Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ein Bekannter (geb. 1951) bezieht seit 2006 Vorruhestandgeld im Rahmen eines Sozialplanes eines Energieunternehmens. Zuerst bezog er noch Arbeitslosengeld. Nach dem Bezug des Alg setzte das VR-Geld ein. Er meldete sich beim Arbeitsamt ab. Jetzt soll plötzlich ein Problem vorliegen. Er hätte weiter Alo gemneldet bleiben müssen. Frage: Ist rentetechnisch jetzt wirklich eine Lücke entstanden, durch die er nicht wie im Sozialplan vereinbart mit 60 in die vorgezogene Altersrente kann?? Das wäre übel. Er ist nun jahrelang aus dem Beruf raus. Ich hab gelesen, dass die VR-Zahlung als Beitragszeit gilt, wohl aber nur in Verbindung mit der Arbeitslosmeldung, oder?? Wer weiß was?
LG Marcel