vortragsfähiger Gewerbeverlust nicht verrechenbar?

Hallo!

Folgender Sachverhalt:
Gewerbe wurde 2008 angemeldet und Mitte 2010 abgemeldet. Aus diesem Gewerbe gibt es nun (lt. Bescheid) einen vortragsfähigen Gewerbeverlust zum 31.12.2010 in gewisser Höhe. Kann dieser Gewerbeverlust nicht mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Jahr 2010 verrechnet werden?? Oder geht das nur mit einem anderen Gewerbe?
Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Hallo!

Der vortragsfähige Gewerbeverlust bezieht sich auf GERWERBESTEUER, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht sich auf EINKOMMENSTEUER. Das eine hat also nichts mit dem anderen zu tun.

Gruß

derschwede77