erstmal musst du deinen Arbeitgeber fragen, ob er es erlaubt, dass du nebenher jobbst. Meiner tut es z.B. nicht. Und dann kommt für dich - glaube ich - nur noch ein 400€ Job in Frage. Mehr wirst du aufgrund des Kindergeldes nicht verdienen dürfen. Was du aber evtl noch machen kannst ist evtl Schülerbafög zu beantragen. Das gibts auch für Auzubis.
ich verdiene monatlich ca. 520,00€ netto(657€ brutto)
und wollte wissen wieviel ich monatlich nebenher verdienen
darf.
Was kann ich denn neben Kindelgeld noch in Anspruch stellen?
Hallo honey05,
solange Dein gesamtes Einkommen (Azubi-Gehalt plus Nebenjob) den Gesamtbetrag von z.Zt. jährlich 8004 € netto nicht übersteigt, hast Du (bzw. Deine Eltern) Anspruch auf Kindergeld bis zu Deinem 25. Lebensjahr. Solltest Du auch nur 1 € zu viel verdienen, dann entfällt der gesamte Kindergeldanspruch und kann auch rückwirkend zurückgefordert werden. Es gibt aber auch Pauschalabzüge wie Fahrtkosten und Lehrmittel. Genaue Informationen hierüber erteilt die Familienkasse der Arbeitsagentur.
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch Deine Eltern, solange Du Dich in Ausbildung befindest. Die Höhe richtet sich nach deren Einkommen. Dein eigenes Einkommen darf mit deren Zahlungen und dem Kindergeld verrechnet werden. Verdienst Du selber genug oder/und ist das Einkommen Deiner Eltern zu gering, dann steht Dir wenigstens das Kindergeld zu.
Solltest Du noch zu Hause leben, dann dürfen Deine Eltern ihre Zahlungen (und auch das Kindergeld) mit Sachleistungen (Ernährung, Wäschepflege, Mietanteil) verrechnen.
Wenn Du eine eigene Wohnung hast, dann kannst Du grundsätzlich die evtl. Unterhaltszahlungen beanspruchen und - falls Dein Gesamteinkommen zu niedrig wäre - noch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Hierbei wird Dein gesamtes Einkommen abzüglich Pauschalen zu Grunde gelegt. Genaue Informationen erteilt die Wohngeldstelle im Rathaus des betreffenden Wohnortes.
Falls Du wegen einer Berufsausbildung erst von zu Hause ausziehen musst, weil Du beispielsweise keinen Ausbildungsplatz im Heimatort bekommen hast, dann gibt es vielleicht noch die Möglichkeit, eine Ausbildungsbeihilfe zu beantragen. Hiermit kenne ich mich aber nicht genau aus und möchte Dir lieber nichts falsches sagen.
du könntest neben der Ausbildung noch einen 400€-Job annehmen, musst aber aufpassen, nicht zu viel zu verdienen, sonst wird dein Kindergeld gestrichen.
Solltest dann auch alles ehrlich beim Finanzamt angeben, was du für Bezüge hast.
zunächst einmal ist zu klären, ob arbeitsrechtlich neben der Ausbildung eine Beschäftigung erlaubt. Näheres ergibt sich aus dem Ausbildungs- und/oder Tarifvertrag. Im Zweifelsfall Ausbilder, Personalabteilung und/oder Betriebsrat fragen. Daneben ist selber zu prüfen, ob der Verdienst aus einer Nebenbeschäftigung das Risiko eines schlechteren Ausbildungsabschlusses (Übernahmechancen, Bewerbungschancen bei anderen Betrieben) wert ist.
Für das Kindergeld gilt eine Einkommensgrenze von 8004 Euro jährlich.
Einen Nebenjob auf 400 Euro Basis darf dir keiner verwehren musst ihn aber angeben und es sind einige Dinge einzuhalten: siehe http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/dein_geld/nebenjob
Ausbildungsbeihilfen sind bei der Agentur für Arbeit zu beantragen: Neben dem Bedarf für den Lebensunterhalt werden auch Zuschüsse zu Fahrkosten, Lernmitteln und Arbeitskleidung geleistet.
Broschüre dazu: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe…
ich kann Dir leider keine rechtliche Auskunft geben. Aber in jedem Fall solltest Du mit Deinem Arbeitgeber / Ausbilder reden. Der hat nämlich ein berechtigtes Interesse daran, dass Du Deine Energie für das Gelingen der Ausbildung einsetzt. Auch, wenn er jetzt vielleicht nicht viel dagegen unternehmen könnte … am Ende der Ausbildung entscheidet immer noch der Ausbilder, ob es zu einer Übernahme kommt.
ich denke du darfst nicht mehr als 400 Euro dazu verdienen. Bei einem Nebenjob musst du aber deinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten. Im gesamten Kalenderjahr darfst du Netto jedoch nicht über die Kindergeldgrenze von ca. 8000 € kommen, sonst gibt es kein Kindergeld mehr. Davon kannst du aber Werbungskosten (Schulbücher, Fahrkosten) absetzen.
dazuverdienen kannst du ohne Ende, aber eben auf Lohnsteuerklasse 6. Was aber wichtiger ist: Musst das OK vom Arbeitgeber holen. Er muss einverstanden sein, denn Du stellst hauptsächlich ihm deine Arbietskraft zur Verfügung. Darfst net, unausgeschlafen zur Arbeit kommen, deine reguläre Arbeit wegen des nebenjobs schleifen lassen, in keinem Konkurrenzbetrieb arbeiten usw. Einfach vorher abklären.
Auißerdem: was denkst du, was es für einen Eindruck auf deinen Chef macht, wenn du nebenher noch arbeiten gehst (gefällt es ihm hier nicht, ist er durch seinen nebenjob überhaupt beiuns motiviert/engagiert?, wenn er nebenher noch arbeitet, scheins ihm hier net so zu gefallen, nach der Probezeit/Ausbildunszeit fliegt er raus) usw. Einfach mal die Folgen bedenken.
Nur meine Meinung.
Viel Erfolg
Frag mal bei der Kindergeldkasse nach. Wie es Aussieht nicht mehr viel. Ausserdem muss dein Ausbildungsbetrieb dem Nebenverdienst zustimmen, sonst verlierst du deinen Job!!!