Vorteile&Nachteile Finanzierung aus Rücklstellunge

Hallo!!!
Könnt ihr mir Vorteile und Nachteile bei der Finanzierung aus Rückstellungen sagen? Im Netz findet man nur welche zur offenen und stillen selbstfinanzierung…
Vielen Lieben Dank!!!

Was für eine Art Finanzierung soll es denn sein?

Hm…Finanzierung aus Rückstellungen ist doch bereits die Art der Finanzierung, oder!!!

Hallo,

Könnt ihr mir Vorteile und Nachteile bei der Finanzierung aus
Rückstellungen sagen? Im Netz findet man nur welche zur
offenen und stillen selbstfinanzierung…

Bei dieser Form der Finanzierung muss man sehen, dass sie in der Regel nur größeren Unternehmen zur Verfügung steht. Grund hierfür ist v.a., dass die Menge der Pensionsberechtigten das Finanzierungsvolumen ausmacht. Dadurch, dass regelmäßig Beträge für spätere Zahlungsverpflichtungen zurückgestellt werden, kann der steuerpflichtige Gewinn gemindert werden was im Ergebnis dazu führt, dass Liquidität im Unternehmen verbleibt.

Man muss aber auch sehen, dass es sich mehr oder weniger nur um eine „Stundung“ handelt. Zwar sind bis zum Eintritt der „Pension“ (vereinfachend Pension unterstellt) die Mittel mehr oder weniger zur freien Verfügung des Unternehmens. Gleichwohl muss das Unternehmen sicher stellen, um Zeitpunkt des Pensionseintritts genügend Mittel zur Verfügung zu haben, um seinen daraus entstehenden Verpflichtungen nachkommen zu können.

Bei großen Unternehmen verlangt dies mitunter erhebliche Planungserfordernisse, da nicht alle zur gleichen Zeit gehen, sondern sich um einen fortwährenden Prozess handelt. Darüber hinaus stellen Pensionsrückstellungen Fremdkapital dar. Gerade im Ratingprozess wird so etwas oftmals negativ gesehen. Deswegen hat z.B. auch GM eine außerhalb des Unternehmens angesiedelte fondsgebundene Lösung der betrieblichen Altersvorsorge gewählt. Ging aber auch in die Hose weil kapitalmarktorientiert.

Als Vorteil ist sicherlich die verbesserte Liquiditätslage und damit das eigentliche Ziel während der Zeit wo die Anspruchsberechtigten noch nicht in Pension sind, zu sehen. Man kann hier also das Ergebnis durchaus gestalten und sich auch ein Stück weit von Banken bzw. anderen Kapitalgebern emanzipieren. Gleichwohl trifft dies auch -wie bereits erwähnt- nicht auf alle Unternehmen zu.

Die Tendenz geht heute doch deutlicher dazu über, die Finanzierung aus Pensionsrückstellungen aufzugeben.

VG
Sebastian

Hallo,

Die Tendenz geht heute doch deutlicher dazu über, die
Finanzierung aus Pensionsrückstellungen aufzugeben.

gibts nicht noch andere Rückstellungen?

Gruß

Hallo,

Als Vorteil ist sicherlich die verbesserte Liquiditätslage und
damit das eigentliche Ziel während der Zeit wo die
Anspruchsberechtigten noch nicht in Pension sind, zu sehen.

könntest Du mir eventuell erläutern, wie genau die liquiditätsmäßige Auswirkung der Auflösung oder Bildung von Rückstellungen aussieht?

Gruß
Christian

Hallo,

Hm…Finanzierung aus Rückstellungen ist doch bereits die Art
der Finanzierung, oder??!!

ich würde sagen, daß es darauf ankommt, was Du unter Finanzierung verstehst. Ich verstehe unter Finanzierung den Zufluß von liquiden Mitteln und wenn man das so sieht, stellt sich schon die Frage, was Rückstellungen überhaupt mit Finanzierung zu tun haben.

Gruß
Christian

ich würde sagen, daß es darauf ankommt, was Du unter
Finanzierung verstehst. Ich verstehe unter Finanzierung den
Zufluß von liquiden Mitteln und wenn man das so sieht, stellt
sich schon die Frage, was Rückstellungen überhaupt mit
Finanzierung zu tun haben.

Hallo,

das liegt wohl tatsächlich an der Definition. Finanzierungsformen lassen sich immerhin nach verschiedenen Systematisierungsansätzen einteilen.
Da gibts bekanntlich einmal die Unterscheidung zwischen Eigen- und Fremdfinanzierung. Dann noch die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenfinanzierung.
Die Finanzierung aus Rückstellungen stellt zunächst eine Fremdfinanzierung dar. Letztlich gehört einem das Geld ja nicht, man kann lediglich z.Zt. darüber verfügen. Beim Kredit ist es ähnlich. Auch dieses Geld gehört einem nicht, aber man darf es (gegen eine geringfügige Abnutzungsgebühr) verwenden. Also klarer Fall: Frendfinanzierung. Der Kredit kommt ganz klar von Außen, also gleichzeitig Außenfinanzierung.
Die Rückstellungen resultieren letztlich aus dem Gewinn, also Innenfinanzierung.

Die Definition Finanzierung = Zufluß von liquiden Mitteln ist demnach nicht ganz zutreffend bzw. nicht ausreichend.

Gruß

Hallo,

das liegt wohl tatsächlich an der Definition.
Finanzierungsformen lassen sich immerhin nach verschiedenen
Systematisierungsansätzen einteilen.
Da gibts bekanntlich einmal die Unterscheidung zwischen Eigen-
und Fremdfinanzierung. Dann noch die Unterscheidung zwischen
Innen- und Außenfinanzierung.
Die Finanzierung aus Rückstellungen stellt zunächst eine
Fremdfinanzierung dar. Letztlich gehört einem das Geld ja
nicht, man kann lediglich z.Zt. darüber verfügen.

was für ein Geld?

