Vorteile / Nachteile gewerbl. Verkäufer

Hallo,

hoffe auf schnelle und dienliche Hinweise:

Was habe ich davon, bei Ebay ein gewerblicher Verkäufer zu sein? Günstigere Angebotsgebühren?

Was muss ich beachten, wenn ich ein solcher bin?

  • Paypal Pflicht?
  • best. Anzahl von Verkäufen Pflicht?
  • Rücknahmepflicht?

Wir stellen ausschließlich auf Kundenwunsch her, daher wäre ein Umtauschrecht völlig unsinnig, da ich auf den Kosten sitzen bleiben würde.

Lohnt sich denn das gewerbliche Konto? Wenn ja, was ergeben sich für Vorteile?

Vielen Dank!

Hallo,

Was habe ich davon, bei Ebay ein gewerblicher Verkäufer zu
sein? Günstigere Angebotsgebühren?

Wenn man gewerblich handelt und gewerblich gemeldet ist, ist das konform zu den Gesetzen und Wettbewerbspflichten.

Was muss ich beachten, wenn ich ein solcher bin?

Gewerbeschein zulegen und Kundenrechte / Informationspflichten gewerblicher Verkäufer beachten
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_verkae…

  • Rücknahmepflicht?

Bei ebay Widerrufsrecht, kein Rückgaberecht!!

Wir stellen ausschließlich auf Kundenwunsch her, daher wäre
ein Umtauschrecht völlig unsinnig, da ich auf den Kosten
sitzen bleiben würde.

Prüfen, ob das unter die Ausnahmen des Widerrufsrechts fällt, siehe Muster den Bundesjustizministeriums.

Wenn man alles fertig hat, lohnt sich ein anwaltlicher Basiswebsitecheck, z. B. von der IHK vermittelt ab ca. 100 Euro - ein rechtlicher Fehler dagegen kann zu Abmahnungen führen und viele hundert Euro kosten.

Stephanie

Hallo

Was habe ich davon, bei Ebay ein gewerblicher Verkäufer zu
sein? Günstigere Angebotsgebühren?

Nein. Nur als Powerseller.
Manchmal gibt es besondere Angebote nur für Gewerbliche, aber für Private eigentlich häufiger.

Was muss ich beachten, wenn ich ein solcher bin?

  • Paypal Pflicht?

Nein.

  • best. Anzahl von Verkäufen Pflicht?

Nein.
Bei Powerseller aber schon bzw. eine bestimmte Mindestanzahl von Angeboten.

  • Rücknahmepflicht?

Wurde schon gesagt, der Käufer kann den Kaufvertrag widerrufen. Dann muss man das Teil zurücknehmen und Geld erstatten. Auf den Portokosten bleibt man wahrscheinlich überwiegend sitzen.

Wenn es allerdings alles Sonderanfertigungen sind, wäre es vielleicht besser, nicht einen Warenverkaufsvertrag, sondern einen Dienstvertrag (oder wie die Fachbegriffe auch immer hießen, hab sie vergessen) abzuschließen. Dann könnte das m. M. nach anders gehandhabt werden, indem man sich nämlich nicht die Ware, sondern die Arbeit bezahlen lässt, und einen Dienstvertrag kann man ja nicht widerrufen, wenn die Arbeit schon ausgeführt ist. -

Weiß aber nicht, ob das üblich, gesetzeskonform und praktikabel ist. Am besten IHK fragen.

Wir stellen ausschließlich auf Kundenwunsch her, daher wäre
ein Umtauschrecht völlig unsinnig, da ich auf den Kosten
sitzen bleiben würde.

Umtauschen muss man Einzelstücke nicht. Es muss aber vorher klar sein, dass es Einzelstücke sind! Muss im Angebot stehen!
Aber zurücknehmen muss man sie schon, wenn der Käufer den Kaufvertrag widerruft.

Lohnt sich denn das gewerbliche Konto? Wenn ja, was ergeben
sich für Vorteile?

Ein Vorteil ist, dass man dann legal ist und die Steuerbehörde einen nicht anzeigen kann. Wenn man Sachen extra herstellt, um sie zu verkaufen, ist man gewerblich, ob man will oder nicht, und wenn man sich nicht anmeldet, begeht man Steuerhinterziehung. Auch wenn man gar nichts einnimmt!

Ein anderer Vorteil ist, dass die Kunden einem dann eher über den Weg trauen. Da muss ja auch der richtige Name, die Steuernummer und alles stehen, da traut man sich schon mal eher, ein teureres Teil zu kaufen.

Vielen Dank!

Bitte.

Viele Grüße
Simsy

Es gibt kein Wahlrecht
Hallo,

ob man Unternehmer oder Verbraucher im Sinne des BGB ist, kann man unter §13 und §14 des BGB nachlesen. Daraus ergibt sich dann auch die Rechtslage. Es gibt somit keine Wahlmöglichkeit. Tritt man am Markt als Verbraucher auf, obwohl man Unternehmer ist, handelt es sich ganz eindeutig um einen Wettbewerbsverstoß, der Unterlassungsansprüche und Abmahnungen nach sich ziehen kann/wird.

Was muss ich beachten, wenn ich ein solcher bin?

  • Paypal Pflicht?
  • best. Anzahl von Verkäufen Pflicht?
  • Rücknahmepflicht?

