ich kehre in Kürze aus den USA zurück, wo ich knappes Jahr lang an einer Uni angestellt und krankenversichert war. Nach 1-2 Monaten werde ich nach Finnland ziehen und dort eine Stelle an der Uni Helsinki annehmen (ebenfalls mit KV, versteht sich).
Ich war bis zu meinem USA-Aufenthalt stets in ein und derselben gesetzlichen KV (Barmer) versichert, sowohl als Schüler, Zivi, Student und Angestellter als auch in Phasen der Arbeitslosigkeit.
Stimmt es, dass die Barmer verpflichtet ist, mich für die Zeit, die ich in D bin, wieder aufzunehmen?
Wenn nicht, welche Optionen habe ich zur Versicherung? Arbeitslos melden? (ich war noch nie arbeitslos gemeldet, kenne mich da also nicht aus)
Muss ich sonst irgendetwas beachten/ nachweisen?
Hallo,
Stimmt es, dass die Barmer verpflichtet ist, mich für die
Zeit, die ich in D bin, wieder aufzunehmen?
Ja, nach Rückkehr bei der Barmer melden.
Arbeitslos melden ? kann ich nicht sagen ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, ist sache des Arbeitsamtes, würde ich vorbei gehen.
Gruß
Du musst dich doch erst einmal fragen, welchen Status du in der Zeit überhaupt haben willst
Wenn du dich nicht arbeitslos meldest oder als Angestellter in den zwei Monaten arbeiten willst,bleibt ja nur noch eine freiwillige Versicherung bei der Barmer übrig. Wenn du dich für die zwei Monate arbeitssuchend meldest bzw. Hartz4 beantragst, bist du automatisch versichert.
Das ist natürlich ein ganz schöner Aufwand für zwei Monate
Wenn du es selber bezahlst ohne Angestellenverhältnis, versicherst du dich ja freiwillig und es gibt eigentlich keinen Grund für die Barmer dich nicht zu nehmen.