Hallo Frank, bitte nicht verwechseln: Hier geht es um die Nachteile gegenüber der GKV, nicht einem Wunschlos-Glücklich-Paket!
…aber über die Nachteile erzählt einem ja keiner was.
Danke an Mikesch - ich mach das natürlich *g*. Es gibt die
folgenden Fallen bzw. Mängel in den Leistungen bei vielen
Tarifen:
1.) Tarif zahlt „nur“ gesetzlich eingeführte
Vorsorgeuntersuchungen mit Altersbegrenzung
Die PKV zahlt in der Praxis fast alle Vorsorgemaßnahmen, da diese auf den Rechungen der Ärzte nicht gesondert ausgewiesen werden, sondern mit der Diagnose „Verdacht auf irgendwas“ begründet werden. In der GKV gibts auch nur die gesetzlichen Programme, also kein Nachteil. Allerdings gibt es bei den GKVs oft Vorsorgeprogramme (Geld für Fitnessstudios, Gesundheitskurse usw.).
2.) Der Versicherte hat einen Eigenanteil bei
Arznei-/Verbandmitteln, der mehrere hundert Euro pro Jahr
betragen kann, außerdem werden oftmals keine Nährmittel oder
Nahrungszusätze erstattet, auch wenn sie medizinisch notwendig
sind. Und der Versicherer kann auf günstigere Generika
verweisen bzw. die Erstattung auf den Preis des günstigeren
Generikums begrenzen.
Die GKV zahlt wesentlich weniger Arzneimittel als die PKV. Bei Medikamenten gibt es Festbeträge mit Zuzahlungen durch den Patienten. Nahrungsergänzungsmittel gibts bei der GKV erst recht nicht.
3.) Der Hilfsmittelkatalog kann stark eingeschränkt sein,
unbegrenzte Eigenbeteiligungen vorsehen, auf einfache
Ausführung der Hilfsmittel beschränkt sein. Wichtige
Hilfsmittel werden oftmals gar nicht erstattet
(Sauerstoffgeräte, Geräte für Heimdialyse, Schlafapnoe-Geräte,
etc. etc.)
Bei der GKV gibts auch nicht jedes Hilfsmittel (z.B. Brillen). Desweiteren gilt hier ein Wirtschaftlichkeitsgebot, also keine Luxusversorgung. Der Hilfsmittelkatalog bei der PKV ist stark abhängig vom Produkt.
4.) Für den Heilmittelkatalog gilt dasselbe, hier fehlen
leider oft Logopädie oder Ergotherapie!
Dafür gibts keine Heilmittelverordnung, die die Behandlungen auf 6 Sitzungen u.ä. begrenzt.
5.) Einige Tarife enthalten keine Leistungen für
Heilpraktiker, Psychotherapie, ambulante Transporte(!)
Heilpraktiker bei der GKV?
6.) Immer noch werdne Tarife aktiv vertrieben, die nur bis zum
Regelhöchstsatz der Gebührenordnung erstatten und so bis zu
30% der Rechnung beim Versicherten abladen.
Der Regelsatz heißt Regelsatz, weil er die Regel darstellt. Eine Abrechnung darüber hinaus ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Wenn man hier eine Begrenzung hat, sollte man das vor der Behandlung mit dem Arzt besprechen.
Vom Umfang her ist das Leistungsspektrum der Behandlungen bei privaten aber größer. Gerade was alternative Heilbehanlungen angeht.
7.) Fehlende Leistungen für Implantate, funktionsanalytische
und -therpeutische LEistungen, Aufbisshilfen, Schienen, KFO
nur für Jugendliche
Bei der GKV gibts nur einen Zuschuß von max. 65% (außer Härtefälle) auf die befundbezogene Regel versorgung. KFO gibts hier auch nur für Jugendliche.
8.) Weltgeltung nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte
… nur um mal ein paar zu nennen.
Ich sag nur: „Auslandskrankenschein“. Jeder GKV-Versicherte braucht eigentlich eine private Zusatzversicherung im Ausland
Nachteile bei der Leistung bestehen in der PKV vor allem im Bereich Kuren und Sanatoriumsaufenthalten. Hier gibt es nur wenig bis gar keine Leistungen. Insgesamt findet man bei Leistungen, die in Richtung Resozialisation, Wiedereingliederung in die Arbeitswelt gehen, kaum was. Die Leistungen sind hier streng an den Versicherungsfall („Heilbehandlung einer Krankheit“) geknüpft.
Insgesamt ist ein Vergleich aber nur schwer möglich, da es im Gegensatz zur Einheitsleistung der GKV viele verschiedene Tarife gibt. Vom Billigheimer bis zum Luxusliner (mit viel überflüssigem Schnickschnack).
Wie sagte Thorulf immer so schön: PKV ist nicht besser, PKV
ist anders!
Gute alte Zeit!
Bernhard