Einer der größten Irrtümer hinsichtlich der Rückstellungen ist die Annahme, für den entsprechenden Zweck sei mit der Buchung ein entsprechender Betrag zurückgelegt, der im Auszahlungsfall zur Verfügung steht.

Letztlich ist die Buchung einer Rückstellung ein Passivtausch: EK (über die Aufwandsbuchung) gegen Rückstellung. Oder anders: Rückstellungen füllen lediglich eine Lücke auf der Passivseite, die durch ihre Bildung überhaupt erst entstanden ist.

Ob bspw. für Pensionsverpflichtungen eine entsprechende Aktivposition gebildet wurde, steht auf einem ganz anderen Blatt und ist von der Rückstellungsbildung völlig unabhängig.

Also klarer Fall: Frendfinanzierung. Der Kredit kommt ganz
klar von Außen, also gleichzeitig Außenfinanzierung.
Die Rückstellungen resultieren letztlich aus dem Gewinn, also
Innenfinanzierung.

Die Definition Finanzierung = Zufluß von liquiden Mitteln ist
demnach nicht ganz zutreffend bzw. nicht ausreichend.

Wenn man als Finanzierung alles betrachtet, das auf der Passivseite steht, hast Du sicherlich recht. Nur: wenn man Rückstellungen unkritisch in den Finanzierungstopf klatscht (was an Universitäten und in Lehrbüchern in der Tat passiert), schürt man den Glauben, daß es sich tatsächlich um eine Finanzierungsform (meiner Definition) handelt, mit der man tatsächlich etwas finanzieren (im Sinne von „bezahlen“) kann.

Das Gegenteil ist der Fall, weswegen die Bildung von Rückstellungen in der Cashflow-/Kapitaflußrechnung auch als nicht zahlungswirksam eliminiert wird.

Gruß
Christian

was für ein Geld?

In Bilanzen werden sowohl die Bestände der Vermögens(Finanzierungs)quellen (Passiva) als auch die der Vermögensverwendung (Aktiva) in Euro bewertet. Insofern in „Geld“.

Einer der größten Irrtümer hinsichtlich der Rückstellungen ist
die Annahme, für den entsprechenden Zweck sei mit der Buchung
ein entsprechender Betrag zurückgelegt, der im Auszahlungsfall
zur Verfügung steht.

Bei mir besteht dieser nicht. Ich gehe davon aus, das man auch einen Kredit nicht einfach als Geld auf dem Konto oder in der Kasse liegen läßt, sondern damit arbeitet, ihn also ins Geschäft investiert.

Letztlich ist die Buchung einer Rückstellung ein Passivtausch:
EK (über die Aufwandsbuchung) gegen Rückstellung. Oder anders:
Rückstellungen füllen lediglich eine Lücke auf der
Passivseite, die durch ihre Bildung überhaupt erst entstanden
ist.

Na so kann man das vielleicht interpretieren. Die Rückstellung zeigt dem geneigten Leser jedoch das es sich bei diesem Betrag eben nicht um Eigenkapital sondern um Fremdkapital handelt. In der Regel können Rückstellungen nicht beliebig gebildet werden, vielmehr besteht eine konkrete Verpflichtung dazu. Damit läßt sich dann die Vermögenslage wesentlich besser beurteilen.
Zudem läßt sich so die Besteuerung der Erträge hinausschieben. Würden die Rückstellungen nicht gebildet, würden sie ja den steuerpflichtigen Gewinn erhöhen. Sofort wäre ein Teil davon weg. Vom Rest könnte/müßte man dann etwas in die Rücklagen stellen, ausschütten oder aufs nächste Jahr vortragen. Bis auf die Ausschüttung würde dies alles der Finanzierung dienen.

Ob bspw. für Pensionsverpflichtungen eine entsprechende
Aktivposition gebildet wurde, steht auf einem ganz anderen
Blatt und ist von der Rückstellungsbildung völlig unabhängig.

Ganz genau. Es steht nirgendwo geschrieben, dass Rückstellung in der Kasse oder auf dem Sparbuch liegen müssen. Genau deswegen geht es hier um Finanzierung aus Rückstellungen. Und ein Vorteil davon ist, dass man hier (Fremd)kapital zinsfrei zur Verfügung hat. Man muss nicht mal jemanden fragen, ob er es einem gibt.

Wenn man als Finanzierung alles betrachtet, das auf der
Passivseite steht, hast Du sicherlich recht. Nur: wenn man
Rückstellungen unkritisch in den Finanzierungstopf klatscht
(was an Universitäten und in Lehrbüchern in der Tat passiert),

Die haben natürlich alle unrecht.

schürt man den Glauben, daß es sich tatsächlich um eine
Finanzierungsform (meiner Definition) handelt, mit der man
tatsächlich etwas finanzieren (im Sinne von „bezahlen“) kann.

Also ich kann mich da nur anschließen, dass alles was auf der Passivseite steht, der Finanzierung der Vermögensgegenstände auf der Aktivseite dient. Dabei wird natürlich nicht mit dem Wert eines bestimmten Postens der Passivseite ein bestimmter Posten der Aktivseite finanziert.

Das Gegenteil ist der Fall, weswegen die Bildung von
Rückstellungen in der Cashflow-/Kapitaflußrechnung auch als
nicht zahlungswirksam eliminiert wird.

Aha. In den Lehrbüchern und an den Unis werden die Zuführungen zu den langfristigen Rückstellungen neben den Abschreibungen auf Anlagen dem Jahresergebnis zugerechnet und erhöhen damit den Cash-Flow.
Zudem gehts beim Cahs-Flow um die Beurteilung der Selbstfinanzierungskraft und nicht um die der Vermögenslage.

Gruß

was für ein Geld?

In Bilanzen werden sowohl die Bestände der
Vermögens(Finanzierungs)quellen (Passiva) als auch die der
Vermögensverwendung (Aktiva) in Euro bewertet. Insofern in
„Geld“.

Du sprachst von Geld, über das man verfügen kann. Durch die Rückstellung wird aber kein Geld bewegt, d.h. man verfügt über genauso viel Geld wie vorher. Auch die Bilanzsumme ändert sich nicht, so daß auch nicht mehr „Geld“ nach Deiner obigen Formulierung bewegt kann.

