Wenn ein selbständig tätiger Tierarzt Vorträge (zum Thema Tiermedizin) an Fachhochschulen hält, handelt es sich dann um umsatzsteuerliche Betriebseinnahmen? Oder greift evtl. § 4 Nr. 21 UStG - was ich allerdings ausschließen würde?
Oder sind das gar keine Betriebseinnahmen und es ist einkommensteuer-rechtlich evtl. der Freibetrag in § 3 Nr. 26 EStG anzuwenden für nebenberufliche Tätigkeit?
Schon mal vielen Dank für die Antworten!
Lilli-Jean