Vorversicherungszeit

Hallo, war vom 1.4.1966 bis 10.4.1991 in der GKV. danach einige Jahre in der PKV. 1997 bis 2006 im Ausland PKV.
2006 bis heute GKV, teilweise ü. KSK u. Jobcenter. Zuletzt 2009 v. KSK rausgeworfen, weil ich die Beiträge nicht zahlen konnte. Beziehe seit 1992 Witwenrente, war aber auch berufstätig und PKV bis 1997. Wurde freiwillig krankenversichert. Mein verstorbener Mann, geb. 1934, war durchgehnd GKV. Kann für mich angerechnet werden, machen sie aber nicht. KV will mich freiwillig versichern, weil 2002 neues Gesetz schreibt, dass man wählen soll. Da war ich aber im Ausland. KV sagt, dass ich v. 9.9.79 bis 15.2.93 12 Jahre, 1 Mon., 8 Tg. in GKV gewesen sein muss. Oder dass ich über Ehemann reinkomme.
Das käme hin. Heute Mitteilung, dass es doch nicht geht, wg. Gesetzesänderung 2002. Was tun??? Wie werde ich versichert, wenn ich meine eigene Rente beantrage? Welche Nachteile habe ich als freiwillig Versicherte?
Ich hoffe, dass ich alles verständlich geschildert habe und würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Viele Grüße

Hallo,

leider ist es etwas schwer, Ihrer Darstellung in Fließtext zu folgen. Daher zunächst einmal allgemeine Hinweise.

Durch die Rückwirkende Änderung des §5(1) SGBV wurde der Zugang zur KVdR erleichtert, weil Mitgliedschaftszeiten nicht mehr nur auf Pflichtmitgliedschaften beruhen müssen.

Der Unterschied zur freiwilligen Versicherung besteht darin, dass Sie Ihre Beiträge im Gegensatz zu Pflichtversicherten alleine tragen müssen.

Um eine Übersicht über die KVdR zu erhalten, empfehle ich Ihnen, zunächst dieses Merkblatt zu lesen:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-b…](http://www.deutsche-rentenversicherung-knappschaft-bahn-see.de/nn_49808/DRVKBS/de/Inhalt/Formulare Publikationen/formulare/4 vermerwerbs/Vordruck__22100b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Vordruck_22100b)

Um überhaupt eine Aussage zu Ihrem Fall treffen zu können, sind Angaben wichtig wie Ihr aktueller Berufsstand, Ihr jetziges Krankenversicherungsverhältnis, die Zeiten der Familienversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen, vielen Dank für Ihre Antwort. Zu Ihren Fragen:
Akteuell bin ich freiberufliche Redakteurin, leider durch die Sparmaßnahmen der Sender u. Zeitungen, mit sehr schlechter Auftragslage. Einziges Einkommen zurzeit: Die Witwenrente. Mein Krankenversicherungszustand ist nicht geklärt, da ich nach der Insoenz des Verlages zunächst auf Hartz4 war, mich dort aber nach einem Jahr abgemeldet habe, mich als Freie durchschlug, versichert durch die KSK. Letztes Jahr erneut kurze Zeit Hartz4. Dann wieder KSK. Bin dort rausgeflogen, wurde aus der TK gefeuert und bin seitdem nicht versichert. Jetzt hat die TK um Mitteilung meiner Versicherungzustandes gebeten. - Habe keine. Nun verlagen sie rückwirkend, obwohl sie mich rausgeworfen haben, Beiträge sowie ab sofort 169 Euro mtl. Dem habe ich heute schriftlich widersprochen. Ich war durchgehend von 1966 bis Mai 91 gesetzlich versichert. Teilweise in der Familienversicherung. TK meinte vorgestern: Wenn das stimmt, sei alles okay. Gestern teilten sie mit, dass ich zw. 79 und 93 12 Jahre, 8 Mon., 1 Tg. pflichtversichert gewesen sein muss und heute hieß es, dass dass ich mich 2002 hätte entscheiden müssen, ob ich pflicht- oder freiw. versichert sein wolle. Da habe ich aber im Ausland (Spanien) gelebt u. frei gearbeitet und niemand hat mich über dieses Gesetz informiert. Sie sagen, das sei mein Problem. Habe jetzt selber herausgefunden, dass ich in die Pflichtvers. komme, wenn mein verstorbener Mann eine bestimmte Zeit in der GKV war. Er war von 1994 bis 1992 (gestorben) in der DAK, meistens freiwillig versichert. TK sagt, das sei wurscht, wegen des Gesetzes v. 2002. Habe heute mit Bundesgesundheitsministerium gesprochen. Sie meinten, ich sollte eine Einzelfallentscheidung m. Präzidenz herbeiführen. Ich bin unglaublich wütend. Zumal noch ein Kampf mit der BfA läuft, die seit 92 KV-Beiträge abgezogen haben und niemand weiß, wo das Geld gelandet ist. Ferner haben die meine 3 Kinder bei der Vers-Zeit-Berechnung sowie meine Ausbildungs- und Studienzeit unter den Tisch fallen lassen und noch einige andere Dinge. Sie sehen, bei mir brennt die Hütte.
Viele Grüße aus Berlin und noch einmal herzlichen Dank. Ich lese mir jetzt durch, was Sie mir empfohlen haben.

Hallo Berlinerin,
komme auch aus der schönen Stadt. Aber hab mich mit Rente noch nicht viel beschäftigt. Ich würde mich mal bei den Frauenkreisen der Kirchen umhören, die sind oft auch in ähnlichen Lebenslagen.
Wichtig ist, immer zu wissen Freundschaften sind wichtiger als Unabhängigkeit.
Herzliche Grüße

Hallo,
kann leider hier nicht weiterhelfen.
Gruß
Die.