Einer der größten Irrtümer hinsichtlich der Rückstellungen ist
die Annahme, für den entsprechenden Zweck sei mit der Buchung
ein entsprechender Betrag zurückgelegt, der im Auszahlungsfall
zur Verfügung steht.

Bei mir besteht dieser nicht. Ich gehe davon aus, das man auch
einen Kredit nicht einfach als Geld auf dem Konto oder in der
Kasse liegen läßt, sondern damit arbeitet, ihn also ins
Geschäft investiert.

Einerseits wäre „das Geld“ als Eigenkapital genauso nützlich gewesen wie als Rückstellung und andererseits habe ich doch gerade bei der Pensionsrückstellung das Problem, das eine größere Verzinsung angenommen wird als mit dem Unternehmen einerseits oder einer Anlage andererseits verdient werden kann. Das Vorhandensein einer Pensionsrückstellung suggeriert also, daß den zukünftigen sowohl ertragsmäßig als auch liquiditätsmäßig Rechnung getragen wurde. Das ist eben regelmäßig nicht der Fall.

Zudem läßt sich so die Besteuerung der Erträge hinausschieben.
Würden die Rückstellungen nicht gebildet, würden sie ja den
steuerpflichtigen Gewinn erhöhen. Sofort wäre ein Teil davon
weg. Vom Rest könnte/müßte man dann etwas in die Rücklagen
stellen, ausschütten oder aufs nächste Jahr vortragen. Bis auf
die Ausschüttung würde dies alles der Finanzierung dienen.

Sagen wir es so: es gibt einen Steuerstundungseffekt für den Zeitraum der Bildung und der späteren Auszahlung, denn die wäre ja - später als Aufwand gebucht - auch steuermindernd.

Das Gegenteil ist der Fall, weswegen die Bildung von
Rückstellungen in der Cashflow-/Kapitaflußrechnung auch als
nicht zahlungswirksam eliminiert wird.

Aha. In den Lehrbüchern und an den Unis werden die Zuführungen
zu den langfristigen Rückstellungen neben den Abschreibungen
auf Anlagen dem Jahresergebnis zugerechnet und erhöhen damit
den Cash-Flow.

Wie ich es formuliert habe, war das natürlich völliger Nonsens. Welchen Gedanken ich damit ausdrücken wollte, weiß ich auch nicht mehr.

Gruß
Christian

was für ein Geld?

In Bilanzen werden sowohl die Bestände der
Vermögens(Finanzierungs)quellen (Passiva) als auch die der
Vermögensverwendung (Aktiva) in Euro bewertet. Insofern in
„Geld“.

Du sprachst von Geld, über das man verfügen kann. Durch die
Rückstellung wird aber kein Geld bewegt, d.h. man verfügt über
genauso viel Geld wie vorher. Auch die Bilanzsumme ändert sich
nicht, so daß auch nicht mehr „Geld“ nach Deiner obigen
Formulierung bewegt kann.

Eine Bilanz stellt eine statische Momentaufnahme dar, insofern wird dort tatsächlich nichts bewegt.

Einerseits wäre „das Geld“ als Eigenkapital genauso nützlich
gewesen wie als Rückstellung und andererseits habe ich doch
gerade bei der Pensionsrückstellung das Problem, das eine
größere Verzinsung angenommen wird als mit dem Unternehmen
einerseits oder einer Anlage andererseits verdient werden
kann. Das Vorhandensein einer Pensionsrückstellung suggeriert
also, daß den zukünftigen sowohl ertragsmäßig als auch
liquiditätsmäßig Rechnung getragen wurde. Das ist eben
regelmäßig nicht der Fall.

Na lassen wir uns mal nicht zu einer unzulässigen Verallgemeinerung hinreißen. Es mag Firmen geben, bei denen sich herausstellt, dass das Unternehmen nicht mehr so erfolgreich ist und die Pensionszusagen auch nicht so werthaltig sind.
Dass dies ein Problem darstellt ist m.M. unfraglich. Mir ist jetzt so ad hoc auch nicht bekannt, inwiefern man einen einklagbaren Anspruch auf solche Zusagen hat. Kann mich dunkel daran erinnern, dass in den letzen Jahren einige große Firmen etwa die Commerzbank die Betriebsrente „abgeschafft“ haben. Ob dies nun nur neue Zusagen betraf oder auch die alten betroffen waren, ist mir nicht in Erinnerung geblieben. Wenn die Firma pleite geht, dürfte das ohnehin egal sein. Und auch die Firmen, die das Geld irgendwie außerhalb der Firma angelegt haben, sehen sich aktuell möglicherweise erheblichen Verlusten bei diesen Anlagen gegenüber.

Sagen wir es so: es gibt einen Steuerstundungseffekt für den
Zeitraum der Bildung und der späteren Auszahlung, denn die
wäre ja - später als Aufwand gebucht - auch steuermindernd.

Da sind wir uns ja einig. Steuerstundung = Hinausschieben des Besteuerungszeitpunktes --> kostenloser Kredit in Höhe der Steuer.

Ansonsten kann man naturgemäß über alles diskutieren. Ich denke aber mal, dass das was als Finanzierung gilt ausreichend definiert ist und im Allgemeinen keine Uneinigkeit darüber besteht. Vielleicht sollte man sich dem Ganzen so nähern, dass die Bilanz den aktuellen Zustand der stattgefundenen Finanzierungen darstellt. Das Bilden der Rückstellung selbst ist eine naturgemäß kein zahlungswirksamer Vorgang. Das schließt jedoch nicht aus, dass das so gewonnene Kapital zur Finanzierung verwendet werden kann und wird.
Eine Bilanz stellt allerdings auch kein Kassenbuch dar, insofern sollte man sich mal darüber im Klaren sein, dass Ein- und Auszahlungen nicht das Gleiche wie Erträge und Aufwendungen sind.

