Hallöchen,
Ich kann da zunächst kein Problem erkennen.
Wie stellt man denn die aktuelle Zuführung zu den
Rückstellungen fest. Nehmen wir mal an man bekommt
versicherungsmathematisch heraus, das man in 2024 100.000€ für
Pensionen auszahlen muß. Dann führe ich jetzt (bei 6%)
41.726,51€ den Pensionsrückstellungen zu.
aber sollte denn nicht eine Rückstellung gerade die erwarteten, zukünftigen Belastungen zu jedem Zeitpunkt abbilden? Eine Rückstellung, an der ich jährlich rumschrauben muß, erfüllt diesen Zweck mit Sicherheit nicht.
Und wenn eine Firma langfristig nicht in der Lage ist 6% p.a.
zu erwirtschaften, dann sind die Pensionszusagen ohnehin
nichts wert, da solche Firmen über kurz oder lang pleite gehen
werden.
Dir ist klar, daß Du damit für die überwiegende Zahl der Unternehmen den Daumen gesenkt hast? Umsatzrenditen oder Cashflowquoten > 6% sind seltener als man meinen sollte.
Das ist natürlich ein extremes Beispiel, aber in der Praxis
gibt es eben kaum separierte Anlagen. Das bedeutet, daß das
Geld in der Auszahlungsphase aus dem Cashflow kommen oder eben
fremdfinanziert muß. Da wird es dann für manche Unternehmen
eng.Das spricht dann jedoch schon mal für eine schlechte
Unternehmensverfassung. Das könnte auch durch eine andere
Vorgehensweise nicht behoben werden. Dem Zielkonflikt zwischen
Rentabilität und Liquidität ist ein Unternehmen ständig
ausgeliefert. Das ist kein besonderes Problem.
Mal ein Beispiel aus der Praxis: der geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH erhält von der GmbH eine Pensionszusage. Der Finanzleiter stellt einen Zahlungsplan unter Berücksichtigung von Sterbetafeln auf, diskontiert den ganzen Summs mit 6% ab und bucht angesichts des jugendlichen Alters des Geschäftsführers einen mikroskopischen Betrag als Pensionsrückstellung. Bilanz und GuV-Rechnung sehen schick aus und das Unternehmen er- bzw. behält die notwendigen Kreditlinien.
Daß die tatsächlichen zukünftigen Verpflichtungen nicht abgebildet wurden, fällt auf den ersten Blick nicht auf.
Nur in Höhe der errechneten und dann abgezinsten Beträge. Ist
der Diskontierungssatz zu hoch und sind die Annahmen falsch,
werden weitere Aufwandsbuchungen mit der Auszahlung notwendig.Sowas nennt man Unsicherheit. Niemand wird 25 Jahre vorher
genau sagen können, welcher zinssatz und welche Annahme
richtig sein wird. Je näher das Ereignis rückt, umso geringer
wird diese Unsicherheit
Natürlich. Nur ist ein Zinssatz von 6% seit mindestens 15 Jahren durchgängig weit von der Realität entfernt, so daß man zumindest hinsichtlich dieses Parameters weit von dem entfernt ist, was man als naturgegebene Unsicherheit bezeichnet werden kann.
Wobei dann wieder der Diskontierungssatz von 6% zum Tragen
kommt.Für die Steuerbilanz.
Nur wird der Zinssatz aus der Steuerbilanz in der Regel in die Handelsbilanz übernommen.
Falls der Gesetzgeber bis dahin nicht
einen kleineren festgelegt hat.
Warum sollte er? Dann entgingen ihm ja Steuereinnahmen in der Gegenwart/näheren Zukunft.
erfaßte Risiken gibt. Da der Gesetzgeber 6% ausdrücklich
zuläßt, kann der WP kaum entscheiden, daß die RSt nicht
ausreicht, auch wenn er der Ansicht ist, daß das aus
kaufmännischer Sicht nicht der Fall ist.Prüft der WP die Steuer- oder die Handelsbilanz?
Der WP prüft die Handelsbilanz.
Wenn der WP erheblich Zweifel an den Ansätzen der HB hat, wird
er diese kundtun.
Was er mit der zitierten Formulierung auch macht. Vom Tisch wischen kann er die 6% aber nicht, weil der Gesetzgeber sie einerseits vorgibt und andererseits der WP grundsätzlich das Zahlenmaterial hinzunehmen hat, das ihm der Kunde vorlegt. Nur bei Verstößen gegen die Rechnungslegungsvorschriften oder massiv abweichenden Wertansätzen kann er einschreiten.
Aus dem Cashflow, wie das jede vernünftige Privatperson und
Rentenversicherung auch macht.Welche vernüftigen Privatpersonen und insbesondere
Rentenversicherung sind gemeint?
Ich meine die Privatpersonen und Rentenversicherungen, die den Cashflow nutzen, um einen Kapitalstock anzusammeln, aus denen dann die Pension/Rente gezahlt wird.
Sicher nicht jene, die sich hoffnungslos überschuldet haben.
Und sicher auch nicht jene Rentenversicherungen die ihre
Prognosen mit schöner Regelmäßigkeit herabsetzen.
Also durch den Abfluß der Rückstellungen in einen
Deckungsfonds würde der Cash-Flow ja dann belastet. Ganz im
Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise. Hier erhöhen die
Zuführungen zu den Rückstellungen den Cash-Flow.
Spätestens hier verfängt sich Deine Argumentation in
Widersprüche.
Mir geht es darum, daß die übliche Vorgehensweise die wirtschaftliche Situation des Unternehmens nicht zutreffend abbildet, was aber eigentlich die Aufgabe eines Jahresabschlusses ist.
Und noch mal die Frage, wie dieser Deckungsfonds aussehen
sollte, und wie hoch sollten die Rückstellungen sein resp. wie
niedrig die Abzinsung.
Realistische Renditeannahmen sind 3-4%. Diejenigen Unternehmen, die derartige Diskontierungssätze anwenden, haben dann meist auch einen entsprechenden Kapitalstock gebildet und übernehmen die Verzinsung als Deckungsstock.
Und nocheinmal: Anleger und Angestellte von Firmen die
langfristig nicht mal 6% schaffen, werden über kurz oder lang
ohnehin ihr Geld (Arbeitsplatz und Pensionszusage) verlieren.
Siehe oben.
Insofern stimme ich dem zu, dass die bisherigen Rückstellungen
möglicherweise zu niegrig waren und in den nächsten Jahren
dieses Versäumnis nachgeholt werden müßte.
So ist es. Das Thema ist nicht neu, wird aber nicht in gebührendem Umfang gewürdigt. Hier ein Artikel aus dem Jahre 2002:
http://www.focus.de/finanzen/boerse/pensionen-risiko…
Dass diese Rückstellungen jedoch den Unternehmen nicht mehr
zur Fianzierung zur Verfügung stehen sollen, kann beim besten
Willen das Problem nicht lösen, es würde es vielmehr
verschärfen.
Zumindest würde aber die Lage des Unternehmens richtig dargestellt und davon bin ich ein großer Anhänger (und letztlich der Gesetzgeber ja auch).
Ich vermute mal, Dein Anliegen ist es, die Rückstellungen
besser abzusichern.
Du meinst die Ansprüche und ja, der Ansicht bin ich. Mein weitere, wichtigeres Anliegen ist aber, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse der Unternehmen richtig dargestellt werden bzw. der unselige steuerlich akzeptierte Zinssatz endlich reduziert wird.
Gruß
Christian