ich verdiene monatlich ca. 520,00€ netto(657€ brutto)
und wollte wissen wieviel ich monatlich nebenher verdienen
darf.
Was kann ich denn neben Kindelgeld noch in Anspruch stellen?
Hallo honey05,
solange Dein gesamtes Einkommen (Azubi-Gehalt plus Nebenjob) den Gesamtbetrag von z.Zt. jährlich 8004 € netto nicht übersteigt, hast Du (bzw. Deine Eltern) Anspruch auf Kindergeld bis zu Deinem 25. Lebensjahr. Solltest Du auch nur 1 € zu viel verdienen, dann entfällt der gesamte Kindergeldanspruch und kann auch rückwirkend zurückgefordert werden. Es gibt aber auch Pauschalabzüge wie Fahrtkosten und Lehrmittel. Genaue Informationen hierüber erteilt die Familienkasse der Arbeitsagentur.
Grundsätzlich hast Du Anspruch auf Unterhaltszahlungen durch Deine Eltern, solange Du Dich in Ausbildung befindest. Die Höhe richtet sich nach deren Einkommen. Dein eigenes Einkommen darf mit deren Zahlungen und dem Kindergeld verrechnet werden. Verdienst Du selber genug oder/und ist das Einkommen Deiner Eltern zu gering, dann steht Dir wenigstens das Kindergeld zu.
Solltest Du noch zu Hause leben, dann dürfen Deine Eltern ihre Zahlungen (und auch das Kindergeld) mit Sachleistungen (Ernährung, Wäschepflege, Mietanteil) verrechnen.
Wenn Du eine eigene Wohnung hast, dann kannst Du grundsätzlich die evtl. Unterhaltszahlungen beanspruchen und - falls Dein Gesamteinkommen zu niedrig wäre - noch einen Antrag auf Wohngeld stellen. Hierbei wird Dein gesamtes Einkommen abzüglich Pauschalen zu Grunde gelegt. Genaue Informationen erteilt die Wohngeldstelle im Rathaus des betreffenden Wohnortes.
Falls Du wegen einer Berufsausbildung erst von zu Hause ausziehen musst, weil Du beispielsweise keinen Ausbildungsplatz im Heimatort bekommen hast, dann gibt es vielleicht noch die Möglichkeit, eine Ausbildungsbeihilfe zu beantragen. Hiermit kenne ich mich aber nicht genau aus und möchte Dir lieber nichts falsches sagen.
Liebe Grüße
Biggi