Gruß

Hallo,

gibts nicht noch andere Rückstellungen?

Zugegeben, ich bin sehr schnell bzw. nur auf die P-RS. eingegangen. Das liegt aber auch daran, dass eben gerade diese Rückstellung das Paradebeispiel für die Finanzierung aus RS darstellt.

Warum kommen andere RS nur bedingt in Frage ? Hierzu muss man sich über die Restlaufzeiten derartiger Schulden Gedanken machen. Den Davon-Vermerk gibt es in den Bilanzen nicht umsonst.

Pensions-Rückstellungen weisen im Durchschnitt sehr hohe Restlaufzeiten auf. Steuerrückstellungen oder gar Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, hingegen nur sehr kurze Restlaufzeiten. Will also heißen, dass ein hierdurch geschaffenes Finanzierungspotenzial (zusätzlich geschaffene Liquidität durch verminderte Steuerzahlungen) eher geringer bzw. sehr kurzfristig ausfällt.
Hat man gerade diese Rückstellung gebildet, muss man sich gleich auch schon wieder Gedanken darüber machen, wie man die anfallende Zahlung aus dieser Verpflichtung sicher stellt (z.B. beim Ausgleich der ausstehenden Rechnungen oder der Steuern, sofern kein Verrechnungspotenzial besteht).

„Planungssicherheit“ im Zusammenhang mit der Fin aus RS bietet letztlich nur die Pensions-RS.

VG
Sebastian

Hallo,

könntest Du mir eventuell erläutern, wie genau die
liquiditätsmäßige Auswirkung der Auflösung oder Bildung von
Rückstellungen aussieht?

Ich habe doch etwas länger darüber nachgedacht, ob ich gerade DIR diese Frage beantworten soll bzw. (eher) muss.

Die direkte Betrachtung führt bei einer Zuführung oder eben Auflösung in der Tat zu keinerlei Liquiditätswirkung. Da die Zuführung jedoch zu Gewinn minderndem Aufwand führt und die Auflösung zu einem Gewinn erhöhendem Ertrag, wird das Jahresergebnis durch Rückstellungen beeinflusst.
RS kommen nur für Bilanzierer in Frage. Zum Zwecke der Besteuerung dieser Personenkreise kommt es aber bekanntlich eben nicht auf tatsächliche Zahlungen an, sondern den Unterschied zwischen Aufwendungen und Erträgen. Dem, wenn man so will, manipilativen Jahresergebnis. RS stellen auch eine Form der Manipulation dar.
Im Ergebnis wird somit die Steuer_zahlung_ gesteuert - wenn auch nur für einen bestimmten Zeitraum. Aber innerhalb dessen hat man die Möglichkeit, die Liquidität zu verbessern.
Man darf mithin nicht auf die eigentliche Bildung oder Auflösung von RS schauen, sondern auf deren Wirkung.

VG
Sebastian

kann. Das Vorhandensein einer Pensionsrückstellung suggeriert
also, daß den zukünftigen sowohl ertragsmäßig als auch
liquiditätsmäßig Rechnung getragen wurde. Das ist eben
regelmäßig nicht der Fall.

Na lassen wir uns mal nicht zu einer unzulässigen
Verallgemeinerung hinreißen. Es mag Firmen geben, bei denen
sich herausstellt, dass das Unternehmen nicht mehr so
erfolgreich ist und die Pensionszusagen auch nicht so
werthaltig sind.

Unter ungefähr 1000 Unternehmen, die ich mir in den letzten zehn Jahren angeschaut habe, war bestenfalls eine Handvoll, die nach HGB bilanzierten und bei denen die Pensionsrückstellungen unter einigermaßen realistischen Annahmen gebildet wurden. Kein einziges verfügte auf der Aktivseite über entsprechende, hinreichende Anlagen.

Das ist genau der Punkt, warum ich mich – aus Sicht des Praktikers – dagegen sträube, Rückstellungen gleich welcher Art als Finanzierungsinstrument zu betrachten. Das Vorhandensein von Rückstellungen (zumindest von Pensionsrückstellungen) ist vielmehr ein nahezu untrüglicher Hinweis darauf, daß die Ertrags- und Liquiditätslage in Zukunft belastet werden.

Oder anders: Pensionsrückstellungen sind nicht Finanzierung sondern Unterfinanzierung. Die Wirtschaftsprüfer sind darauf übrigens vor ein paar Jahren auch gekommen. Seit etwa 2004 liest man gelegentlich in den Berichten einiger WP-Gesellschaften, daß sich die Pensionsrückstellungen am unteren Ende der Spannbreite des kaufmännisch vertretbaren bewegen, was nichts anderes heißt, daß der Umfang der Pensionsrückstellungen unzureichend ist.

Wohlgemerkt: eine Aussage über eine hinreichende - also zur Abdeckung der Auszahlungsverpflichtungen ausreichende - Vorsorge auf der Aktivseite ist das schon gar nicht. Die gibt es in der Regel nicht bzw. nur in homöopathischem Umfang.

Dass dies ein Problem darstellt ist m.M. unfraglich. Mir ist
jetzt so ad hoc auch nicht bekannt, inwiefern man einen
einklagbaren Anspruch auf solche Zusagen hat.

Wenn es Pensionsrückstellungen gibt, gibt es auch unwiderufliche Zusagen. Alles andere ist unter der Bilanz zu finden.

Gruß
C.

Hallo,

Warum kommen andere RS nur bedingt in Frage ? Hierzu muss man
sich über die Restlaufzeiten derartiger Schulden Gedanken
machen. Den Davon-Vermerk gibt es in den Bilanzen nicht
umsonst.

Pensions-Rückstellungen weisen im Durchschnitt sehr hohe
Restlaufzeiten auf. Steuerrückstellungen oder gar
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, hingegen nur sehr
kurze Restlaufzeiten. Will also heißen, dass ein hierdurch
geschaffenes Finanzierungspotenzial (zusätzlich geschaffene
Liquidität durch verminderte Steuerzahlungen) eher geringer
bzw. sehr kurzfristig ausfällt.

