Hallo,
würde mir bitte jemand erklären, welche Vorteile es dem Arbeitgeber bieten könnte, einen Arbeitnehmer, der hin und wieder arbeitet (stets unter 400€/Monat) so lange auf Ausgleichsentschädigung laufen zu lassen und erst bei Erreichen der 2100€-Grenze auf geringfügige Beschäftigung zu schwenken? Angenommen, der Stundenlohn ändert sich beim Wechsel nicht.
Ich hoffe, jemand weiß Rat.
Vielen Dank im Vorraus.
Grüße
Liete