Hallo,
Angenommen jemand habe neulich ein Handy zum Verkauf auf eine Internetseite gestellt.
Gleich meherere Anrufe, unter anderem jemand, nennen wir ihn Herr M., der auch gleich vorbeikommen wollte um es sich anzugucken(Keine sichere Zusage). Das Handy wurde dann aber vorher an einen Freund verkauft und das Haus verlassen. Der Handyverkäufer wollte Herr M. noch anrufen um Bescheid zu sagen, aber er hatte ihn lediglich mit unterdrückter Nummer angerufen.
Auf jeden Fall stand Herr M. dann vor dem Haus und keiner hat aufgemacht.
Später bekommt der Verkäufer mitgeteilt, dass Herr M. als Entschädigung die Unkosten für die Fahrt will und er einen Anwalt als Schwiegervater habe, der das für ihn regeln will.
Inzwischen verlangt er die Diufferenz zwischen dem zwischen ihnen festgelegten Handypreis und dem Preis den der Verkäufer für das Handy bekommen habe.
Sein Anwalt meint, dadurch, dass wir die beiden über einen Preis einig waren und dass er vorbeikommt, und das gleiche einem Vorvertrag.
Meine Frage ist nun, hat er überhaupt das Recht das zu fordern, wenn der Handyverkäufer erst minderjährig(17) ist und somit nur beschränkt geschäftsfähig?
Gruß und danke schonmal für eure Antworten!