein soll.
Er hat dann eine fiktive person beschuldigt dies halt
überhaupt nicht gibt komplett erfunden einfach. Des war
halt alles frei erfunden ohne bezug auf i-welche realen
personen ohne i-welche namen oder sonst was.

Gruss zurück

Wenn er niemanden konkret beschuldigt hat und er auch nicht damit rechnen musste, dass sich eine bestimmte Person durch seine Aeusserungen betroffen fühlen könnte, hat er auch nichts zu befürchten. Wenn der Anzeigesteller indessen jemand ist, den Dein Kumpel kennt und er es in Kauf genommen hat, dass dieser allenfalls als Verdächtiger erkannt wird, würde es unter Umständen anders aussehen.

Gruss

Gordola

Hey Gordola

Soweit ich weiß kommt der Chatpartner von meinem Kumpel
aus einer ganz anderen Gegend als er. Von demher ist es
ausgeschlossen das die beiden sich kennen. Und der
Chatpartner wurde auch zu keinem Zeitpunkt in i-einer
Art und Weiße beschuldigt es war nur ein normaler Chat.
Außerdem dadurch das alles gelogen war kann keiner
beschuldigt werden da es die Personen nicht gibt.

Gruss zurück

Da kann ich Dir leider nicht weiterhelfen.

Hallo Evereve,

Erstens kommt es darauf an, wie alt Dein Kumpel ist, d. h. ob das Jugend- oder das Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.
Zweitens, ob er sonst schon mal, und vielleicht in gleicher Art und Weise, straffällig geworden ist.
Drittens, wie groß der „Schaden“ ist, der durch die Tat verursacht wurde.
Viertens, wenn er zu der Tat vernommen wurde (und er, wie es sein gutes Recht ist, seine Sicht dargestellt hat), ob ihm dann auch weiterhin ein Tatvorwurf gemacht werden kann und welche Gründe dazu führten.

Also Du siehst, die Frage ist nicht einfach zu beantworten.
Wenn er „Ersttäter“ ist, hat er gute Chancen, „mit einem blauen Auge“ davon zu kommen.
Wenn er bereits vorbestraft ist, sieht die Strafe härter aus.
Ein Gefängnisaufenthalt „nur“ für das Vortäuschen einer Straftat wäre eher ungewöhnlich.

mit freundlichen Grüßen

Hallo Carsten

mein Kumpel ist seit ner woche 21 Jahre alt und ja
keine Ahnung was da angewendet wird.

Bisher hatte er noch absolut keinen Kontakt mit der
Polizei in keinster Weiße.

Beim Schaden kann ich dir auch nichts zu sagen bisher
schätz ich des wohl auf Büroarbeit würd ich mal sagen
oder?

Zur Tat selbst wurde er eigentlich noch überhaupt nicht
vernommen. Er hat nur einen Anruf bekommen und wurde
von dem Kriminalbeamten ausgefragt und der hat dann
eben i-wann wütend gemeint ja das er alles an die
Staatsanwaltschaft weitergibt und mein Kumpel mit ner
Anklage wegen „Vortäuschung einer Strafttat“ rechnen
muss, die wohl mit der Post kommt. Aber eine Vernehmung
war bisher noch garnicht.

Gruss Evereve

sry kenn mich damit nicht so aus aber
eine geldstrafe kann es sehr gut werden.
glaube kaum dass da was fallen gelassen wird.

aber is nur ne vermutung, sry

Hallo

Wenn keine Vorstrafen vorliegen(einschlägig)wird er wohl an eine Haftstrafe vorbei kommen. Über die eventuelle Strafe, kann man nichts sagen. Das entscheidet ein Richter.

Gruß Theo

Hallo Theo,

danke für deine Antwort … ich hab grade gesehen du
bist ja richtig vom Fach… jetzt hät ich da die Frage

Im § 145 „Vortäuschung einer Straftat“ steht ja " Wer
wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur
Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle
vortäuscht, … "

Aber es ist ja so das mein Kumpel nur mit jemanden aus
dem Chat gesprochen hat was ja keine Behörde ist von
demher kann er ja garnicht nach diesem Paragraphen
angeklagt werden oder da ja im Grunde der Tatbestand
einer falschen Aussage einer Behörde gegenüber garnicht
besteht.

LG Evereve

Dein Kumpel könnte von der Person, die dort betroffen ist, wegen übler Nachrede angezeigt werden. Das ist ein Antragsdelikt. Die betroffene Person muss ausdrücklich Strafantrag stellen. Ich würde abwarten und dann reagieren.

Gruß Theo

Dein Sachverhalt ist zu allgemein gehalten. Um das genauer neurteilen zu können, müsste das ausführlicher sein.

m.f.G

Hallo Theo,

Naja er hat sich halt als eine fiktive person
ausgegeben und dann halt mit jemanden im chat eben
geschrieben und das gespräch hat sich wohl in die
richtung eben entwickelt und mein kumpel fands in dem
moment wohl lustig momentan weiß er aber überhaupt
nicht um welches gespräch es dabei gegangen sein soll.
Er hat dann eine fiktive person beschuldigt dies halt
überhaupt nicht gibt komplett erfunden einfach. Des war
halt alles frei erfunden ohne bezug auf i-welche realen
personen ohne i-welche namen oder sonst was.

Von demher gibts eigentlich keine Person die sich
betroffen fühlen kann.

wie siehst du das?

Danke übrigends nochmals für deine Antworten

Gruß Evereve

Hallo Evereve

Na ja. Ich hoffe, dass dein Kumpel ansonsten bessere Einfälle hat. Aus diesem Sachverhalt ergibt sich, dass es sich hier wohl um eine schriftliche Lüge handelt.
Etwas strafbares ist nicht zu erkennen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Dein Kumpel sollte in Zukunft vorsichtig mit dem sein, was er so heraus posaunt. Er wandelt auf einem schmalen Grad. Man rutscht leicht ins strafbare. Ich denke, dass ist kein Sachverhalt, über den man sich weitere Gedanken machen sollte.

m.f.G

Theo

Hallo Theo

dankeschön für deine sachkundige Antwort hoffen wir mal
auf das Beste.

Ich denke auch das er da in Zukunft vorsichtiger sein
sollte aber ich denkt das wird er sich merken und eine
Lehre daraus ziehen, hoff ich zumindest.

Danke nochmal und liebe grüße Evereve

eine Ferndiagnose ist unseriös. Die zuständige Statsanwaltschaft entscheidet.