Vorübergehend erwerbsunfähig

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich bei Leuten, die vorübergehend erwerbsunfähig sind? In welcher Form könnten diese staatliche Unterstützung bekommen?

Also ALG II dürfte ja entfallen, da nicht erwerbsfähig.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit dürfte aber auch entfallen, da ja nicht dauerhaft erwerbsunfähig, sondern (voraussichtlich) nur vorübergehend.

Also meine jetzt schon längere Erwerbsunfähigkeit, nicht nur weil man mal zwei Wochen mit einer Grippe flachliegt. Beieinträchtigungen zb, die - falls Rentenanspruch denn vorhanden wäre - zu einer zeitlich begrenzten EU-Rente führen würden.

Würden diese Leute durchs Raster fallen? Oder übersehe ich etwas wichtiges?

Grüße, eeyore

Hallo

Hallo zusammen,

wie ist das eigentlich bei Leuten, die vorübergehend
erwerbsunfähig sind? In welcher Form könnten diese staatliche
Unterstützung bekommen?

Also ALG II dürfte ja entfallen, da nicht erwerbsfähig.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit dürfte aber
auch entfallen, da ja nicht dauerhaft erwerbsunfähig, sondern
(voraussichtlich) nur vorübergehend.

Also meine jetzt schon längere Erwerbsunfähigkeit, nicht nur
weil man mal zwei Wochen mit einer Grippe flachliegt.
Beieinträchtigungen zb, die - falls Rentenanspruch denn
vorhanden wäre - zu einer zeitlich begrenzten EU-Rente führen
würden.

Würden diese Leute durchs Raster fallen? Oder übersehe ich
etwas wichtiges?

jau, da gibbet es noch dat gute alte Sozialamt

Grüße, eeyore

Der Kater

Um das mal ein wenig ausfürhlicher zu beantworten:
Wer vorübergehend erwerbsunfähig ist kann entweder Hilfe nach dem SGBII (also Arbeitslosengeld II) beanttragen oder Hilfe nach dem SGBXII. Im SGBXII gibt es nämlich nicht nicht nur die Grundsicherung, sondern auch die Hilfe zum Lebensunterhalt. Da fallen Menschen rein, bei denen eine dauerhafte volle Erwerbsunfähigkeit (noch) nicht festgestellt ist, die länger als 6 Monate (wenn ich es richtig im Kopf habe) voll erwerbsgemindert sind, die nur einen tatsächlichen aber keinen gewöhnlichen Aufenthalt besitzen und und und.
Schau mal im SGBXII unter Leistungsberechtigte nach, das dürfte es erklären.
Das SGBXII besteht übrigens auch nicht nur aus der Grundsicherung und der Hilfe zum Lebensunterhalt, sondern es gibt auch noch Hilfen in Sonderfällen, bei besonderen soz. Schwierigkeiten usw.
Es gibt durchaus immer mal wieder Fälle, in denen das Gesetz nicht greift, an den von Dir konstruierten Fall ist aber gedacht worden *g

LG
Zora

überflüssiges fullquote entfernt [Mod]

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