Hallo Ivo,
vielen Dank für Deine Antwort. Aber ich glaube nicht, dass die Kirchen hier nicht weiterhelfen können. Die Angelegenheit ist viel zu komplex. Und zum Thema Freundschaft: Natürlich sind die wichtig. Aber wenn Du nix zum beissen hast, di Miete nich mehr zahlen kannst, dann nützen Dir auch die Freunde nicht. Die schwimmen ja auch nicht in Geld. Sie können mir moralische Unterstützung geben. Aber davon wird die Miete dann auch nicht bezahlt.
Viele Grüße

Tja lieber Dietmar,
das wundert mich überhaupt nicht. Ist auch schwierig, das so per Mail zu machen. Ich werde nächste Woche dem
VdK beitreten und mal schauen, was geht. Tatsache ist, dass ich alle Voraussetzungen erfülle, bis auf die Entscheidung nach der Gesetzänderung 2002. Und da habe ich ne Chance, weil ich im Ausland war und mich niemand informiert hat. Die können ja nicht erwarten, dass ich jeden Tag die BGB-Änderungen lese. In der Presse war übrigens so gut wie nix. Also blicke ich positiv in die Zukunft. Viele Grüße aus Berlin und recht herzlichen Dank.

Hallo,
kann leider hier nicht weiterhelfen.
Gruß
Die.

Hey,
die Prüfung der GKV ob Pflicht- oder Freiwillig Versichert unter liegt ausschließlich der GKV, und habe hier nicht viel Ahnung.
In der Rente werden entweder die Beiträge abgezogen bei Pflichtversicherte. Bei freiwillig Versicherte egal ob GKV oder PKV bekommt man einen Beitragszuschuß und führt selber ab.
Hoffe das hilft ein bisschen weiter.

Lg

keine ahnung, mal einen versichertenältesten befragen.

Hallo auch!

Nach aktuell geltender Rechtsprechung und Gesetzeslage muß Dich der Versicherer wieder aufnehmen, bei dem Du zuletzt versichert gewesen bist. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus 2002 sind hier (nach der geschilderten Sachlage) meiner Meinung nach uninteressant. War Deine letzte Krankenversicherung die private, so muss diese Dich in den sog. Basistarif aufnehmen. War es die gesetzliche Krankenversicherung, muss diese Dich aufnehmen.

Gruß
Chris

Hallo Ela,
vielen Dank erst einmal. Habe jetzt herausgefunden, dass ich wohl über meien vestorbenen Mann auf jeden pflichtversichert werden muss!. Er war von 1954 bis 1992 (da ist er gestorben) in der DAK. Inzwischen verstehe ich auch, warum die GKV ältere nicht in der Pflichtversicherung haben wollen. Ich war 10 Jahre im Ausland und fange jetzt gerade an, mich mit dem Thema zu beschäftigen. Das ist ja entsetzlich, was hier passiert. Auch mit den Renten für Frauen. Ich habe 3 Kinder großgezogen, war immer berufstätig, habe ca. 37 Jahre in die BfA eingezahlt (u. nicht zu knapp, früher viel verdient). Wenn ich mit 60 in Rente will, ziehen sie mir 18 % jeden Monat ab. das sind ca. 350 Euro. So geht es Millionen Frauen in Deutschland. Niemand wehrt sich. In Spanien, Italien, GB usw. wären die Leute längst im Dauerstreik vor den jeweiligen Regierungsgebäuden. Zumal die Arbeitsmarktsituation für Frauen bereits ab 50 aussichtslos ist. Kein Job, horrende Rentenabzüge - da bleibt nur der würdelose Gang zum Jobcenter. Das ist widerlich.
Viele Grüße

Hallo Christian,
war in der PKV nur von 1992 bis 1997. Danach wieder gesetzlich. Die Aufnahme ist nicht das Problem. Es geht um die Pflichtversicherung. Sollte ich dann etwas zu meiner Rente hinzuverdienen, wird das anders behandelt von der GKV als wenn ich freiwillig drin wäre. Außerdem hat meine Rentenversicherung vor Auszahlung der Witwenrente immer KV-Beiträge einbehalten. Kein Mensch weiß, wo die hin sind. Bei der KV sollen sie angeblich nicht angekommen sein und die RV weigert sich bisher Auskunft darüber zu erteilen, auch gegenüber der KV. Da stinkt etwas gewaltig zum Himmel!
Viele Grüße

Hallo,

das ist leider nicht mein Spezialgebiet, so dass ich dazu nicht wirklich etwas sagen kann. Ich schlage aber vor, den Fall einfach direkt bei der Rentenversicherung vorzutragen - einfach einen Termin vereinbaren, die Beratungen dort habe ich bis jetzt immer als gut und fair empfunden. Oder auch bei der KV nachfragen.

Viele Grüße
Robert

Hallo,
hole mir am Montag den 2. Termin bei der RV. Die mit der KV stehe ich in ständigem schriftlichen und telefonischen Kontakt. Die Mitarbeiter sind eigentlich ganz nett (bis auf eine). Aber die haben natürlich ihre Vorgaben und Anweisungen. Werde wohl in den VdK eintreten. Ach ja, habe sogar mit dem Gesundheitsmiisterium telefoniert und die meinten, dass ich eine Einzelfallentscheidung erzwingen soll.
L.G.

Hallo auch!

Wenn das so ist, wie geschildert, hilft nur eines: der Gang zum Rechtsanwalt.

Gruß
Chris

Hallo,

hier muss ich leider passen, sorry.

Hallo,

hier muss ich leider passen, sorry.

ist ja auch kompliziert. trotzdem danke.
viele grüße