-Gewerbe anmelden
-Gewinne versteuern
-Umsatzsteuer abführen
-Rechtliche Anforderungen des Kaufrechts (insbes. Verbrauchsgüterkauf), des lauteren Wettbewerbs etc. erfüllen

Wir stellen ausschließlich auf Kundenwunsch her, daher wäre
ein Umtauschrecht völlig unsinnig, da ich auf den Kosten
sitzen bleiben würde.

Typisches Beispiel für einen Wettbewerbsverstoß. Man will sich gesetzlichen Pflichten entziehen und verschafft sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil. Da ist es verständlich, dass Wettbewerber, die sich an Recht und Gesetz halten, dagegen vorgehen.

Lohnt sich denn das gewerbliche Konto? Wenn ja, was ergeben
sich für Vorteile?

Wenn der Verkäufer gewerblich handelt, muss er sich auch als solcher zu erkennen geben. Sonst steht mächtig Ärger an.

Gruß

S.J.

Wir stellen ausschließlich auf Kundenwunsch her, daher wäre
ein Umtauschrecht völlig unsinnig, da ich auf den Kosten
sitzen bleiben würde.

Typisches Beispiel für einen Wettbewerbsverstoß. Man will sich
gesetzlichen Pflichten entziehen und verschafft sich dadurch
einen Wettbewerbsvorteil. Da ist es verständlich, dass
Wettbewerber, die sich an Recht und Gesetz halten, dagegen
vorgehen.

Das versteh ich ehrlich gesagt nicht. Ich handle auch gewerblich und stelle „sonderangefertigte“ Artikel her (die ich auf Wunsch auch zurücknehme und dann Verluste habe…), aber egal wo ICH bestelle und jemand mir etwas speziell nach Kundenwunsch anfertigt, ist die Rücknahme grundsätzlich durch irgendwelche Paragraphen ausgeschlossen, es sei denn natürlich der Artikel hat einen offensichtlichen Fehler oder ist defekt.
Für mich ist das eigentlich selbstverständlich, denn der Händler kann ja mit einem spezifisch auf mich abgestimmten Produkt nichts mehr anfangen, wieso sollte ich es also (einfach so) zurückgeben dürfen?

Grüßle, Claudi

Hallo,

Das versteh ich ehrlich gesagt nicht. Ich handle auch
gewerblich und stelle „sonderangefertigte“ Artikel her (die
ich auf Wunsch auch zurücknehme und dann Verluste habe…),
aber egal wo ICH bestelle und jemand mir etwas speziell nach
Kundenwunsch anfertigt, ist die Rücknahme grundsätzlich durch
irgendwelche Paragraphen ausgeschlossen, es sei denn natürlich
der Artikel hat einen offensichtlichen Fehler oder ist defekt.
Für mich ist das eigentlich selbstverständlich, denn der
Händler kann ja mit einem spezifisch auf mich abgestimmten
Produkt nichts mehr anfangen, wieso sollte ich es also
(einfach so) zurückgeben dürfen?

Im Widerrufsrecht sind diverse Ausnahmen vorgesehen, am besten fragst du mal einen Anwalt, welche für dich gilt (niedrig Preise z. B. bei http://www.frag-einen-anwalt.de/).
Siehe auch Widerrufsbelehrung Gestaltung
http://www.internetrecht-rostock.de/G
(9) Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. 1 BGB ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“

Was genau zutrifft und wie das mit der leidigen Belehrung in Textform ist (bei ebay nicht möglich) fragt man wie gesagt am besten einen Anwalt oder evtl. die IHK.

Auch wenn der Kunde letztlich kein Widerrufsrecht ausüben könnte, müßte wohl über die genauen Konditionen informiert werden.

Stephanie

Hallo,

Das versteh ich ehrlich gesagt nicht. Ich handle auch
gewerblich und stelle „sonderangefertigte“ Artikel her (die
ich auf Wunsch auch zurücknehme und dann Verluste habe…),
aber egal wo ICH bestelle und jemand mir etwas speziell nach
Kundenwunsch anfertigt, ist die Rücknahme grundsätzlich durch
irgendwelche Paragraphen ausgeschlossen, es sei denn natürlich
der Artikel hat einen offensichtlichen Fehler oder ist defekt.

Du hast Recht. In diesem speziellen Fall dürfte vermutlich tatsächlich kein Rücktrittsrecht bestehen. Mir ging es in meinem Posting eher darum, dass hier wohl versucht wird, durch Verschweigen der Unternehmertätigkeit, Verpflichtungen zu entgehen.

Ich bin mir aber auch auf Anhieb nicht sicher, wie es rechtlich aussieht, wenn ein Unternehmer Sonderanfertigungen liefert, dabei als Verbraucher auftritt und unwirksame Klauseln wie Gewährleistungsauschlüsse, Gefahrübergang etc. vereinbart. Die Frage gehört aber sicher in ein andres Brett.

Gruß

S.J.

Hallo,

ich denke, hier werden 2 Dinge durcheinandergebracht:

  1. Du handelst gewerblich, daher musst Du bei ebay als gewerblicher Verkäufer auftreten und dabei allerhand Vorschriften beachten, u.a. auch Rücktrittsrechte des Kunden.
  2. Bei speziell angefertigten Dingen gibt es Ausnahmen vom Rücktrittsrecht

Die Tatsache, dass Du definitiv gewerblicher Verkäufer mit entsprechenden Pflichten bist, negiert ja nicht die Existenz der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht.

Gruß,

Myriam