Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.: Seit einiger Zeit wird von mir verlangt zeitweise (2 Tage in der Woche) eine Arbeitsaufgabe auszuführen die nichts mit der Stellenbeschreibung in meinem Arbeitsvertrag zu tun hat. Der Betriebsrat ist hiervon nicht unterrichtet. Diese Arbeitsaufgabe ist eine deutlich geringer bewertete als mein Beruf und auch als meine bisherige Tätigkeit. Mit der Hoffnung dass es sich nur um eine vorübergehende Versetzung handelt (im Rahmen der derzeitigen Kurzarbeit) und um meinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden habe ich diese Tätigkeit ausgeführt.
Mit der Zeit zeichnet sich aber ab, dass diese Lösung längerfristig ist.
Hier meine Frage: Ist eine solche Versetzung rechtens und welche Möglichkeiten habe ich diese andere Tätigkeit abzulehnen. Welche Konsequenzen können sich für mich daraus ergeben.
In meinem Anstellungsvertrag steht unter „Versetzung“: Wir behalten uns vor, dem Mitarbeiter im Rahmen des Unternehmens auch eine andere, seiner Vorbildung und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen.
Aus Arbeitsrechtssicht:
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/versetzung_umsetzun…
Ich glaube jedoch nicht, dass Sie, gerade da Ihr Unternehmen sich in Kurzarbeit befindet, bei 2 Tagen die Woche hier rechtlich tatsächlich eine Chance haben. Gehen Sie mit Ihrem Arbeitsvertrag zu einem Rechtsanwalt und lassen Sie sich beraten.
Aus Sicht einer Führungskraft:
Reden Sie mit Ihrem Vorgesetzten. Ihr Unternehmen hat gerade Schwierigkeiten (schliesse ich aus der Kurzarbeit). Es kann derzeit nichteinmal die bestehende Belegschaft voll beschäftigen, geschweige denn neue Mitarbeiter einstellen, um die Arbeit, die Sie als minderwertig betrachten, zu erledigen. Was würden Sie als Geschaeftsführer tun? Einen Mitarbeiter, der ihre hochwertige Stelle ebenfalls besetzt komplett betriebsbedingt kündigen, so dass sie die vollen 5 Tage beschäftigt ist? Auf ihr Gehalt hat die andere Tätigkeit wohl keinen Einfluss, wirtschaftlicher waere es sicherlich eine teurere Stelle zu streichen und eben die minderwertige Stelle neu zu besetzen.
Ich glaube reden ist hier der Weg, nicht klagen.
Erster Ansprechpartner sollte der Betriebsrat sein. Ansonsten kann ich nicht weiterhelfen.
Muss in diesem Fall nicht auf der Betriebsrat in Kenntnis gesetzt werden? Wir sind ein Betrieb mit über 300 Beschäftigten.
Guten Tag,
ich würde den Betriebsrat um Auskunft bitten.
Ich vermute aber, da der Vertrag sagt,
auch eine andere Tätigkeit muss ausgeübt werden,
kommen Sie da nicht raus.
Bin seit über 30 Jahren auf meinem jetzigen gut bezahlten Arbeitsplatz. Wenn ich den minderwertigeren Arbeitsplatz 2 Tage in der Woche weiter besetze,habe ich die Vermutung, dass die Firma mich in der Zukunft irgendwann auf dem minderwertigeren Arbeitsplatz versetzen wird. Dem möchte ich natürlich vorbeugen. Ich denke, ich werde mich diesbezüglich einmal mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen. Muss ich meinen Vorgesetzten hierüber in Kenntnis setzen?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
für diese Frage bin ich leider nicht der richtige Ansprechpartner, ich würde mich aber zunächst an den Betriebsrat wenden!
Mit freundlichen Grüßen von asti
Hallo,
für diese Frage bin ich leider nicht der richtige
Ansprechpartner, ich würde mich aber zunächst an den
Betriebsrat wenden!
Mit freundlichen Grüßen von asti
Hallo,
herzlichen Dank für eure hilfreichen Antworten.
Der Betriebsrat wird wohl in meinem Fall der vorerst richtige Ansprechpartner sein.
Freundliche Grüße
plainly
Hy plainly,
gerne würde ich auf die Anfrage antworten.Doch in derartigen Angelegenheiten, bin ich kein „Experte“.
Da muß es sich um einen Irrtum handeln.mfg AS
Hallo und guten Morgen,
nein, der Vorgesetzte muss nicht informiert werden, es sei denn, es ist in der Arbeitszeit.
Schöne Woche noch.