Hallo,
heute in der Zeitung wurde von folgendem Fall berichtet:
2 Männer mit Masken zerren einen dritten in ihr Auto und fahren weg. Passanten haben das beobachtet und alarmieren die Polizei. Diese startet eine Suchaktion größeren Umfangs. Nach 2 Stunden wird das Fahrzeug entdeckt. Es stellt sich heraus, daß die 2 Männer mit dem dritten befreundet sind. Als sie den Dritten auf der Straße gesehen haben, wollten sie sich einen Scherz erlauben, haben zufällig mitgeführte Motorradmasken aufgesetzt und ihn ‚überfallen‘. Laut Zeitungsbericht müssen die drei jetzt für die Kosten des Polizeieinsatzes aufkommen.
Frage: müssen sie zahlen (nein, ich bin nicht betroffen, es interessiert mich nur)?
Nach meinem Rechtsempfinden: Ja. Außerdem wäre das ein Gesichtsschlag gegenüber dem meldenden Passanten. So etwas ist immer seltener, eher ist Wegsehen die Norm. Dass es sich um einen Scherz handelte, konnten die Passanten nicht erkennen, sie mussten von einer tatsächlichen Straftat ausgehen. Und für die Ausführenden hätte klar sein müssen, dss dieser „Tat“ entsprechende Konsequenzen folgen könnten.
HM
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man muss da zwei Dinge trennen. Die Kosten der Polizeiaktion und die strafrechtliche Bewertung. Was die Kosten angeht sollte klar sein, dass die Jungs dran sind. Wer nicht mehr im Kleinkindalter ist weiß, dass man durch solch eine Geschichte eine Polizeiaktion auslösen kann, und sollte sich bewußt sein, dass diese nicht umsonst ist. Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!
Anders sieht es u.U. mit dem strafrechtlichen Vorwurf aus. Hierzu müsste man mehr zum Hintergrund der Geschichte wissen. Sollten die Jungs aber nicht bereits einschlägig in Erscheinung getreten sein, wird man sie sicherlich recht preiswert davon kommen lassen. Hier geht es dann aber um Strafe und nicht um Kostenersatz.
Gruß vom Wiz
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