Vortragsreihe bzw. Leasing von Plegemittel

Hallo Zusammen,

Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor. Plegebedürftiger A benötigt ein Pflegeutensil (Rollstuhl, Bett o.ä.). Durch den ortsansässigen Sanitätsdienst wird das Teil geliefert. Der Vertrag hierzu läuft auf A, wird aber nicht durch ihn sondern die Ehepartnerin E unterschrieben. Der Vertrag beinhaltet ein dreijähriges Leasing des Teils. Bei nicht mehr vorhandenem Bedarf muss das Ding zurückgegeben werden.
Nun mal angenommenen A verstirbt nach 6 Monaten, aber E ist nun pflegebedürftig und braucht auch das Teil. Sie behält es demnach. Das Sanitätshaus verklagt Sie daraufhin auf Herausgabe des geleasten Objektes.
Wie ist die Rechtslage?

Persönliche Anmerkung: ist das echt so, dass Sanitätshäuser die Dinge verleasen und unabhängig von Nutzungszeitraum wird abgerechnet?
Man zahlt also 500€ für drei Jahre und wenn der Nutzer nach zwei Monaten verstirbt ist das Geld futsch, man muss das Ding zurückgeben und der Leasinggeber sackt die nächsten 500€ ein?

Liebe Grüße und danke,
Lolli

Ja, das ist so und eigentlich ist es aber auch so, dass das die Kasse bezahlt (nach Antrag). Wobei man dann nur in den seltensten Fällen das Sanitätshaus vor Ort wird nutzen dürfen, nur, wenn Vertrag mit Kasse vorliegt.

Hatte mich auch vor ein paar Monaten darüber geärgert, wie da Kassengelder verschwendet werden:
Ein (sauteurer) Reharollstuhl wurde geliefert, nie benutzt, weil der Kranke verstarb, bevor er wieder aus dem Bett kam, es wurde der Kasse dennoch der volle Zeitraum berechnet, obwohl der unbenutzte Stuhl wenige Tage später wieder abgeholt wurde.

Ich habe keine Ahnung - spielt die Geschichte in aktuellerer Zeit in Deutschland? Sind A und E gesetzlich versichert? Was steht im Vertrag? Warum wurde überhaupt beim Sanitätshaus „geleast“? Was ist da noch passiert?

Denn unter uns Betschwestern: Papa hat nen Rollstuhl gebraucht, Mama hat dafür unterschrieben. Papa stribt, Mama braucht den Rolli. Deshalb verklagt einen kein Sanitätshaus. Was ist also da noch so passiert?

Woher weißt Du das?
Gruß
damals

Ich habe mit der Kasse und mit dem Anbieter geredet.
Und mich da ins Zeug gelegt, aber beide hatten keine Möglichkeit gesehen, das zu verändern.

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Hallo,

ja, so ist. Davon kann man halten, was man will, aber auf der Basis wird kalkuliert. Wenn man zeitgenau abrechnen würde, würde der Kunde bzw. die Kasse zwar nur nach tatsächlicher Nutzung zahlen, aber dann eben deutlich mehr pro Monat.

Und egal, was man von den Konstruktionen hält: die Nutzung eines von A geleasten Gerätes durch eine andere Person ist natürlich nicht in Ordnung. Daß E gleich auf Herausgabe und vielleicht noch Nutzungsentschädigung verklagt wird, erscheint mir allerdings eigenartig. Ich vermute, daß es da vorher noch den ein oder anderen Brief gegeben hat, der möglicherweise ignoriert oder dessen Bedeutung durch E nicht erfaßt wurde.

Gruß
C.

Hallo Zusammen,

Okay, danke euch. Ja klar, in dem Sachverhalt hätte E natürlich noch ein paar Mahnschreiben erhalten bzw. Wäre zur Rückgabe aufgefordert worden. Dasheißt aber, es wäre tatsächlich so, dass, obwohl der Gegenstand im Haus wäre, dieser neu zu bezahlen sei? Wie seht ihr das, dass der erste Vertrag nicht von A sondern von E unterschrieben wurde? In dem Vertrag steht sowas standardmäßig wie „wenn nicht mehr gebraucht muss das Gerät zurückgegeben werden“ . Nun braucht die E es doch…?
Die Kasse hat sich natürlich mit der zweimaligen Zahlung der Pauschale bereit erklärt…:slight_smile:

Interessant ist nicht, wer den Vertrag unterschrieben hat, sondern wer Leasingnehmer ist bzw. war. Das war offensichtlich A und nach dessen Ableben hätte das Leasinggut also offensichtlich zurückgegeben werden müssen. Daß E ein paar Mahnschreiben ignoriert hat, ist nicht das Problem des Sanitätshauses, weswegen es E nun auch verklagt hat.

Natürlich übernimmt die Kasse nun auch die Pauschale für E. Auch wenn A und E Eheleute waren, handelt es sich doch um zwei verschiedene Personen und zwei verschiedene Versicherungsnehmer, die Ansprüche auf Leistung haben. Es ist ja nun auch nicht so, daß das vorzeitige Ende eines Leasingvertrages durch Tod des Patienten ein besonderer Vorgang wäre.

Wie ich schon schrieb, wird dieser Sachverhalt in der Kalkulation der Sanitätshäuser auch berücksichtigt. Natürlich kann man - wie ich ebenfalls schrieb - das ganze System ändern, aber so ganz grundsätzlich würde das an den Kosten nichts ändern, weil die Sanitätshäuser dann anders kalkulieren müßten und die Leasingraten pro Monat entsprechend steigen würden. Außerdem müßte man dann bei den Krankenkassen ein paar hundert Leute einstellen, die sich mit der monatsgenauen Abrechnung der Verträge beschäftigen müßten.

Ähm, jetzt muss ich doch nochmal dumm nachfragen: was hält E (oder die Kinder / Enkel) davon ab, den Rolli mit der größten Entschuldigung ans Sanitätshaus zurückzugeben und gleichzeitig über die Krankenkasse (Verordnung vom Doc erforderlich) einen neuen Rolli für E zu organisieren? Nurmalsoganznaivgedacht…