… auslandsdeutsche mit rentenversicherung .Was gibt es fuer Moeglichkeiten einer 3monatigen urlaubsversicherung in. deutschland? danke
Moeglichkeiten einer 3monatigen urlaubsversicherung in.
Was ist das ?
Ist eine Krankenversicherung gemeint ? Für Deutsche, die eine deutsche Rente bezieHen ? Wo sind sie derzeit versichert ?
Wollen sie nach Deutschland oder in ein Drittland ?
Fragen über Fragen…
Gruss
Barmer
Zusatzfrage
Hallo,
Für Deutsche, die eine deutsche Rente beziehen ?
Würde die deutsche Rentenversicherung für einen im Ausland lebenden deutschen Rentner Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung abführen?
Wäre es anders, wenn noch ein Wohnsitz in Deutschland bestehen würde?
Cu Rene
Hallo,
wenn man eine Rente aus der dt. Rentenversicherung bezieht, zahlt die RV weiterhin Beiträge an die dt. Krankenkasse nach den dt. Regeln. Voraussetzung ist, dass weiterhin ein Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschlsnd oder einem EU-Staat besteht.
Gruß
RHW
PS: Die Ursprungsfrage habe ich nicht verstanden.
Fingerhut hat meine Fragen nicht beantwortet, dafür kommen jetzt andere Fragen zum Thema. Na gut.
Ein Empfänger einer deutschen Rente, der in Deutschland entweder pflichtversichert wäre in der KVdR oder einen Zuschuss zu einer privaten KV bekäme, hat die gleichen Ansprüche auch im Ausland. Wieviel ihm das nützt, kommt auf das jeweilige Ausland an.
Auf jeden Fall - und da sind wir bei der Ursprungsfrage - besteht dann Versicherungsschutz in Deutschland.
Gruss
Barmer
Danke,
Fingerhut hat meine Fragen nicht beantwortet,
Da kann ich aber nichts dafür, aber vielleicht hat er etwas in meine Richtung fragen wollen.
dafür kommen jetzt andere Fragen zum Thema
Ich kann auch einen eigenen Thread aufmachen, dachte aber, daß das hier auch gut aufgehoben ist.
@Mod: kann von mir aus auch ausgelagert werden, wenn das sinnvoller erscheint
Auf jeden Fall … besteht dann Versicherungsschutz in Deutschland.
Gut zu wissen, daß die KV da Geld bekommt aber womöglich kaum/keine Leistungen erbringt.
Cu Rene
??
Wieso sollte sie keine Leistungen erbringen ? Weil man nicht in Deutschland ist oder es nicht weiß ? Dafür kann die KV aber nichts.
Gruss
Barmer
Ergänzung:
Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass wir über EU- oder Abkommensländer reden. Bei einem Wegzug woandershin (USA, Thailand,…)endet die KVdR und auch eine freiwillige Gesetzliche KV.
Gruss
Barmer
Hallo,
Weil man nicht in Deutschland ist
Genau, jedenfalls wird einem immer und überall geraten für das Ausland (und zwar egal, ob ein Sozialversicherungsabkommen besteht oder nicht) eine eigene Versicherung abzuschließen. Oder hat sich das inzwischen geändert (ich war lang nicht im Ausland, meine das aber hier immer noch so rauszulesen)?
Dafür kann die KV aber nichts.
Nein, aber der Gesetzgeber, der einem in so einem Fall nicht von der Versicherungspflicht befreit.
Cu Rene