Vorvertrag b. Immobilienverkauf sinnvoll?

Wir verkaufen da Elternhaus meines Mannes ohne Makler und sind uns mit einem Interessenten einig geworden. Wir würden gerne eine Art Vorvertrag abschließen, in dem eine gewisse Summe festgelegt wird, sollte einer der Partner von der mündlichen Vereinbarung zurücktreten. Geht so etwas? Den endgültigen Kaufvertrag erstellt m.W. der Notar. Ist das richtig?
Ich bedanke mich schon Mal für kommende Antworten.
Marlene

Vereinbarung zurücktreten. Geht so etwas?

Ja, ist aber nicht wirksam.

Den endgültigen Kaufvertrag erstellt m.W. der Notar. Ist das richtig?

Ja, erst wenn dieser Vertrag unterschrieben ist, ist der Verkauf gelaufen.

Wir würden gerne
eine Art Vorvertrag abschließen, in dem eine gewisse Summe
festgelegt wird, sollte einer der Partner von der mündlichen
Vereinbarung zurücktreten. Geht so etwas?

Ja, das geht, es sei denn, der Vorvertrag enthielte auch bereits die Verpflichtung einer Partei, das Grundstück zu veräußern bzw. zu erwerben. In letzterem Fall müßte der „Vorvertrag“ notariell beurkundet werden, um wirksam zu werden.

Den endgültigen
Kaufvertrag erstellt m.W. der Notar. Ist das richtig?

Der Notar muß den Vertrag (nur) beurkunden; erstellen (im Sinne von ausarbeiten oder entwerfen) kann ihn auch ein anderer, zum Beispiel der Rechtsanwalt des Käufers oder des Verkäufers.

Hallo,
man kann unter Umständen den sog. „Schaden aus Verragsanbahnung“ fixieren und bei Nichtkauf einfordern, aber sowas führt wohl regelmäßig zum Problem der Angemessenheit. Einfach mal so eine Vertragsstrafe festlegen bei „Nichtkauf“ dürfte regelmäßig Ärger geben (zB bei wirtschaftlichem Verfall des Käufers, Verschlechterung des Kaufgegenstandes oder unvollständigen Objektangaben …)

Besser wärs wohl, einen notariellen Kaufvertrag zu machen, der die Zahlungspflichten und den Besitz rauszögert und Rücktrittsrechte gewährt. Man sollte sich da mal vernünftig beim Notar beraten lassen und das Motiv klar ergründen, um das es da geht.

Gruß vom
Schnabel