Also durch das Bilden von Rückstellungen wird nicht nur eine Finanzierungsmöglichkeit durch den Liquiditätsvorteil durch temporär verschobene Steuerzahlungen erreicht. Vielmehr steht der komplette Betrag zur Finanzierung zur Verfügung.

Hat man gerade diese Rückstellung gebildet, muss man sich
gleich auch schon wieder Gedanken darüber machen, wie man die
anfallende Zahlung aus dieser Verpflichtung sicher stellt
(z.B. beim Ausgleich der ausstehenden Rechnungen oder der
Steuern, sofern kein Verrechnungspotenzial besteht).

Das ist vorwiegend ein Liquiditätsproblem. Bekanntlich steht man als Unternehmer ständig vor Entscheidungen und bewegt sich u.a. in einem Zielkonflikt zwischen Rentabilität und Liquidität.

„Planungssicherheit“ im Zusammenhang mit der Fin aus RS bietet
letztlich nur die Pensions-RS.

Es gibt durchaus noch andere längerfristige Rückstellungen. Zum anderen sind die anderen Rückstellungen nicht weniger „planungssicher“. Deren Zeithorizont ist lediglich geringer. Wenn ich weiß, dass ich in drei Jahren die Rückstellung auflösen muss, dann hbe ich doch einen ganz konkret planbaren Sachverhalt.

Was Du hier anbringst ist sicher alles richtig. Aber es betrifft nicht die Frage, ob Rückstellungen eine Finanzierung darstellen. Alles was auf der Passiva steht, stellt die Finanzierungsquellen der Aktiva dar. Dass die Finanzierungsformen unterschiedliche Bedingungen, also etwa Laufzeiten haben, ist ein anderes Thema.
Insofern handelt es sich bei Deinen (wie jenen von exc) Argumenten um Nachteile dieser Finanzierungsform. Dem stehen eben die Vorteile gegenüber, dass sie kostenlos zur Verfügung stehen und niemnad darum gebeten werden muss. Eigenkapital, Darlehen, Zahlungsziele stellen andere Finanzierungsformen dar, jeweils mit eignen Vor- und Nachteilen. Und die Vor- und Nachteile stehen naturgemäß nicht für sich selbst sondern immer im Vergleich zu anderen Formen. Die Bewertung dieser Eigenschaften ermöglicht es dann wohlüberlegte Entscheidungen zu treffen.

Gruß

Unter ungefähr 1000 Unternehmen, die ich mir in den letzten
zehn Jahren angeschaut habe, war bestenfalls eine Handvoll,
die nach HGB bilanzierten und bei denen die
Pensionsrückstellungen unter einigermaßen realistischen
Annahmen gebildet wurden.

Wie schon der Begriff Annahmen vermuten läßt, handelt es sich nicht um Zahlen deren Höhe irgendjemand 100% sicher voraussagen könnte.

Kein einziges verfügte auf der Aktivseite über entsprechende, hinreichende Anlagen.

Wie sollten die denn Aussehen?
In einer ordentlichen Bilanz sind doch Aktiva und Passiva gleichgroß. Also sind mit den Rückstellungen irgendwelche Aktiva finanziert. Da gibts doch keine Diskussion oder?
Zudem werden doch die Pensionsrückstellungen in ihrer Höhe nicht mit einem mal fällig, wenn man mal von einer gesunden Alterstruktur ausgeht. Wenn natürlich der Altersschnitt bei 64,5 Jahren liegt, dann sollte das ein untrügliches Zeichen für einen Insolvenzkandidaten sein.

Das ist genau der Punkt, warum ich mich – aus Sicht des
Praktikers – dagegen sträube, Rückstellungen gleich welcher
Art als Finanzierungsinstrument zu betrachten.

Das wird wohl nichts daran ändern, dass es so gemacht und angesehen wird.
Wenn man eine andere, 100%ige Lösung kennt, dann her damit.

Das Vorhandensein von Rückstellungen (zumindest von Pensionsrückstellungen) ist vielmehr ein nahezu untrüglicher Hinweis darauf, daß die Ertrags- und Liquiditätslage in Zukunft belastet werden.

Na da muss ich mich jetzt schon über den Praktiker wundern. Die Belastung der Ertragslage erfogt doch im Moment der Zuführung zu den Rückstellungen. Genau das ist doch Sinn und Zweck des Ganzen.Wieso sollte ihre Ausflösung bei Eintritt der Pensionsverpflichtung dann nocheinmal die Ertragslage belasten?
Dass die Liquidität durch Auszahlungen belastet wird, steht gar nicht in Frage. Diese Belastung ist ja, je näher die jeweiligen Empfänger dem Pensionsalter kommen recht klar absehbar. Natürlich müssen da entsprechende Finanzpläne aufgestellt werden, die dem Rechnung tragen.
Und wenn absehbar ist, dass die Rückstellungen nicht reichen werden, dann müssen sie eben erhöht werden. Die Pensionsverpflichtungen werden doch jedes Jahr aufs Neue bewertet. Es wird doch jedes Jahr der Teilwert (um mal den steuerlichen Begriff zu wählen) betrachtet. Wenn sich dieser nun auch ohne neue Zusagen erhöht, wird entsprechend die Rückstellung erhöht.
Aus dieser Warte und bei Analyse der bisherigen Annahmen, kann man dann für die jeweilige Firma vielleicht noch erheblichen Nachholebedarf und somit eine weitere Belastung der Ertragslage erwarten.

Oder anders: Pensionsrückstellungen sind nicht Finanzierung sondern Unterfinanzierung. Die Wirtschaftsprüfer sind darauf übrigens vor ein paar Jahren auch gekommen. Seit etwa 2004 liest man gelegentlich in den Berichten einiger WP-Gesellschaften, daß sich die Pensionsrückstellungen am unteren Ende der Spannbreite des kaufmännisch vertretbaren bewegen, was nichts anderes heißt, daß der Umfang der Pensionsrückstellungen unzureichend ist.

