Vortragshonorar als Nebeneinkunft - Freibeträge?

Hallo,

eine grundsätzliche Frage zu Vortragshonoraren als Nebeneinkünften.
Diese sind als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit anzusehen. Gibt es hier Freibeträge, unterhalb derer Nebeneinkünfte steuerlich irrelevant sind?

Danke und Gruß!
M.

Ja, 410 € wenn sonst nur Einkünfte auf LSt-Karte vorliegen.

Ja, die Frage zielte auf Nebeneinkünfte neben der unselbständigen Arbeitnehmerschaft (Anlage N) ab.

Ja, und die Frage wurde beantwortet.
Oder wie ist dieser Einwand zu verstehen?

Sry, Missverständnis, kein Einwand und ich bin auch der ursprüngliche Fragensteller. Nur ist mittlerweile die Namensänderung durch. Der Nachschub war nur als Ergänzung gedacht.

Wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt? Oder rechnet man den Betrag einfach direkt mit raus?

Sry, Missverständnis, kein Einwand und ich bin auch der
ursprüngliche Fragensteller. Nur ist mittlerweile die
Namensänderung durch. Der Nachschub war nur als Ergänzung
gedacht.

=> ich dachte schon, die Hitze setzt mir zu :wink:

Wird der Freibetrag automatisch berücksichtigt? Oder rechnet
man den Betrag einfach direkt mit raus?

=> wird automatisch berücksichtigt

Sonnige Grüße und ein leckeres Eis!
e

Eis … wunderbar … :smile:

410 Euro sind aber nicht gerade viel, wenn man bedenkt, dass die (pauschalen) Betriebsausgaben auf 25 % (max 614 Euro) gedeckelt sind. Und „Gewinnvorträge“ sind vermutlich auch nicht möglich, oder?

=> Nein. Und es gibt ja auch noch die tatsächlichen Betriebsausgaben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

=> Nein. Und es gibt ja auch noch die tatsächlichen
Betriebsausgaben.

Die aber leider dann gegen Null streben, wenn sie (zB Reisekosten) vom Seminarveranstalter übernommen werden.