Könnt ihr mir sagen, was in einem Mietvorvertrag über eine normale Mietwohnung alles stehen muß, daß er rechtskräftig wird?
Reicht es wenn drinsteht, daß sich der Vermieter verpflichtet die wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt an den Mieter zu vermieten und der Mieter sich verpflichtet die Wohnung dann zu mieten?
Müssen schon genaue Kostenaufstellungen und Quadratmeterzahlen drinstehen oder reicht einfach erstmal die Adresse der Wohnung?
Müssen schon genaue Kostenaufstellungen und Quadratmeterzahlen
drinstehen oder reicht einfach erstmal die Adresse der
Wohnung?
Quadratmeterzahl ist völlig egal.
Zu den Kostenaufstellungen:
Ich verzichte mal auf rechtstheoretische Überlegungen, ob zur
Rechtsgültigkeit des Mietvertrages im luftleeren Raum die
Vereinbarung der Miete notwendig ist.
Wenn der Vertrag aber praktisch irgendeine Bindungswirkung enthalten
soll, dann muss da natürlich der Preis drin stehen.
Die Partei, die sich davon nämlich später lösen will, wird
sonst natürlich behaupten, es sei eine besonders niedrige/hohe
Miete vereinbart gewesen - und dann gibt es nur unnötigen Ärger.
Noch eine grobe Fausformel:
Für den Mieter ist es am besten, es steht möglichst wenig
im Mietvertrag - dann gilt das insgesamt mieterfreundliche
gesetzliche Mietrecht.