Ein Arbeitnehmer soll 2-3 Monate auf Rechnung für ein EU-Unternehmen tätig werden. Sobald dieses seine Tochterfirma in Deutschland gegründet hat, soll ein normaler Arbeitsvertrag zwischen der deutschen Firma und dem Arbeitnehmer geschlossen werden.
Wo liegen die Vor- und Nachteile für den Arbeitnehmer durch die vorübergehende Selbständigkeit?
Der Verdienst läge bei ca. 6.000€/Monat, also maximal 18.000€ für den Zeitraum von 3 Monaten. Muss auf den Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen werden? Was kämen sonst ein Steuerabgaben auf ihn zu?
Was kommen an Kosten für Krankenversicherung und Rentenversicherung auf den Arbeitnehmer zu? Sollte das Angestelltenverhältnis aus irgendeinem Grund nach den 3 Monaten nicht zu Stande kommen, hätte der Arbeitnehmer Recht auf Arbeitslosengeld (zuvor war er 3 Jahre in Angestelltenverhältnis)?
Danke im Voraus!
Es gibt keine „vorrübergehende“ oder „nebenberufliche“ Selbstständigkeit.
Selbstständigkeit wird immer allein stehend betrachtet und gewertet.
Die 2-3 Monate sind deshalb auch kein Arbeitsverhältnis aus dem man später entsprechende Rechte herleiten kann.
Rechte auf ALG1 beziehen sich allein auf die anrechenbaren Zeiten aus einer „abhängigen“ Beschäftigung.
Kosten der Krankenkasse und Sozialversicherung:
Bei KK erfragen.
Steuer und Abgaben:
Persönliche Steuerlast und UST-Pflicht beim FA erfragen.
Steuerberater ist auf jeden Fall sinnvoll/nötig.
Ganz grob geschätzt hättest du von den 6.000/Monat noch ca. 2-2.500 übrig bei vollem unternehmerischen Risiko und ohne Ausfallsicherung… die müsstest du alle einzeln versichern.
Für eine „Übergangszeit“ ist das zu viel Aufwand… weil du gleichzeitig noch eine entsprechende Buchführung vorweisen musst.
Wenn es ein EU-Unternehmer ist, kann er dir ja einen normalen Arbeitsvertrag für seine ausländische Firma geben, mit Einsatzort in Deutschland.
Wenn du dich dqarauf ein lässt, als „Unternehmer“ für ihn tätig zu werden, musst du darauf achten, dass es nicht zur „Scheinselbstständigkeit“ wird. Hierzu gibt es gesetzliche Regeln und Auflagen.