Wir haben ein Ferienhaus gemietet was auch auf der Webseite so dargestellt wurde.
Vor Ort stellte sich es heraus das es ein Ferienhaus mit 3 Wohnungen war.
Das war aber auf der Webseite so nicht dargestellt bzw. geschildert.
Haben wir Anspruch auf eine Entschädigung?
Vor Ort haben wir nicht reklamiert.
Wir haben der Vermittlerin es jetzt per E-Mail gesendet,sie ist aber nicht darauf eingegangen.
Wir haben ein Ferienhaus gemietet was auch auf der Webseite so dargestellt wurde.
Wurde dort
a) explizit gesagt, dass keine anderen Wohnungen in dem Objekt sind?
b) ein Grundriss gezeigt, der von dem tatsächlichen Grundriss abweicht?
c) systematisch bei den Objekten, die mehrere Wohnungen enthalten, darauf hingewiesen, aber bei diesem Objekt nicht?
d) Wie ist „so dargestellt“ ggf. noch anders zu verstehen?
Und was gab ggf. Anlass, auf den Mangel nicht vor Ort hinzuweisen?
… weil wir den Link umgehend wieder rauslöschen würden.
Ist für die Frage ja auch nicht maßgeblich.
Ähem, so unmaßgeblich auch wieder nicht, denn schließlich kann man nur aufgrund der Angebotsbeschreibung eine ordentliche Antwort abgeben … und dafür wäre ein Link doch ziemlich vernünftig … Hellseherei und Glaskugellesen sind out …
Hallo Blaugrashalm,
im Gegensatz zu den anderen Antwortern sehe ich es als einen Riesenunterschied, ob man ein Häuschen für sich allein hat oder es ein Mehrwohnungshaus ist. Ob man das erfolgreich beanstanden kann, weiß ich allerdings nicht. Wahrscheinlich kommt es sehr darauf an, welche Informationen auf der Internetseite waren einschließlich der immer tollen unübersichtlichen AGBs!
Gruß!
Karl
da solche Einzelheiten dem Blaugrashalm jetzt schon ungefähr zwei Tage lang egal sind, wird er sich wohl nicht plötzlich dafür interessieren, wenn Du es ihm noch ein weiteres Mal sagst.