Also entweder sie sind vertretbar und somit ausreichend oder nicht.

Wohlgemerkt: eine Aussage über eine hinreichende - also zur Abdeckung der Auszahlungsverpflichtungen ausreichende - Vorsorge auf der Aktivseite ist das schon gar nicht. Die gibt es in der Regel nicht bzw. nur in homöopathischem Umfang.

Hier nochmal die Frage, wie diese aussehen sollte. Und dabei bitte nicht auf Einzelfälle eingehen, sondern zumindest die Volkswirtschaft der BRD berücksichtigen.
Sollte etwa das, was jedes Jahr den Rückstellungen zugeführt wird, das Unternehmen an Liquidität verlassen? Wie und wo sollte das Geld dann angelegt werden, um zumindest die gleichen Renditen, wie im Unternehmen zu erreichen? Etwa bei Banken oder Pensionssicherungsfonds etc. pp.? Das kann doch wohl kaum die Lösung sein.
Die Unternehmen müßten sich dann dieses Geld zur Finanzierung auf dem Kapitalmarkt holen. Das würde auf jeden Fall und zusätzlich die Ertragslage belasten, wenn man es denn überhaupt bekäme. Und wo käme dieses Geld dann her?
Von den Banken und Pensionsischerungsfonds. Die wollen ja aber auch noch etwas dabei verdienen. Also würden sich die Unternehmen ihr eigenes Geld leihen.
Oder die Banken und Fonds legen das Geld in tolle amerikanische Immokredite an. Na dann Prost Mahlzeit. Die Kohle ist dann weg und die Verpflichtung hat man trotzdem.

Also ich denke wir können uns darauf einigen, dass sich inzwischen herauskristalisiert, dass die Annahmen in der Vergangenheit, was die Höhe der Pensionsrückstellungen betrifft, nicht richtig waren und insofern Nachholebedarf besteht.

gruß

Unter ungefähr 1000 Unternehmen, die ich mir in den letzten
zehn Jahren angeschaut habe, war bestenfalls eine Handvoll,
die nach HGB bilanzierten und bei denen die
Pensionsrückstellungen unter einigermaßen realistischen
Annahmen gebildet wurden.

Wie schon der Begriff Annahmen vermuten läßt, handelt es sich
nicht um Zahlen deren Höhe irgendjemand 100% sicher
voraussagen könnte.

Es geht nicht um 100% sichere Prognosen, sondern bspw. darum, daß regelmäßig der maximal zulässige Zinssatz von 6% bei der Abzinsung unterstellt wird.

Kein einziges verfügte auf der Aktivseite über entsprechende, hinreichende Anlagen.

Wie sollten die denn Aussehen?
In einer ordentlichen Bilanz sind doch Aktiva und Passiva
gleichgroß. Also sind mit den Rückstellungen irgendwelche
Aktiva finanziert. Da gibts doch keine Diskussion oder?
Zudem werden doch die Pensionsrückstellungen in ihrer Höhe
nicht mit einem mal fällig, wenn man mal von einer gesunden
Alterstruktur ausgeht. Wenn natürlich der Altersschnitt bei
64,5 Jahren liegt, dann sollte das ein untrügliches Zeichen
für einen Insolvenzkandidaten sein.

Das ist natürlich ein extremes Beispiel, aber in der Praxis gibt es eben kaum separierte Anlagen. Das bedeutet, daß das Geld in der Auszahlungsphase aus dem Cashflow kommen oder eben fremdfinanziert muß. Da wird es dann für manche Unternehmen eng.

Wenn man eine andere, 100%ige Lösung kennt, dann her damit.

Das Vorhandensein von Rückstellungen (zumindest von Pensionsrückstellungen) ist vielmehr ein nahezu untrüglicher Hinweis darauf, daß die Ertrags- und Liquiditätslage in Zukunft belastet werden.

Na da muss ich mich jetzt schon über den Praktiker wundern.
Die Belastung der Ertragslage erfogt doch im Moment der
Zuführung zu den Rückstellungen.

Nur in Höhe der errechneten und dann abgezinsten Beträge. Ist der Diskontierungssatz zu hoch und sind die Annahmen falsch, werden weitere Aufwandsbuchungen mit der Auszahlung notwendig.

Und wenn absehbar ist, dass die Rückstellungen nicht reichen
werden, dann müssen sie eben erhöht werden.

Wobei dann wieder der Diskontierungssatz von 6% zum Tragen kommt.

paar Jahren auch gekommen. Seit etwa 2004 liest man gelegentlich in den Berichten einiger WP-Gesellschaften, daß sich die Pensionsrückstellungen am unteren Ende der Spannbreite des kaufmännisch vertretbaren bewegen, was nichts anderes heißt, daß der Umfang der Pensionsrückstellungen unzureichend ist.

Also entweder sie sind vertretbar und somit ausreichend oder
nicht.

Das eine ist die Formulierung im WP-Bericht, das andere die Tatsache. Der WP prüft im wesentlichen, ob die Rechnungslegungsvorschriften erfüllt sind und ob es nicht erfaßte Risiken gibt. Da der Gesetzgeber 6% ausdrücklich zuläßt, kann der WP kaum entscheiden, daß die RSt nicht ausreicht, auch wenn er der Ansicht ist, daß das aus kaufmännischer Sicht nicht der Fall ist.

Wohlgemerkt: eine Aussage über eine hinreichende - also zur Abdeckung der Auszahlungsverpflichtungen ausreichende - Vorsorge auf der Aktivseite ist das schon gar nicht. Die gibt es in der Regel nicht bzw. nur in homöopathischem Umfang.

Hier nochmal die Frage, wie diese aussehen sollte. Und dabei
bitte nicht auf Einzelfälle eingehen, sondern zumindest die
Volkswirtschaft der BRD berücksichtigen.
Sollte etwa das, was jedes Jahr den Rückstellungen zugeführt
wird, das Unternehmen an Liquidität verlassen?

