Vorteile mit Limited als GmbH Gesellschafter ?

Guten Tag,

ich möchte gern wissen, warum es sinnvoll ist, bei
Gründung einer deutschen GmbH die eigenen Anteilw in
einer englischen Limited zuhalten.

Struktur:

3 Gesellschafter in GmbH, jeweils 33,33%

Stammkapital wird von allen Gesellschaftern eingebracht
über die Limiteds:
Limited A, Limited B, Limited C in England.

Was bringt das ? Warum dieser Aufwand ? Warum investiert
man nicht direkt in die GmbH ? Ich hörte das hätte
steuerlich Vorteile bei Veräußerung der GmbH.

Wie erreiche ich das steuerliche Optimum vom Start weg,
wenn klares Ziel ist, die GmbH zu verkaufen ?

Danke & viele Grüße,

Bettina

Hallo Bettina,
der Aufwand für eine solche Holdingstruktur lohnt nur,wenn von Anfang an geplant ist die GmbH wieder zu verkaufen und der Kaufpreis in der Limited „geparkt“ oder reinvestiert werden soll.
Die Ltd. zahlt nur 5 % Steuern auf den Kaufpreis. Erst bei Ausschüttung aus der Ltd. pers. Einkommensteuersatz des Gesellschafters. Ebenso, wenn keine Kapitalgesellschaft Gesellschafter der GmbH wäre.

Hi Bettina,

Sorry ich war einige Tage nicht auf Email…

Solch eine Konstruktion hat - soweit mir bekannt - insbesondere
zwei Vorteile:

(1)
Der Gesellschafter hat Gewinne aus Verkauf der Anteile zu versteuern,
wenn der Gesellschafter eine Firma ist (wie eine britische LTD) fallen die
Gewinne nun eben da an wo die Firma ihren Sitz hat. Damit kann man -
unabhängig vom eigenen Wohnort - steuern wo (also unter welchen
Steuergesetzen) Gewinne anfallen.

England hat soweit ich weiss keine wirklich substantiell günstigeren
Steuergesetze/-sätze als Deutschland aber das Bild ändert sich wenn
die Firma auf den Kanalinseln oder gar in Karibik sitzt.

Wenn beispielsweise eine Firma auf den BVIs (British Virgin Islands)
die Anteile veräussern sollte fallen auf den BVIs erst einmal überhaupt
keine Steuern an. ABER - das Geld ist ja immer noch nicht bei Dir privat.
Wenn jetzt die BVI Firma Geld an Dich zahlt (Einnahmen bei Dir) sind
die da zu versteuern wo Du lebst (wohl Deutschland). Letztlich vermeidet
eine BVI Firma keine Steuern auf dem Weg zu Dir, aber gibt einem
erheblich mehr Freiheit die Auszahlung an privat zu gestaltet - alleine
weil man das Geld auf den BVI steuerfrei „parken“ kann.

(2)
Im Insolvenzfall hat diese Kontruktion den Vorteil dass wann immer
ein Insolvenzverwalter (IV) den Gesellschaftern an den Kragen will
(z.B. nach Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen oder wenn ein
Gesellschafter für einen Kredit gebürgt hatte den die Firma bei der
Bank tilgte während sie schon in Schwierigkeiten war) .

Bei einer (sorry:smile: obskuren Firma in der Karibik würde es der
IV sicher noch nicht mal probieren…

+++++++++++++++++++

Solch eine Konstruktion hat aber auch klare Nachteile!

Erst einmal ist das GmbH Setup viel komplizierter, weil man dem
Notar auf einmal die Vertretungsberechtigung der (Gesellschafter-Firma)
nachweisen muss. Damit dokumentiert man auch wer da das sagen hat,
also ist letztlich jedem sofort klar dass das ganze eine Verschleierungs-
massnahme ist. Und sowas „stinkt nach Fisch“. Vor allem Banken mögen
sowas gar nicht, auch bei Finanzämtern erscheinst Du auf dem Radar
und kommst auf Verdachtslisten.

Unter dem Strich - wenn die beiden Vorteile nicht wirklich von Wert
sind für Dich heute (sprich: Du weisst genau was Du mit denen anfangen
kannst) würde ich das an Deiner Stelle nicht machen: zuviel Aufwand
und klare Nachteile bei Banken und Behörden (wenn Du die brauchst).

Gruss aus Bangalore… Frank

PS: Eine gute Seite mit Infos zu BVI Firmen findest Du unter
www.offshorebvi.com