Voruhestandsgeld

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo,

ein Bekannter (geb. 1951) bezieht seit 2006 Vorruhestandgeld im Rahmen eines Sozialplanes eines Energieunternehmens. Zuerst bezog er noch Arbeitslosengeld. Nach dem Bezug des Alg setzte das VR-Geld ein. Er meldete sich beim Arbeitsamt ab. Jetzt soll plötzlich ein Problem vorliegen. Er hätte weiter Alo gemneldet bleiben müssen. Frage: Ist rentetechnisch jetzt wirklich eine Lücke entstanden, durch die er nicht wie im Sozialplan vereinbart mit 60 in die vorgezogene Altersrente kann?? Das wäre übel. Er ist nun jahrelang aus dem Beruf raus. Ich hab gelesen, dass die VR-Zahlung als Beitragszeit gilt, wohl aber nur in Verbindung mit der Arbeitslosmeldung, oder?? Wer weiß was?

LG Marcel

Hallo Marcel,

Zu dem Fall könnte ich nur etwas sagen, wenn ich den Einzelfall genau kennen würde. Ich müßte auf alle Fälle den Versicherungsverlauf der Rentenversicherung sehen. Ich würde dem Bekannten raten, daß er mal zu einem ehrenamtlichen Versichertenberater vor Ort geht und alle Unterlagen dort zeigt.

Mit dem nachfolgenden Link kann man die Adressen der nächstgelegenenen ehrenamtlichen Versichertenberater herausfinden:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…

Viel Erfolg wünscht:

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448