Nicht verlassen, sondern separiert werden, damit zum Zeitpunkt der Auszahlung auch ein Deckungsstock vorhanden ist. In diesem Fall ist dann auch die Festlegung des Zinssatzes nicht mehr Spekulation oder Ausdruck von Hoffnung, sondern er kann anhand der Rendite des Deckungsstockes bestimmt werden.

Die Unternehmen müßten sich dann dieses Geld zur Finanzierung
auf dem Kapitalmarkt holen. Das würde auf jeden Fall und
zusätzlich die Ertragslage belasten, wenn man es denn
überhaupt bekäme. Und wo käme dieses Geld dann her?

Aus dem Cashflow, wie das jede vernünftige Privatperson und Rentenversicherung auch macht.

Also ich denke wir können uns darauf einigen, dass sich
inzwischen herauskristalisiert, dass die Annahmen in der
Vergangenheit, was die Höhe der Pensionsrückstellungen
betrifft, nicht richtig waren und insofern Nachholebedarf
besteht.

Das sowieso.

Gruß
C.

Hallo,

Also durch das Bilden von Rückstellungen wird nicht nur eine
Finanzierungsmöglichkeit durch den Liquiditätsvorteil durch
temporär verschobene Steuerzahlungen erreicht. Vielmehr steht
der komplette Betrag zur Finanzierung zur Verfügung.

Durch die Zuführung zu P-RS wird das Jahresergebnis vermindert. Damit vermindert sich auch der ausschüttungsfähige Teil des JE. De facto wird die Kapitalbasis des Unternehmens verbessert. Investitionen erfordern aber „nicht selten“ Cash. Das Betrag der gebildeten P-RS aber komplett zur Verfügung steht, kann so -zumindest in dieser Eindeutigkeit- nicht gesagt werden. Letztlich steht und fällt diese Form der Fin., wie bereits erwähnt, mit einer entspr. Planung. Der Verweis auf die Steuerauswirkungen sollte dabei dazu beitragen klar zu machen, dass sich diese Form der Fin auf mehreren „Ebenen“ bewegt.

Es gibt durchaus noch andere längerfristige Rückstellungen.

Was fällt Dir denn da noch ein ? Reku-Rückstellungen kann z.B. nicht jedes Unternehmen bilden. Und Jubi-Rückstellungen könnten u.U. einem „Kosten-Nutzen-Vergleich“ nicht standhalten.

Zum anderen sind die anderen Rückstellungen nicht weniger
„planungssicher“. Deren Zeithorizont ist lediglich geringer.
Wenn ich weiß, dass ich in drei Jahren die Rückstellung
auflösen muss, dann hbe ich doch einen ganz konkret planbaren
Sachverhalt.

Auch hier wieder der Verweis auf das "Kosten-Nutzen-Verhältnis. Es ist aber nunmal breiter Konsens, und im Übrigen auch sachlogisch, dass der Zeithorizont hierbei eine entscheidende Rolle spielt.

Was Du hier anbringst ist sicher alles richtig. Aber es
betrifft nicht die Frage, ob Rückstellungen eine Finanzierung
darstellen.

Das ergibt sich, wie ich finde, aus dem oben Gesagten. Im eindeutigen Falle der Pensionsrückstellungen kann von Innen-Fremdfinanzierung gesprochen werden.

Insofern handelt es sich bei Deinen (wie jenen von exc)
Argumenten um Nachteile dieser Finanzierungsform. Dem stehen
eben die Vorteile gegenüber, dass sie kostenlos zur Verfügung
stehen und niemnad darum gebeten werden muss.

Also diese Aussage würde ich doch etwas kritischer betrachten. Der Verwaltungsaufwand bei P-RS kann mitunter beträchtlich sein (indirekte Kosten). Ferner senken solche RS den Unternehmenswert sowie dessen Rating. Gerade das Rating kann die Sache doch sehr „teuer“ werden lassen. Nicht umsonst haben seit einigen Jahren zunehmend solche Überlegungen an BEdeutung gewonnen, die eine off-balance-Behandlung solcher Zusagen vorsehen.

VG
Sebastian

Es geht nicht um 100% sichere Prognosen, sondern bspw. darum,
daß regelmäßig der maximal zulässige Zinssatz von 6% bei der
Abzinsung unterstellt wird.

Ich kann da zunächst kein Problem erkennen.
Wie stellt man denn die aktuelle Zuführung zu den Rückstellungen fest. Nehmen wir mal an man bekommt versicherungsmathematisch heraus, das man in 2024 100.000€ für Pensionen auszahlen muß. Dann führe ich jetzt (bei 6%) 41.726,51€ den Pensionsrückstellungen zu. Für die Handelsbilanz könnte man natürlich andere Verfahren oder zumindest einen kleineren Zinssatz verwenden.
Im nächsten Jahr wären dann c.p. (und ohne neue Zusagen) 2.503,59€ den Rückstellungen zuzuführen.
Der Knackpunkt sind also nicht die 6%, die zumindest für die Steuerbilanz vorgeschrieben sind, sondern die Annahme, wie man zu den 100.000€ kommt. Hier ist man eben auf dieverse Verfahren angewiesen, die allesamt auf Annahmen beruhen. Diese Unsicherheit nimmt mit der Zeit ab, ist also umso größer je weiter der Zahlungszeitpunkt noch entfernt ist. Diese Dilemma wird niemand beheben können.
Und wenn eine Firma langfristig nicht in der Lage ist 6% p.a. zu erwirtschaften, dann sind die Pensionszusagen ohnehin nichts wert, da solche Firmen über kurz oder lang pleite gehen werden.

Das ist natürlich ein extremes Beispiel, aber in der Praxis
gibt es eben kaum separierte Anlagen. Das bedeutet, daß das
Geld in der Auszahlungsphase aus dem Cashflow kommen oder eben
fremdfinanziert muß. Da wird es dann für manche Unternehmen
eng.

Das spricht dann jedoch schon mal für eine schlechte Unternehmensverfassung. Das könnte auch durch eine andere Vorgehensweise nicht behoben werden. Dem Zielkonflikt zwischen Rentabilität und Liquidität ist ein Unternehmen ständig ausgeliefert. Das ist kein besonderes Problem.

