Vorübergehende Stilllegung wegen Auslandsreise mög

Habe aus gesundheitlichen Gründen ein zweites Domizil in Venezuela, mehrere Monate zur Winterszeit.
Frage: Kann für diese Zeit mein Call & Surf Comfort Vertrag bei der Telekom unterbrochen werden?
Die Telekom hat meinem jeweiligen Antrag in der Vergangenheit zweimal entsprochen, teilt jetzt nunmehr mit, daß eine Unterbrechung nach AGB nicht mehr möglich sei. Mein Vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Es besteht bei mir nicht die Absicht, die einge-gangene Laufzeit zu umgehen, auch besteht kein Interesse den Anbieter zu wechseln.

Die Mitteilung der Telekom ist ja wohl „selbsterklärend“ Laut AGBs ist das nicht möglich.

Grüßle
Bernd Stephanny

Hallo,
ich weiß es zwar auch nicht, aber hast du noch nie eine fehlerhafte Information am Telefon bekommen?
Imo sind die meisten Callcenter mit allem, was über 0815 rausgeht überfordert oder noch schlimmer gar nicht dafür ausgebildet. Wenn ich da arbeiten müßte, würde ich die Probezeit sicher nicht überstehen, weil ich für alle Fragen, die ich nicht 100% beantworten kann an das nächste Level weitergeben würde.
Wenn sich die AGB geändert haben, wurde das dem Kunden hoffentlich mitgeteilt. Das wann und wie ist aber schon fast eine Rechtsfrage.

Cu Rene

Hallo,

Stilllegungen gab´s früher mal, gibt´s aber schon lang nicht mehr.

Wenn man einen Vertrag ohne Laufzeit hat oder die Laufzeit eh gerade ausläuft, kann man aber kündigen (ganz normal nach AGB) und gleichzeitig einen Neuauftrag zu einem Termin in Zukunft erteilen, auf den die Rufnummer dann übertragen wird. Das geht natürlich nur innerhalb einer bestimmten Zeit, weil die Telekom verpflichtet ist, die Rufnummer sonst an die Bundesnetzagentur zurückzugeben. (Da ich ohne mein Intranet gar nix bin, weiß ich die Frist natürlich jetzt nicht, :wink:)

Dein Problem ist also, dass du einen Vertrag mit Vertragslaufzeit abgeschlossen hast.

LG
ishtari

Wenn sich die AGB geändert haben, wurde das dem Kunden
hoffentlich mitgeteilt. Das wann und wie ist aber schon fast
eine Rechtsfrage.

Die AGBs eines bestehenden Produktes ändern sich für gewöhnlich nicht. Allerdings kann ein Wechsel auf einen neuen (meistens günstigeren) Vertrag auch neue AGBs enthalten. Der Hinweis auf AGBs findet sich in jeder Auftragsbestätigung. Und wer die nicht liest ist selbst schuld.

LG
ishtari

Dafür gibt es die AGBs, die überigens jeder Kunde lesen sollte.

Grüßle
Bernd Stephanny