Hallo Zusammen,
Man stelle sich folgenden Sachverhalt vor. Plegebedürftiger A benötigt ein Pflegeutensil (Rollstuhl, Bett o.ä.). Durch den ortsansässigen Sanitätsdienst wird das Teil geliefert. Der Vertrag hierzu läuft auf A, wird aber nicht durch ihn sondern die Ehepartnerin E unterschrieben. Der Vertrag beinhaltet ein dreijähriges Leasing des Teils. Bei nicht mehr vorhandenem Bedarf muss das Ding zurückgegeben werden.
Nun mal angenommenen A verstirbt nach 6 Monaten, aber E ist nun pflegebedürftig und braucht auch das Teil. Sie behält es demnach. Das Sanitätshaus verklagt Sie daraufhin auf Herausgabe des geleasten Objektes.
Wie ist die Rechtslage?
Persönliche Anmerkung: ist das echt so, dass Sanitätshäuser die Dinge verleasen und unabhängig von Nutzungszeitraum wird abgerechnet?
Man zahlt also 500€ für drei Jahre und wenn der Nutzer nach zwei Monaten verstirbt ist das Geld futsch, man muss das Ding zurückgeben und der Leasinggeber sackt die nächsten 500€ ein?
Liebe Grüße und danke,
Lolli