Hallo zusammen,
kann ich vorübergehend für 1 Monat 2 Jobs auf Lohnsteuerkarte ausüben? Bei beiden Jobs verdiene ich mehr als € 400,00.
Wenn ja, was muss ich machen?
Vielen Dank,
Sebrom
Hallo zusammen,
kann ich vorübergehend für 1 Monat 2 Jobs auf Lohnsteuerkarte ausüben? Bei beiden Jobs verdiene ich mehr als € 400,00.
Wenn ja, was muss ich machen?
Vielen Dank,
Sebrom
Hi Sebrom,
vllt kann dir das bissel weiter helfen.
Wiki - Geringfügige Beschäftigung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3%BCgige_Besch…
MfG jJay
Moin Sebrom,
ja, Du benötigst eine zweite Lohnsteuerkarte. Diese bekommst du bei Deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das ist dann Steuerklasse VI (sehr hoher Steuerabzug). Die zuviel gezahlte Steuer kannst Du Dir ggf. am Ende des Jahres mit einer Steuererklärung zurückholen.
Hallo,
nur möglich mit zweiter Steuerkarte lasse 6.
Grüße
Elamail=====
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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/classic?entries…
Selbstverständlich: Du holst Dir einfach eine zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6, bzw. gibst dem zweiten Arbeitgeber eine Kopie der ersten Lohnsteuerkarte mit dem Hinweis, daß die Lohnsteuerkarte bereits bei einem anderen Arbeitgeber abgeben wurde. Damit hat der zweite Arbeitgeber dann auch alle Daten für die Abrechnung. Evtl. bekommst Du durch die Umstellung auf das elektronische Verfahren derzeit keine zweite Lohnsteuerkarte mehr ausgestellt.
Bitte klär aber mit Deinem ersten Arbeitgeber ab, daß Du einen zweiten Job ausüben willst. DIe meisten Arbeitsverträge enthalten ein Nebenbeschäftigungsverbot!
Gruß, Georg