Das Vorhandensein von Rückstellungen (zumindest von Pensionsrückstellungen) ist vielmehr ein nahezu untrüglicher Hinweis darauf, daß die Ertrags- und Liquiditätslage in Zukunft belastet werden.

Na da muss ich mich jetzt schon über den Praktiker wundern.
Die Belastung der Ertragslage erfogt doch im Moment der
Zuführung zu den Rückstellungen.

Nur in Höhe der errechneten und dann abgezinsten Beträge. Ist
der Diskontierungssatz zu hoch und sind die Annahmen falsch,
werden weitere Aufwandsbuchungen mit der Auszahlung notwendig.

Sowas nennt man Unsicherheit. Niemand wird 25 Jahre vorher genau sagen können, welcher zinssatz und welche Annahme richtig sein wird. Je näher das Ereignis rückt, umso geringer wird diese Unsicherheit

Wobei dann wieder der Diskontierungssatz von 6% zum Tragen
kommt.

Für die Steuerbilanz. Falls der Gesetzgeber bis dahin nicht einen kleineren festgelegt hat.

Also entweder sie sind vertretbar und somit ausreichend oder
nicht.

Das eine ist die Formulierung im WP-Bericht, das andere die
Tatsache. Der WP prüft im wesentlichen, ob die
Rechnungslegungsvorschriften erfüllt sind und ob es nicht
erfaßte Risiken gibt. Da der Gesetzgeber 6% ausdrücklich
zuläßt, kann der WP kaum entscheiden, daß die RSt nicht
ausreicht, auch wenn er der Ansicht ist, daß das aus
kaufmännischer Sicht nicht der Fall ist.

Prüft der WP die Steuer- oder die Handelsbilanz?
Wenn der WP erheblich Zweifel an den Ansätzen der HB hat, wird er diese kundtun. Und bei der hier zitierten Formulierung, sollte sich der geneigte Leser ein eignes Urteil bilden (können).

Hier nochmal die Frage, wie diese aussehen sollte. Und dabei
bitte nicht auf Einzelfälle eingehen, sondern zumindest die
Volkswirtschaft der BRD berücksichtigen.
Sollte etwa das, was jedes Jahr den Rückstellungen zugeführt
wird, das Unternehmen an Liquidität verlassen?

Nicht verlassen, sondern separiert werden, damit zum Zeitpunkt
der Auszahlung auch ein Deckungsstock vorhanden ist. In diesem
Fall ist dann auch die Festlegung des Zinssatzes nicht mehr
Spekulation oder Ausdruck von Hoffnung, sondern er kann anhand
der Rendite des Deckungsstockes bestimmt werden.

Die Unternehmen müßten sich dann dieses Geld zur Finanzierung
auf dem Kapitalmarkt holen. Das würde auf jeden Fall und
zusätzlich die Ertragslage belasten, wenn man es denn
überhaupt bekäme. Und wo käme dieses Geld dann her?

Aus dem Cashflow, wie das jede vernünftige Privatperson und
Rentenversicherung auch macht.

Welche vernüftigen Privatpersonen und insbesondere Rentenversicherung sind gemeint?
Sicher nicht jene, die sich hoffnungslos überschuldet haben. Und sicher auch nicht jene Rentenversicherungen die ihre Prognosen mit schöner Regelmäßigkeit herabsetzen.
Also durch den Abfluß der Rückstellungen in einen Deckungsfonds würde der Cash-Flow ja dann belastet. Ganz im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise. Hier erhöhen die Zuführungen zu den Rückstellungen den Cash-Flow.
Spätestens hier verfängt sich Deine Argumentation in Widersprüche.

Und noch mal die Frage, wie dieser Deckungsfonds aussehen sollte, und wie hoch sollten die Rückstellungen sein resp. wie niedrig die Abzinsung.

Die Anlage der Rückstellungen im Unternehmen bieten eine wesentlich höhere Verzinsung, als es jede Bank oder Versicherungsanlage könnte. Denn diese legen ihr Geld selbst ja letztlich zum größten Teil in Unternehmen an und können so kaum mehr Rendite rausholen. Dafür wollen aber mit Sicherheit etwas für sich behalten.
Und nocheinmal: Anleger und Angestellte von Firmen die langfristig nicht mal 6% schaffen, werden über kurz oder lang ohnehin ihr Geld (Arbeitsplatz und Pensionszusage) verlieren. Höhere Rückstellungen und Abfluß dieser Summen würden diesen Prozess lediglich beschleunigen.

Insofern stimme ich dem zu, dass die bisherigen Rückstellungen möglicherweise zu niegrig waren und in den nächsten Jahren dieses Versäumnis nachgeholt werden müßte.
Dass diese Rückstellungen jedoch den Unternehmen nicht mehr zur Fianzierung zur Verfügung stehen sollen, kann beim besten Willen das Problem nicht lösen, es würde es vielmehr verschärfen.
Und das Zuführen in irgendwelche Anlageprodukt, kann, wie man gerade sehr schön sehen kann, ganz schön ins Auge gehen.

Ich vermute mal, Dein Anliegen ist es, die Rückstellungen besser abzusichern. Also dass sie nicht durch Insolvenz den Begünstigten verloren gehen können. Dies stellt wohl tatsächlich ein Problem dar. Letztlich wird es wohl in der Masse darauf hinauslaufen, dass Firmen geringere Zusagen erteilen werden, oder wie schön öfter geschehen für die Zukunft vollständig darauf verzichten. Denn hierzu gezwungen kann niemand werden.

Vielleicht sollte man auch auf Seiten der Begünstigten davon ausgehen, dass die Versprechen zu hoch waren. Diejenigen, deren Firmen jetzt pleite gegangen sind, erleben das heute und in vollem Umfang, die anderen später und vielleicht etwas abgemildert. Nichts im Leben ist sicher, auch wenn einem das hin und wieder erzählt wird.

Gruß