Vorvertrag/ Geschäftsraum/ Rücktritt seitens d. VM

Hallo zusammen,

kann mir jemand die Chancen und Möglichkeiten im folgenden Fallbeispiel erläutern?

Ehepaar AB schließt einen Vorvertrag über einen Geschäftsraum mit Person X ab. Aufgelistet auf dem Vorvertrag sind Person X. sowie Anton A. und Berta B., letzteres unterschreibt den Vorvertrag jedoch nicht.

Person X wird gewährt die Räume zu nutzen, Monate vergehen es kommt kein Mietvertrag zustande, Ehepaar AB sieht keinen Cent Miete.

Ehepaar AB reichts, haben sie die Chance Person X ohne Räumungsklage einfach vor die Tür zu setzen wenn sie sich darauf berufen dass Berta B. gar nicht unterschrieben hat? Wie seht Ihr denn Fall?

Schönen Dank,
Michael

Person X wird gewährt die Räume zu nutzen, Monate vergehen es
kommt kein Mietvertrag zustande, Ehepaar AB sieht keinen Cent
Miete.

Hallo

wenn Vermieter und Mieter unterschrieben haben, ist doch ein MV zustande gekommen - m.E. auch wenn Berta B. nicht unterschrieben hat.

Oder warum soll kein MV zustande gekommen sein?
Hat evtl. der Mieter nicht unterschrieben?

Und warum wartet man einige Monate wenn keine Mietzahlung kommt?

Person X wird gewährt die Räume zu nutzen, Monate vergehen es
kommt kein Mietvertrag zustande, Ehepaar AB sieht keinen Cent
Miete.

Hallo

Hallo Irene und Danke für Deine Antwort.

wenn Vermieter und Mieter unterschrieben haben, ist doch ein
MV zustande gekommen - m.E. auch wenn Berta B. nicht
unterschrieben hat.

Das gilt eben zu klären, meiner Meinung nach ist, wenn, ein Vorvertrag entstanden und selbst der ist wegen der fehlenden Unterschrift (da B nicht unterschrieben hat) nicht tragbar.

Oder warum soll kein MV zustande gekommen sein?

Weil die Verhandlungen keine gemeinsame Basis erbracht haben, man hatte zwar oft verhandelt, jedoch mit nicht übereinstimmenden Vorstellungen, so dass der Gesetzgeber hier einen Rücktritt erlaubt (wie die Recherchen mittlerweile rausfinden ließen)

Hat evtl. der Mieter nicht unterschrieben?

er hat leider unterschrieben

Und warum wartet man einige Monate wenn keine Mietzahlung
kommt?

weil man sich in den Verhandlungen befindet und man sich vertrösten lässt, zudem hat man sich auf Umsatzbeteiligung des Vermieters als Mieterlös geeinigt.

Hallo,

kann mir jemand die Chancen und Möglichkeiten im folgenden
Fallbeispiel erläutern?

Nein. Dazu müsste man nämlich wissen, was denn in diesem fiktiven Vorvertrag eigentlich drinsteht.
Gruß
loderunner